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Artikel-Schlagworte: „Selbständige“

Deutsche PKV und Ausland

Im Zeitalter der Globalisierung ist räumliche Mobilität Standard. Ob Ein- oder Auswanderer, Grenzgänger oder Gast – wer eine deutsche private Krankenversicherung wünscht, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Denn in der Regel gilt zunächst: Kein deutscher Wohnsitz, kein Neuvertrag. Je nach Berufsstatus und Herkunftsland bestehen jedoch für bestimmte Personengruppen vielfältige Möglichkeiten, eine deutsche private Krankenpolice zu erwerben.

Bewährungsfrist: Zwei Jahre

Wer bereits länger als zwei Jahre in Deutschland wohnt, perspektivisch dort bleiben möchte und eine solide Tätigkeit mit geregeltem Einkommen nachweisen kann, kann einen PKV-Antrag stellen – ungeachtet seiner Herkunft. Einfachere Annahme-chancen mit weniger Bürokratie haben allerdings in jedem Falle Bürger, die aus den Ländern der EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum stammen.

Für alle anderen Berufstätigen stellt das wichtigste Annahmekriterium die Vorlage einer Aufenthaltsberechtigung oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis dar. Schwieriger, aber nicht unmöglich, verläuft die Annahme bei Personen mit befristeter Aufenthalts-genehmigung, wo im Vorfeld eine Prüfung durchgeführt werden muss, um deren Bonität festzustellen.

In der Regel gelten Personen mit:

  • Aufenthaltsbewilligungen (der Zweck des Aufenthaltes befristet die Wohndauer in Deutschland von vornherein: etwa Saisonarbeiter, Au-Pair-Aufenthalte),
  • Aufenthaltsbefugnis oder – anzeige
  • Gaststudentenstatus

als nicht versicherungsfähig.

Einwanderer ohne Zwei-Jahres-Aufenthalt

Selbständige, die sich schon vor Ablauf der zweijährigen Frist privat krankenversichern möchten, müssen aus einem Land der EU, des europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz stammen. Sie dürfen jedoch keiner Tätigkeit mit hohem, gesundheitlichem Risikopotenzial oder niedrigem Berufsprestige (Tänzerin in Nachtclubs) nachgehen. Selbständige Frauen mit “körpernahen Berufen” können ihr Annahmepotenzial erheblich steigern, wenn sich der Kontakt auf „Haare oder Nägel“ beschränkt.

Hierbei handelt es sich lediglich um Richtwerte. Einige Krankenversicherer, wie beispielsweise die AXA, sehen in Frauenberufen mit Clubcharakter kein erhöhtes gesundheitliches Risikopotenzial. Bei der Suche kann sich daher eine Vermittlerplattform, die einen Erfahrungshintergrund bei der Versicherung einzelner Berufsgruppen besitzt, als sehr hilfreich erweisen.

Bei Angestellten erfolgt unterdessen keine Einschränkung auf ihr Herkunftsland. Meist reicht ein Nachweis des Arbeitgebers, dass das aktuelle Beschäftigungsverhältnis noch mindestens 18 Monate andauert. In beiden Berufsstati dürfen Ehepartner nach versichert werden, auch wenn die Zwei-Jahresfrist noch nicht verstrichen ist. Dabei kann jedoch im Falle von ungünstigen gesundheitlichen Vorbedingungen auch eine Ablehnung erfolgen.

Pendler in Anrainerstaaten

Wer im deutschlandnahen Grenzgebiet von Frankreich, Dänemark und Co. arbeitet, in Deutschland allerdings seinen Hauptwohnsitz hat, kann ebenfalls einen PKV-Vertrag abschließen. Antragsteller müssen in diesem Falle allerdings mindestens zwei Jahre lang zuvor in Deutschland gelebt haben und jeden Tag dorthin zurückkehren. Gegebenenfalls können dann nur spezielle Grenzgängertarife abgeschlossen werden Umgekehrt gilt: Berufstätig in Deutschland und Wohnsitz im Ausland – diese Kombination macht einen Vertragsabschluss nicht bei jeder Gesellschaft möglich.

Selbständig und PKV – Wann erfolgt eine Ablehnung?

PKV Ablehnung Risikoberuf Selbständig

Unregelmäßiges Einkommen oder bestimmter sozialer Status? Schwer versicherbar! Einige Personenkreise stehen nicht im Fokus der privaten Krankenversicherer, obwohl sie mit ihrem Selbständigenstatus sehr viel einfacher in einen PKV-Vertrag einsteigen könnten als Angestellte.

Dazu gehören neben Berufen mit bestimmtem, hohem Gesundheitsrisiko und schwerem körperlichen Einsatz auch Berufssportler sowie ausländische Mitbürger. Worauf sollten Selbständige bei der Antragsstellung ganz besonders achten und in welchen Beschäftigungszweigen wird in der Regel eine ausführlichere Bonitätsprüfung durchgeführt?

Gastwirte und Fernfahrer – mehr Auskünfte, höheres Ausfallrisiko

Wer beispielsweise im Gaststättengewerbe, als Handelsvertreter oder Fuhrunternehmer selbständig tätig ist, muss sich auf eine besonders intensive Prüfung seiner Einkommenssituation – und sogar darüber hinaus – einstellen. Jedoch auch Handel, Handwerk oder Gewerbe im allgemeinen wird eine niedrigere Bonität unterstellt und demzufolge eine weitreichendere Rechercheprüfung abverlangt. Problematisch wird es ebenfalls, wenn ein PKV-Anwärter in den vergangenen drei Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgeben hat.

Bei Gastwirten, Handelsvertretern, Hotelbesitzer sowie Selbständigen im Personen- oder Güterverkehr gilt einschränkend, dass unter anderem eine vorherige Krankenversicherung nachgewiesen werden muss und die Wirtschaftlichkeitsprüfung zu einem tadellosen Ergebnis gelangen muss.

Krankentagegeld: Nicht zu früh und nicht zu hoch

Bei der Wahl des Krankentagegeldes zieht der Selbständige am wenigsten Misstrauen auf sich, wenn er die Karenzzeit bis zum 28. Krankheitstag wählt. Mit kritischen Nachfragen muss rechnen, wer sich bereits ab dem 21. Tag ein Krankentagegeld von 100 Euro beantragt, weil sich aus diesem Bedarf keine wirtschaftlich stabile Situation ableiten lässt

Nachtleben und gesundheitssensible Berufe

Kaum eine Chance, aufgenommen zu werden, hat, wer zu den Berufsgruppen mit schwerer körperlicher Arbeit wie Bergleute, Akrobaten, Metzger, Forstarbeiter oder mit großem Gesundheitsrisiko wie Tauchlehrer, Leibwächter, Sprengmeister oder Detektive gehört. Auch in Nachtlebengewerbe und Animationsbereich kommt ein Vertragsabschluss selten zustande.

Selbständige (Club-)Tänzerinnen, Barkeeper und -besitzer oder auch Fotomodelle erhalten mit ihrer tatsächlichen Berufsbezeichnung keine Annahme. Gegebenenfalls führt in manchen Fällen eine formelle Umbenennung zur selbständigen Vertriebsassistentin zu einer letztendlich doch noch erfolgreichen Vertragsannahme bei einer privaten Krankenversicherung.

Sport

Für erfolgreiche Berufssportler lohnt sich jedoch eine Anfrage bei der DKV. Ansonsten sind Rennfahrer, Fußballer, Turnierreiter und Co. Bei den meisten Gesellschaften a priori ausgeschlossen. Wer seinen beruflichen Lebensmittelpunkt im Ausland hat, so etwa die Animateurin im Ferienclub, muss ebenfalls länger nach einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft suchen. Gleiches gilt für Ski- oder Surflehrer, die nur zu bestimmten Saisonzeiten beruflich in diesem Job tätig werden.

Ausland

Abgelehnt werden auch Asylbewerber, die kürzer als zwei Jahre in Deutschland leben sowie Studenten aus dem Ausland mit befristetem Aufenthalt. Wer sich entschließt, nach Deutschland einzuwandern und dort eine Existenz aufzubauen, muss sich bei einigen Gesellschaften erst bis zu zwei Jahre bewähren. Gäste mit vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland haben dagegen einen erleichterten Zugang und können sich bei vielen Gesellschaften nach speziellen PKV-Tarifen erkundigen.

PKV-Lexikon: Selbstbehalt

Selten krank und ein wenig Geld auf der hohen Kante? In einer privaten Kranken-versicherung gilt: Ein Selbstbehalt reduziert die monatliche Gesamtprämie, solange keine höheren Arztrechnungen im Versicherungsjahr anfallen. bei Medikamenten und Behand-lungen In die eigene Tasche zu greifen zahlt sich aus. Mit in die Ersparnisberechnungen sollte man vor Tarifentscheid allerdings immer die maximal mögliche Gesamtprämie vor Augen halten, wenn der Selbstbehalt komplett ausgeschöpft werden muss.

Zwischen 25 und 5.000 Euro jährlich können bei Vertragsbeginn werden und später nach Bedarf und Prämienerhöhung auch verändert werden. Und so wirkt sich der Selbstbehalt auf die Monatsprämie aus:

Mann – 33 Jahre – selbständig – Null Euro Selbstbehalt:

Der MediStart der Gother kostet monatlich 298,39 und besteht aus dem MediStart 2BO (Amb.) – MediClinic (Stat.) MediStart 2BO (Dent.) mit guten Leistungen. Heilpraktiker, Sehhilfen und Psychotherapie grundsätzlich mitversichert, Zahnersatz bis 70 Prozent erstattet, Erstattung im ambulanten sowie dentalen Bereich bis zum Höchstsatz und im stationären auch darüber sowie Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.

Auch das EKN-Tarifwerk der Württembergischen zeigt sich für Selbständige recht erschwinglich, erstattet allerdings keine Kurleistungen und lediglich 60 Prozent im Zahnersatzbereich. Auch wer Wert auf Auslandsschutz und Facharztkonsultation ohne Hausarztbesuch legt, kommt hier schlecht weg. Inklusive Pflegepflichtversicherung und gesetzlichem Vorsorgezuschlag werden hierfür 329,88 Euro fällig.

Ein Beispiel für den höchsten Eigenanteil für die 33-jährige selbständige Beispielperson bietet die Axa mit ihrem Vision1-Tarifwerk und eignet sich für topfitte Kunden mit größer finanzieller Belastbarkeit. Wer im ambulanten, dentalen sowie stationären Bereich Arztrechnungen in Höhe von 4.500 Euro selbst begleichen hat, wird mit einer herausragend niedrigen Monatsprämie von 77,66 Euro belohnt. Der Zahnersatz wird mit 75 Prozent erstattet und liegt damit im durchschnittlichen Bereich. Eine unbeschränkte Anzahl an psychotherapeutischen Sitzungen runden das Profil ebenso ab wie die Ein- oder Zweibettzimmer-Wahlleistungen im Krankenhaus.

Problematisch wird es lediglich, wenn der Tarif nur einen fixen Selbstbehalt statt verschiedenen Stufen anbietet. Ist man dann gezwungen, in einen anderen Tarif mit etwa umfangreicherem Leistungspaket zu wechseln, können Versicherer eine Gesundheitsprüfung und gegebenenfalls auch Risikozuschläge verlangen. Die Universa Krankenversicherung hat einen Kompakttarif VF einen fixen Betrag von 30 Prozent bis maximal 450 Euro für ambulante Rechnungen aufgelegt. Bei manchen Gesellschaften stellt sogar eine Erhöhung des Eigenanteils die einzige Möglichkeit der Beitragsreduzierung dar, so beispielsweise die Alte Oldenburger, weil sie nur ein einziges Tarifwerk hat.

Tipp: Als optimale Spanne gilt in der Regel ein Betrag zwischen 0 und 1000 Euro.

Welche Krankenversicherung für Selbständige?

Cafébesitzer, Chef eines mittelständischen Betriebes oder Beamte – sie alle haben eins gemeinsam: Seit April 2007 unterliegen auch sie der allgemeinen Versicherungspflicht und müssen sich in jenem Krankenversicherungssystem einschreiben, dem sie zuzuordnen sind. Ansonsten drohen satte Strafen. Was freiwillig Versicherte und Erwerbstätige mit gemischter Tätigkeit beachten müssen …

Selbständige haben die Qual der Wahl

Spätestens zum 1. Januar 2009 trat auch für die Beschäftigungs-gruppe der Freiberufler und Selbständigen die Versicherungs-pflicht in Kraft. Demzufolge muss sich die Personengruppe, die der GKV zuzuordnen ist, weil bei ihnen eine gesetzliche Krankenversicherung vor dem 1. April 2007 endete, seit dem 1. April 2007 gesetzlich oder ab dem 1. Januar 2009 privat versichern – auch rückwirkend.

Einmal privat, immer privat

Wer dagegen vor dem 1. April 2007 privat versichert war, wird der PKV zugeordnet und muss sich spätestens ab dem 1. Januar 2009 einen neuen privaten Krankenversicherer suchen. Ansonsten werden Strafzuschläge fällig. Auch hauptberuflich Selbständige und Beamte, die zu keinen Zeitpunkt gesetzlich oder privat krankenversichert waren, müssen in die PKV eintreten.

Am besten rechtzeitig, denn die rückwirkende Versicherung wird teuer: Die ersten sechs Monate ab dem 1. Januar 2009 wird ein Monatsbeitrag fällig, ab dem 1. Juli dann noch ein Sechstel der Monatsprämie in Höhe des Basistarifs. Fällt die Nichtversicherung erst sehr viel später auf – etwa durch Unfall oder schwere Krankheit – wird ein pauschaler und maximaler Zeitraum von fünf Jahren angenommen. Zudem kann ein einziger Tag auf der Intensivstation nicht nur das komplette Vermögen eines Nichtversicherten buchstäblich dahinraffen, es kann den Nichtversicherten auf auch Jahre hinweg hoch verschulden.

Selbständig und angestellt – auch versicherungspflichtig?

Wer neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch noch selbständig tätig ist, weiß erst nach Prüfung durch die Krankenkasse, ob er krankenversicherungspflichtig oder freiwillig versicherbar ist. Hier spielt das Kriterium der Hauptberuflichkeit eine entscheidende Rolle. Die Ausschlussregelung nach § 5 Abs. 5 SGB V definiert die haupt-berufliche Tätigkeit danach, wieviel Zeit und Energie sie erfordert und wie hoch die finanzielle Ausbeute (Entgelt oder Einkommen) ausfällt. Zeit und Geld entscheiden also darüber, ob man wählen kann oder in die GKV eintreten muss.

Es reicht nicht, mit seinem Einkommen das Entgelt zu überschreiten – auch der Zeitfaktor spielt mit hinein. Ein Minijob als selbständiger Zeitungsausträger oder Auftragsjournalist für kleine Textarbeiten beispielsweise verpflichtet einen angestellten Geringverdiener, sich in der GVK zu versichern. Wer umgekehrt als selbständig tätiger Besitzer einer Imbissbude nebenher noch einige Stunden als Kartenverkäufer in der Oper arbeitet, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat krankenversichern.

Bislang existiert noch keine Gesellschaft, deren  Angebote und Beiträge speziell auf die Bedürfnisse von Selbständigen und Freiberuflern zugeschitten ist. Lediglich im Kreditwesen hat sich die Plattform “Smava” durch ihre Angebote für diese Beschäftigungs-gruppe ein Alleinstellungsmerkmal geschaffen

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Krankenversicherung und Auto – wo junge Selbständige sparen können

Die Deutschen sind überversichert. Wer im kommenden Jahr etwas Licht ins Dickicht der langen Liste an fixen Ausgaben bringen möchte, hat jedoch an zwei Stellen keine Wahl. Bei Gesundheit und Kfz-Versicherung muss sich jeder Bürger – zumindest mit Auto – pflichtversichern. Darüber hinaus haben beide noch einen gemeinsamen Aspekt: Kraftstoff und Gesundheit werden zu einem immer teureren Gut. Wer etwas Eigeninitiative zeigt, kann jedoch durch einen Online-Vergleich erhebliche Preis-Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern erkennen – und nutzen.

Speziell im Kfz-Bereich lassen sich durch einen Anbieterwechsel einige Hundert Euro im Jahr einsparen. Allerdings nur, wenn man die Kündigungsfrist bis zum 30. November einhält. Wer schon lange bei einem Unternehmen versichert ist, ist oftmals nicht über die Preisentwicklungen auf dem Kfz-Markt informiert. Als Neukunde erhält man bei vielen Unternehmen günstigere Tarife; schließt man dann noch seinen Vertrag im Internet ab, winken weitere Rabatte.

Ein Wechsel der Krankenversicherung kann unter Umständen ebenfalls mit Einsparpotenzial verbunden sein, ist jedoch längst nicht so unkompliziert zu bewerkstelligen wie ein Kfz-Wechsel. Für die Personengruppe der jungen Selbständigen bietet sich ein Wechsel in die PKV besonders an, da hier die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nach anderen Maßstäben berechnet werden als bei Angestellten. Hier geht man pauschal von einem Mindest-Gewinn in Höhe von 1.890 Euro (= Mindestbemessungsgrenze) aus. Der Selbständige zahlt davon 14,3 Prozent, mindestens also 270 Euro, egal, wie niedrig die tatsächlichen Einnahmen sind.

Die besonders niedrige Beitragsbemessungsgrenze für geringverdienende Selbständige liegt bei 1.260 Euro. Dafür muss jedoch ein Antrag gestellt werden. Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass im ermäßigten Beitragssatz von 14,3 Prozent kein Anspruch auf Krankengeld enthalten ist. Hierzu schließt man entweder einen gesetzlichen Wahltarif ab oder vereinbart den normalen Beitragssatz von 14,9 Prozent mit den gewohnten Leistungen ab dem 43. Tag. In der privaten Krankenversicherung erhält ein 34-jähriger Selbständiger einen guten Grundschutz mit Krankentagegeld von 50 Euro ab dem 29. Ausfalltag für beispielhafte 263 Euro.

Bürgerentlastungsgesetz – Wie privat Krankenversich-erte profitieren

Meldungen über sinkende finanzielle Belastungen sind selten geworden. Es gibt sie aber noch! Ab 1.1.2010 tritt das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Dann können fast alle geleisteten Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich angerechnet werden. Höchstgrenzen für die Absetzbarkeit gibt es nicht mehr. Für den Selbständigen Uwe B. lohnt sich das richtig. Durch die Steuererstattung reduziert sich sein Monatsbeitrag um sage und schreibe 62 Euro. Der Einstieg in eine PKV lohnt sich also jetzt mehr denn je.

Die Beiträge für Vorsorgeaufwendungen werden vom 1. Januar 2010 steuerlich absetzbar sein. Diese Entscheidung fiel im Zuge der Erkenntnis, dass die bisherigen Regelungen der steuerlichen Absetzbarkeit einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellten. Denn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung konnten nur in sehr geringem Maße steuerlich geltend gemacht werden. Was aber genau bedeutet unbegrenzte bzw. begrenzte Abzugsfähigkeit für privat Krankenversicherte? Und welche Höchstbeträge gelten im Allgemeinen?

Unbegrenzte Abzugsfähigkeit

Privat Krankenversicherte können, ungeachtet ihrer Tarifwahl, alle Aufwendungen in Höhe des Basisniveaus steuerlich geltend machen. Dieses orientiert sich in Art und Umfang an der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Alle Mehr-Leistungen jenseits des GKV-Niveaus werden dabei herausgefiltert und zählen nicht zum absetzbaren Betrag. Dazu gehören Heilpraktiker-Leistungen, Chefarzt-Behandlung und Einzelzimmer-Option im Krankenhaus oder kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde.

Was spart der PKV-Versicherte?

Weniger Leistung – wie etwa in einem Grundschutz-Tarif – ist also in diesem Falle mehr. Möglich ist demzufolge eine steuerliche Absetzbarkeit zwischen 70 und 90 Prozent der Gesamtbeträge zur Krankenversicherung. Eine Monatsprämie von 300 Euro enthält beispielsweise 60 Euro nicht anrechenbare Mehrleistungen, etwa psychotherapeutische oder heilpraktische Leistungen. Folglich sind 80 Prozent absetzbar und ergeben einen Betrag von 240 Euro als Ausgangsbasis für weitere Berechnungen.

Der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent (30 Euro) ist ebenfalls – wie die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung (PPV), in diesem Falle 25 Euro – vollständig steuerlich absetzbar. Insgesamt ergibt sich daraus eine Summe von 295 Euro. Beim vorliegenden Bruttojahresgehalt von 48.250 Euro mit Grenzsteuersatz von 42 Prozent multipliziert man diesen Steuersatz mit den anrechenbaren Beträgen von monatlich 295 Euro und erhält eine Steuerersparnis von knapp 124 Euro.

Besonders für Familien interessant

Dabei sind nicht nur die Beiträge der oder des Steuerpflichtigen, sondern auch für Kinder sowie Ehepartner absetzbar. Das bedeutet, der Beitrag für jede einzelne Person wirkt sich steuermindernd aus. Angestellte erhalten Freibeträge in Höhe von 1.900 Euro. Selbständige dürfen mehr abrechnen, nämlich 2.800 Euro. Bei Ehepartnern verdoppelt sich der Satz. Sprich 3.800 Euro für Angestellte und 5.600 Euro für selbständig Tätige.

Begrenzt abzugsfähig

Wer diesen Freibetrag noch immer nicht ausgeschöpft hat, kann darüber hinaus folgende Leistungen steuerlich geltend machen. Dazu zählen PKV-Beiträge, die nicht auf den Basiskrankenversicherungsschutz entfallen. Diese Leistungen werden unter dem Aspekt ‘Sonstige Vorsorgeaufwendungen’ zusammengefasst und beinhalten etwa Kranken(haus)tagegeld, Auslandsreisen, Pflegeergänzungsversicherungen, Unfall-, Haftpflicht- und BU-Versicherungen.

Regelung des Sonderausgabenabzugs bis Ende 2009

Schon jetzt können Bürger – ledig und angestellt – zwar Beträge in Höhe von 1.500 Euro pro Jahr absetzen – jedoch für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen insgesamt. Dazu zählen neben Kranken- und Pflegeversicherung auch Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht-, BU- sowie Risikolebensversicherung. Bei ledigen Selbstständigen verdoppelte sich der Betrag auf 2.400 Euro. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Freibetrag entsprechend auf 3.000 respektive 4.800 Euro.

Stabile Beiträge bis zum Jahr 2011

PKV Beitrag Garantie stabil 2001

„Und was, wenn die Beiträge steigen?“ Diese weit verbreitete Unsicherheit lässt viele Menschen vor einem Vertrag mit der privaten Krankenversicherung zurückschrecken. Meldungen über Prämien, die später in exorbitante Höhen schnellen, stammen zwar zum größten Teil aus der Vergangenheit. Schwankende Beiträge sind jedoch keine Seltenheit. Welche Gesellschaften und Tarife dagegen eine Beitragsgarantie sogar bis zum 1.1.2011 bieten, haben wir für Sie zusammengestellt. Alternativ steht Ihnen unser nebenstehender Vergleichsrechner zur Verfügung.

  • Die AktiMed-Tariflinie der Allianz bietet in den Tarifen Start 90/70 für alle Personengruppen stabile Beiträge. Die Tarife AktiMed Plus 100, 90, 90A und 90P schließen für Männer sowie Kinder/Jugendliche Erhöhungen bis 2011 aus.
  • Der Esprit!-Tarif des Deutschen Rings garantiert Kindern und Frauen gleichbleibende Beiträge (bis 31.12.2010) – die Varianten Esprit M, MX und X sogar für die ganze Familie.
  • Die Fit sowie Start Fit Tariflinie der HanseMerkur gewährt im KVE1 und KVE3, KVG3 allen Personengruppen gleichbleibende Prämien. Insbesondere Frauen profitieren in den Tarifen KVE2 und KVG2.

Die PKV in Zahlen

  • Ein 30 Jahre alter männlicher Antragsteller zahlt im Esprit MX 183 Euro pro Monat. Darin enthalten sind unter anderem allgemeine Krankenhausleistungen sowie Heilpraktikerbehandlung. Es gilt ein Selbstbehalt von 900 Euro.
  • Der Start Fit (KVG) für Selbständige gewährt eigene Schwerpunktsetzung – Alternativmedizin oder Spitzenleistungen im Krankenhaus.
  • Eine 30-jährige Frau zahlt dort monatlich 213 Euro. Ein gleichaltriger Mann 131 Euro. Für beide gilt ein Selbstbehalt von 600 Euro sowie 50 % Erstattung für Zahnersatz.

Rückkehr in die gesetzliche Kasse? Unmöglich?

Die PKV ist ein Partner fürs Leben, heißt es landläufig. Viele Bürger schrecken daher vor dem Schritt eines Vertragsabschlusses zurück. Es existieren jedoch einige Möglichkeiten, bei Bedarf wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung zurückzuwechseln.

Angestellte

Wer als Angestellter zwölf Monate lang unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von diesjährlich 48.600 Euro verdient, rutscht automatisch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Ob er will oder nicht. Hier kommt entweder eine freiwillige Gehaltskürzung oder ein Umstieg auf eine Teilzeitbeschäftigung in Frage. Beide Beschäftigungsarten klärt man am besten mit seinem Vorgesetzten ab.

Selbständige

Schwieriger wird es im Falle von privat versicherten Selbständigen, die sich eine Rückkehr in die private Krankenversicherung wünschen. Da hier keine Mindestbemessungsgrenze für Gehälter existiert, kann auch keine ‘mutwillige’ Kürzung der Einnahmen vorgenommen werden. Freiberufler und Selbsändige sind immer freiwillig versichert. Im Ernstfall kann die Selbständigkeit gegen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingetauscht werden, denn damit tritt automatisch die Pflichtversicherung ein. Vorsicht: Etwas Glaubwürdigkeit muss diese berufliche Veränderung jedoch mit sich bringen.

Minijob als Alternative?

Als Kriterium gilt dabei, dass die Tätigkeit hauptberuflich durchgeführt wird und zum Bestreiten des Lebensunterhalts dienen muss und kann. Wer ‘alibimäßig’ ein paar Stunden wöchentlich als Paketfahrer absolviert, kann sich somit nicht in die Pflichtversicherung retten. Im anderen Extrem darf das Einkommen nicht die Versicherungspflichtgrenze von monatlich 4.050 Euro überschreiten. Unlängst wurde neben den neuen Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialbeträge und Krankenversicherung auch die neue Versicherungspflichtgrenze für 2010 bekannt gegeben: 4.162,50 Euro im Monat bzw. 49.950 Euro im Jahr.

Senioren

Vergeblich an die Pforten der gesetzlichen Krankenkassen klopfen Bürger über 55 Jahre. Hier gilt als einziger Ausweg der Basistarif, der den gesetzlichen Krankenversicherungs-Höchsbeitrag nicht überschreiten darf und den bis 2009 gültigen modifizierten Standardtarif ersetzt. Mit durchschnittlich 560 Euro ist dieser nicht gerade günstig. Aber auch für alle anderen Versicherten mit einer kürzeren Vertragsdauer existieren Alternativen, die vor eventueller drohender Beitragslast schützen. Wer hilfebedürftig im Sinne des SGB II oder SGB XII wird, bekommt zunächst die Prämie halbiert. Anschließend können weitere Zuschläge beantragt werden.