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Artikel-Schlagworte: „Rentner“

Sinkende Gesundheitskosten im Alter – ein Paradox?

Rentenalter Beitrag PKV senken Zusatzbaustein Entlastung

Billiger wird es nicht. “Die Versicherten müssen sich an Zusatzbeiträge gewöhnen”, meint SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach in einem Interview. Pressemeldungen über Zusatzbeiträge und Beitragserhöhungen werden die meisten Bürger in Zukunft wohl kaum noch überraschen.

Gesundheitsminister Philipp Röser wurde unlängst für seine fehlenden Sparvorschläge kritisiert: “Es war der erste Fehler seiner Amtszeit”. Vorbote Zusatzbeitrag: Gesetzlich Versicherte werden nun nicht nur zusätzlich zur Kasse gebeten, sie müssen wohl in Zukunft auch wichtige Leistungen über Zusatzversicherungen abdecken, um einen bestimmten gesundheitlichen Standard zu bewahren´zu können. Allerdings …

…wird auch die PKV wird immer teurer!

Welche Lösungen aber bieten nun private Krankenversicherungsunternehmen, um ihren Versicherten die Angst vor der erdrückenden Beitragslast im Alter zu nehmen? Da die Beiträge im Rentenalter alleine getragen werden müssen, stellt sich für manche Versicherte die Frage, ob das überhaupt finanzierbar ist. Wer mit 55 Jahren zurück auf die Beitragsentwicklungskurve der letzen zehn Jahre blickt, kann dann ungefähr abschätzen kann, wie teuer die Krankenversicherung mit 65 sein wird. Dann ist es leider zu spät und leider wissen darüber nur wenige Bescheid, wie man sich dagegen absichern kann.

Beitragszahlungen im Rentenalter

Zwar fällt im Alter von 65 Jahren der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent sowie die Kosten für die Krankentagegeldversicherung weg. Weitere Einsparmöglichkeiten bieten sich in dieser Lebensphase allerdings nur noch über eine höhere Selbstbeteiligung oder durch den Wechsel in einen Standardtarif für Rentner – sofern die Krankenversicherung diesen anbietet. Ein durchschnittliches Leistungspaket findet sich beispielsweise für etwa 490 Euro pro Monat im Portfolio der Barmenia.

Lösungen der Barmenia

Wer dagegen rechtzeitig vorsorgt, wird belohnt. Und so bietet die Barmenia beispielsweise ihren vollversicherten Kunden den Zusatzbaustein EB an. Eine 28 Jahre alte Frau kann sich bei Abschluss eines solchen Entlastungsbeitrages für monatliche 41 Euro eine Verringerung ihres späteren Beitrages um 350 Euro ‘erkaufen’. Die Summen werden individuell berechnet; in jedem Falle spielt das Eintrittsalter allerdings eine wichtige Rolle.

Großer Pluspunkt: Die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber, sofern der Zuschuss nicht bereits voll ausgeschöpft ist. Entsprechend der (meist jährlichen) Anhebung der Beitragsbe-messungsgrenze verändert sich der auszuschöpfende Betrag jedoch nach oben. Die Frau im oben genannten Beispiel müsste demzufolge nur 20,50 Euro aus eigener Tasche bezahlen.

Wie verändern sich Beitragszahlungen und -entlastungen?

Wer heute 65 Jahre alt wird und durch den Zusatzbaustein EB eine Entlastung von 350 Euro vereinbart hat, freut sich zusätzlich nach jedem Ablauf von drei Jahren über eine Erhöhung des Ermäßigungsbetrages von zehn Prozent bis zum 95. Lebensjahr. Mit 68 Jahren verringert sich dann die normale monatliche Krankenversicherungsprämie (beispielsweise 520 Euro) um 385 Euro. Im Alter von 71 Jahren wird die Entlastung zusätzlich um zehn Prozent des ursprünglich vereinarten Betrages erhöht.

Dabei ist auch die anfangs vereinbarte Summe nicht fix. Wünscht die Frau aus dem Rechenbeispiel einen höheren Entlastungsbetrag, kann sie ihn – bis zum Alter von 55 Jahren – individuell und jederzeit. Ergänzend muss jedoch hinzugefügt werden, dass der Beitrag zum Zusatzbaustein EB auch nach Eintritt der Rente gezahlt werden muss.

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Rückkehr in die gesetzliche Kasse? Unmöglich?

Die PKV ist ein Partner fürs Leben, heißt es landläufig. Viele Bürger schrecken daher vor dem Schritt eines Vertragsabschlusses zurück. Es existieren jedoch einige Möglichkeiten, bei Bedarf wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung zurückzuwechseln.

Angestellte

Wer als Angestellter zwölf Monate lang unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von diesjährlich 48.600 Euro verdient, rutscht automatisch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Ob er will oder nicht. Hier kommt entweder eine freiwillige Gehaltskürzung oder ein Umstieg auf eine Teilzeitbeschäftigung in Frage. Beide Beschäftigungsarten klärt man am besten mit seinem Vorgesetzten ab.

Selbständige

Schwieriger wird es im Falle von privat versicherten Selbständigen, die sich eine Rückkehr in die private Krankenversicherung wünschen. Da hier keine Mindestbemessungsgrenze für Gehälter existiert, kann auch keine ‘mutwillige’ Kürzung der Einnahmen vorgenommen werden. Freiberufler und Selbsändige sind immer freiwillig versichert. Im Ernstfall kann die Selbständigkeit gegen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingetauscht werden, denn damit tritt automatisch die Pflichtversicherung ein. Vorsicht: Etwas Glaubwürdigkeit muss diese berufliche Veränderung jedoch mit sich bringen.

Minijob als Alternative?

Als Kriterium gilt dabei, dass die Tätigkeit hauptberuflich durchgeführt wird und zum Bestreiten des Lebensunterhalts dienen muss und kann. Wer ‘alibimäßig’ ein paar Stunden wöchentlich als Paketfahrer absolviert, kann sich somit nicht in die Pflichtversicherung retten. Im anderen Extrem darf das Einkommen nicht die Versicherungspflichtgrenze von monatlich 4.050 Euro überschreiten. Unlängst wurde neben den neuen Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialbeträge und Krankenversicherung auch die neue Versicherungspflichtgrenze für 2010 bekannt gegeben: 4.162,50 Euro im Monat bzw. 49.950 Euro im Jahr.

Senioren

Vergeblich an die Pforten der gesetzlichen Krankenkassen klopfen Bürger über 55 Jahre. Hier gilt als einziger Ausweg der Basistarif, der den gesetzlichen Krankenversicherungs-Höchsbeitrag nicht überschreiten darf und den bis 2009 gültigen modifizierten Standardtarif ersetzt. Mit durchschnittlich 560 Euro ist dieser nicht gerade günstig. Aber auch für alle anderen Versicherten mit einer kürzeren Vertragsdauer existieren Alternativen, die vor eventueller drohender Beitragslast schützen. Wer hilfebedürftig im Sinne des SGB II oder SGB XII wird, bekommt zunächst die Prämie halbiert. Anschließend können weitere Zuschläge beantragt werden.