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Artikel-Schlagworte: „Versicherungen“

Wintersport nicht ohne den richtigen Schutz

WintersportDas gilt besonders für die Ausrüstung des Wintersportlers, aber auch für seine Versicherung. Zwar kommt es statistisch gesehen selten zu schweren Unfällen, aber wenn es dennoch zu einem Zwischenfall kommt, können hohe Kosten auf die Betroffenen zukommen. Ein wichtiger Kostenfaktor bei Skiunfällen ist der Transport der Verletzten: Die Kosten hierfür können schnell bis zu 5.000 Euro betragen, von denen die Krankenversicherung gerade ein Zehntel erstattet.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät, die Existenzrisiken auf der Skipiste ebenso zu versichern wie im Alltag. Dazu gehören in jedem Fall eine Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ), zum Beispiel aufgrund einer Vorerkrankung, nicht möglich ist, sollte eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. In manchen Fällen ist auch eine Kombination aus beiden Versicherungen sinnvoll: Wer durch einen Unfall Invalide wird und somit berufsunfähig, erhält dann eine einmalige Zahlung aus der Unfallversicherung und eine monatliche Rente aus der BUZ.

Verbringt man den Winterurlaub im Ausland, benötigt man eine Auslandskrankenversicherung, die im Notfall die Kosten für den Transport nach Deutschland übernimmt. Es werden auch spezielle Wintersportversicherungen angeboten, unter anderem vom Deutschen Skiverband. Ein solches Paket beinhaltet neben Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung auch eine Rechtsschutzversicherung. Auch die Ausrüstung ist hier gegen Bruch und Diebstahl versichert.

Vor dem Abschluss neuer Versicherungen sollten die Urlauber in jedem Fall prüfen, inwieweit bestehende Policen die Risiken des Wintersports abdecken. Versicherungspakete können sinnvoll sein, beinhalten aber häufig Leistungen, die nicht notwendig sind, weil sie bereits durch andere Versicherungen erbracht werden. Daneben rät die Verbraucherzentrale, auf die Versicherungssumme solcher Pakete zu achten, da diese oft niedrig ausfalle.

Abgefahrene Reifen – Nicht immer ein Grund zur Zahlungsverweigerung

Profiltiefe ReifenKann im Falle eines Autounfalls nachgewiesen werden, dass Mängel am Fahrzeug zum Unfall beigetragen haben, kann dies eine Vollkaskoversicherung von ihren Zahlungsverpflichtungen entbinden. Die Versicherung muss nicht für Schäden aufkommen, die der Fahrzeughalter durch eine bessere Wartung des Fahrzeuges hätte verhindern können. Diese Regelung galt bisher in jedem Fall bei Unfällen mit abgefahrenen Reifen. Eine zu geringe Profiltiefe verlängert den Bremsweg. Zudem kann der Fahrer schon bei kleineren Bremsmanövern die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren. Schäden, die bei solchen Bremsmanövern entstehen, wären also durch eine korrekte Bereifung zu verhindern gewesen. Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichtes Koblenz besagt aber, dass abgefahrene Reifen nicht in jedem Fall zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen müssen. Nur wenn der Unfall durch ein korrektes Profil ohne Schaden am Fahrzeug abgelaufen wäre, entbindet dies die Versicherung von ihrer Zahlungspflicht. Zu diesem Schluss gelangte das Gericht aufgrund einer Klage eines Autobesitzers gegen seine Versicherung. Der Fahrer verlor aufgrund einer 25 Zentimeter tiefen Pfütze die Kontrolle über sein Fahrzeug. Laut dem Gutachten eines Sachverständigen wäre aufgrund der Wassertiefe auch mit neuen Reifen an dieser Stelle ein Unfall nicht zu vermeiden gewesen. Daher entschied das Gericht, dass eine Zahlungsverweigerung nicht rechtmäßig ist, wenn vorhandene Mängel in keinem erheblichen Maße zum Ablauf des Unfalls beigetragen haben. Die nachträgliche Entdeckung kleiner Mängel am Unfallfahrzeug konnte für Versicherungen in der Vergangenheit sehr lukrativ sein. Jeder potentiell die Sicherheit gefährdende Mangel konnte zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Nach diesem Urteil allerdings sind nur noch die Mängel relevant, die für den konkreten Unfall entscheidend waren. Ein fehlendes Reifenprofil kann demnach nur als erheblicher Mangel geltend gemacht werden, wenn ein Bremsvorgang mit Profil erfolgreich möglich gewesen wäre. Vergleichen Sie hier die Tarife der KFZ Versicherung.

Kavaliersdelikte sind Vergangenheit – Ermittlungen bei Versicherungsbetrug verschärft

VersicherungsbetrugDie Krise ist in aller Munde, und sie führt überall zu Sparmaßnahmen, damit man sie besser überwinden möge. Versicherungen suchen ebenfalls nach Einsparmöglichkeiten. Die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes hängt vor allen Dingen auch davon ab, dass der Konsum nicht stärker einbricht.

Will man dies vermeiden, dann muss man versuchen, den Konsumenten so wenig wie möglich zu belasten. Daher versuchen auch die Versicherungen, ihre Beiträge stabil zu halten. Sie müssen also andere Wege der Einsparung gehen. Einer der Wege, die sich anbieten ist, die Betrugsversuche gegenüber Versicherungen einzudämmen und Kosten einzusparen. Denn, wenn Versicherungsnehmer sich zu Unrecht Leistungen erschleichen, dann müssen die übrigen Versicherungskunden sie mit bezahlen.

Es geht dabei um hohe Summen. Man geht von Schäden bis zu 4 Milliarden Euro pro Jahr aus, die dadurch verursacht werden, dass Versicherungsnehmer falsche Angaben machen, Versicherungsansprüche zu unrecht geltend machen. Das heißt mit anderen Worten: bei jedem zehnten Fall könnte die Versicherung ihre Leistungen verweigern, wenn sie den Betrug nachweisen könnte. Hierin liegt allerdings auch der Schwachpunkt dieses Sparkonzeptes, denn es ist nicht einfach, einen Betrugsfall juristisch einwandfrei nachzuweisen.

Erst dann aber ist die Versicherungsgesellschaft berechtigt, die Auszahlung zu verweigern. Daher gehen jetzt viele Gesellschaften dazu über, Gutachter einzusetzen, die mit detektivischen Mitteln und umfassenden Recherchen einen solchen Nachweis zu erbringen versuchen. Gelingt es Ihnen, muss der Versicherungskunde die unerfreuliche Erfahrung machen, dass es sich bei Versicherungsbetrug nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, sondern um eine Straftat, die verfolgt werden kann und ihm hohe Kostenbelastungen auferlegt.

Die systematische Verfolgung und die präzisere Ermittlung von Verdachtsfällen sollen dafür sorgen, dass die Versicherungsgesellschaften ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht verlieren, sondern auch in Zukunft ohne große Beitragserhöhungen den Kunden ordnungsgemäß vor Schäden schützen können. Bei der KFZ-Versicherung geht man sogar davon aus, dass – könnte man die Betrugsfälle alle aufklären – die Beiträge deutlich gesenkt werden könnten.

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Private Krankenversicherung auch für Hartz IV-Empfänger

privatekrankenversicherung.gifDie Jobcenter müssen für Hartz-IV Empfänger die vollen Beiträger zur privaten Krankenversicherung zahlen. Dies hat das Sozialgericht Gelsenkirchen am 2. Oktober 2009 in einem Eilbeschluss entschieden. Die bisherige Regelung bezüglich Privater Krankenversicherungen sah für Hartz IV Empfänger nur die Möglichkeit vor, einen Teil der Beiträge für die PKV zurückerstattet zu bekommen. Betroffen sind hauptsächlich Arbeitslose, die seit April dieses Jahres im Basistarif der Privaten Krankenversicherungen versichert sind. Denn seit Januar 2009 werden bereits privat krankenversicherte Hartz IV-Empfänger nicht mehr gesetzlich versichert, sondern bleiben in der PKV im Basistarif versichert Die Beiträge sind hier teilweise sehr hoch, sodass die Jobcenter bisher lediglich einen Teil der Kosten übernommen hatten und Versicherte hohe Eigenbeträge leisten mussten. Doch diese Regelung hat mit der Entscheidung des Sozialgerichtes Gelsenkirchen ein Ende gefunden. Das Gericht erkannte in der geringen Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen eine „systemwidrige Belastung“, die den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verletzte. Privatversicherte könnten meist nicht ohne Weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. So erging es auch der dreifachen Mutter in dem verhandelten Fall: Sie war bereits privat versichert, als sie arbeitslos wurde. Das Jobcenter zahlte zunächst nicht den vollen Beitrag zur PKV, sodass sie selbst einen erheblichen Betrag leisten musste. Dies war ihr nicht möglich, zwischenzeitlich verlor sie dadurch sogar den Versicherungsschutz. Das Sozialgericht entschied nun im Sinne der Frau, dass Privatversicherte mit freiwillig gesetzlich Versicherten gleichzustellen seien, und somit das Jobcenter den vollen Beitrag zur PKV zu leisten habe. Vergleichen Sie hier gleich online.

Bürgerentlastungsgesetz – Wie privat Krankenversich-erte profitieren

Meldungen über sinkende finanzielle Belastungen sind selten geworden. Es gibt sie aber noch! Ab 1.1.2010 tritt das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Dann können fast alle geleisteten Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich angerechnet werden. Höchstgrenzen für die Absetzbarkeit gibt es nicht mehr. Für den Selbständigen Uwe B. lohnt sich das richtig. Durch die Steuererstattung reduziert sich sein Monatsbeitrag um sage und schreibe 62 Euro. Der Einstieg in eine PKV lohnt sich also jetzt mehr denn je.

Die Beiträge für Vorsorgeaufwendungen werden vom 1. Januar 2010 steuerlich absetzbar sein. Diese Entscheidung fiel im Zuge der Erkenntnis, dass die bisherigen Regelungen der steuerlichen Absetzbarkeit einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellten. Denn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung konnten nur in sehr geringem Maße steuerlich geltend gemacht werden. Was aber genau bedeutet unbegrenzte bzw. begrenzte Abzugsfähigkeit für privat Krankenversicherte? Und welche Höchstbeträge gelten im Allgemeinen?

Unbegrenzte Abzugsfähigkeit

Privat Krankenversicherte können, ungeachtet ihrer Tarifwahl, alle Aufwendungen in Höhe des Basisniveaus steuerlich geltend machen. Dieses orientiert sich in Art und Umfang an der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Alle Mehr-Leistungen jenseits des GKV-Niveaus werden dabei herausgefiltert und zählen nicht zum absetzbaren Betrag. Dazu gehören Heilpraktiker-Leistungen, Chefarzt-Behandlung und Einzelzimmer-Option im Krankenhaus oder kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde.

Was spart der PKV-Versicherte?

Weniger Leistung – wie etwa in einem Grundschutz-Tarif – ist also in diesem Falle mehr. Möglich ist demzufolge eine steuerliche Absetzbarkeit zwischen 70 und 90 Prozent der Gesamtbeträge zur Krankenversicherung. Eine Monatsprämie von 300 Euro enthält beispielsweise 60 Euro nicht anrechenbare Mehrleistungen, etwa psychotherapeutische oder heilpraktische Leistungen. Folglich sind 80 Prozent absetzbar und ergeben einen Betrag von 240 Euro als Ausgangsbasis für weitere Berechnungen.

Der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent (30 Euro) ist ebenfalls – wie die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung (PPV), in diesem Falle 25 Euro – vollständig steuerlich absetzbar. Insgesamt ergibt sich daraus eine Summe von 295 Euro. Beim vorliegenden Bruttojahresgehalt von 48.250 Euro mit Grenzsteuersatz von 42 Prozent multipliziert man diesen Steuersatz mit den anrechenbaren Beträgen von monatlich 295 Euro und erhält eine Steuerersparnis von knapp 124 Euro.

Besonders für Familien interessant

Dabei sind nicht nur die Beiträge der oder des Steuerpflichtigen, sondern auch für Kinder sowie Ehepartner absetzbar. Das bedeutet, der Beitrag für jede einzelne Person wirkt sich steuermindernd aus. Angestellte erhalten Freibeträge in Höhe von 1.900 Euro. Selbständige dürfen mehr abrechnen, nämlich 2.800 Euro. Bei Ehepartnern verdoppelt sich der Satz. Sprich 3.800 Euro für Angestellte und 5.600 Euro für selbständig Tätige.

Begrenzt abzugsfähig

Wer diesen Freibetrag noch immer nicht ausgeschöpft hat, kann darüber hinaus folgende Leistungen steuerlich geltend machen. Dazu zählen PKV-Beiträge, die nicht auf den Basiskrankenversicherungsschutz entfallen. Diese Leistungen werden unter dem Aspekt ‘Sonstige Vorsorgeaufwendungen’ zusammengefasst und beinhalten etwa Kranken(haus)tagegeld, Auslandsreisen, Pflegeergänzungsversicherungen, Unfall-, Haftpflicht- und BU-Versicherungen.

Regelung des Sonderausgabenabzugs bis Ende 2009

Schon jetzt können Bürger – ledig und angestellt – zwar Beträge in Höhe von 1.500 Euro pro Jahr absetzen – jedoch für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen insgesamt. Dazu zählen neben Kranken- und Pflegeversicherung auch Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht-, BU- sowie Risikolebensversicherung. Bei ledigen Selbstständigen verdoppelte sich der Betrag auf 2.400 Euro. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Freibetrag entsprechend auf 3.000 respektive 4.800 Euro.

Versicherungen für Studenten

Studenten PKV.gifDas neue Semester beginnt und mit ihm für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Als Studienanfänger stehen sie vor einem neuen Alltag. Stundenpläne müssen erstellt, Prüfungen vorbereitet werden. Daneben gibt es Angelegenheiten, um die sich die meisten bisher nicht selbst gekümmert haben: die Versicherungen. Mit der Krankenversicherung sind die meisten Jung-Studenten schon in Berührung gekommen. In der Regel sind sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die Familie versichert. Danach empfiehlt sich eine studentische Krankenversicherung. Diese wird bei allen Gesellschaften zum selben Preis von derzeit 53,40 € monatlich angeboten. Wichtig ist daneben eine Haftpflichtversicherung. Auch hier sind junge Menschen bei ihren Eltern mitversichert. Allerdings ändert sich das unter Umständen beim Auszug aus der elterlichen Wohnung oder dem Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Hier sollten bestehende Policen geprüft werden. Eine eigene Hausratversicherung für Studenten kommt dann in Frage, wenn sie ihren Hauptwohnsitz nicht mehr bei ihren Eltern haben. Hier können Verträge mit einer entsprechend geringen Versicherungssumme abgeschlossen werden. Wohnen die Studenten noch bei ihren Eltern oder haben lediglich einen Zweitwohnsitz im Wohnheim gemeldet, kann die Versicherung über die Eltern erfolgen. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann für Studenten sinnvoll sein. Hier sollten Verträge gewählt werden, die bereits aufgrund der Studienrichtung eine Rente zahlen, wenn eine Ausübung des angestrebten Berufs nicht mehr möglich ist. Außerdem sollte die vereinbarte Rente hoch genug ausfallen, damit sie auch wirklich zum Leben ausreicht. Bei Reisen ins Ausland sollten Studenten unbedingt eine entsprechende Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Diese sind meist auf kurze Zeiträume beschränkt und übernehmen die Kosten für Behandlungen im Ausland, die schnell sehr teuer werden können. Vergleichen Sie z.B. hier die Tarife der Privaten Krankenversicherung für Studenten.