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Artikel-Schlagworte: „Private Krankenversicherung“

Ohne Risikozuschlag und Wartezeit! Was kosten Neugeborene in der PKV?

Kinder Nachversicherung PKV

Zwei Daten gehören in den Terminkalender werdender Eltern, die eine künftige private Krankenversicherung für ihr Kind in Erwägung ziehen. Mindestens drei Monate muss ein Elternteil vor der Geburt bei der entsprechenden Gesellschaft versichert sein. Und spätestens zwei Monate nach der Geburt muss man sich entscheiden.

Ein Pluspunkt für die Eltern: Wird das Kind rückwirkend zum Geburtsdatum mit einem Elternteil privat versichert, schlagen sich meist noch keine Risikozuschläge auf die Monatsprämie – Ausnahme: schwere angeborene Vorerkrankungen.

Möglich ist aber auch die Versicherung bei einer anderen Gesellschaft, sofern das Kind auf Basis der U1 und U2 keine risikoträchtigen Vorerkrankungen aufweist. Bei einigen Versicherern bestehen jedoch Altersbeschränkungen nach unten bezüglich der Kinderalleinversicherung! Nachfolgend verraten einige Tarife, mit welchen Kosten Eltern im Einzelfall bei den jeweiligen Gesellschaften rechnen müssen, die ihr Kind ab Geburtsdatum 1. Oktober 2009 versichern möchten.

Die Central Krankenversicherung verlangt für ein neugeborenes Kind im Ost-Tarif BSSN 79,48 Euro. Keine Variationsmöglichkeiten bestehen bezüglich der Selbstbeteiligung von 250 Euro. Des weiteren kann dieser Tarif nur von Eltern mit Wohnsitz in den Neuen Bundesländern in Anspruch genommen werden. Diese haben die allerdings die freie Wahl und können sich bei Bedarf auch für den West-Tarif KEH entscheiden. Stets wichtig für Eltern: Für Zahnspange und Co. erstattet die Versicherung bis zu 60 Prozent – das gleiche gilt für Zahnersatz und Inlays.

Der KEH-Tarif wiederum kostet 101,85 Euro (SB 250 Euro) im Monat und bietet ein leicht erweitertes Leistungsspektrum. Identisch mit dem Ost-Tarif BSSN sind die allgemeinen Krankenhaus- sowie ambulante Leistungen, außerdem 60 Prozent Erstattung für Zahnersatz und Inlays.

Darüberhinaus erfordert der KEH-Tarif jedoch die Einhaltung des Primärarzt-Prinzips, punktet allerdings der Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ sowie mit der Option einer höheren Selbstbeteiligung von 750 Euro, die einen günstigeren Monatsbeitrag von 51,88 Euro möglich macht. Zudem wird bei allem Versicherern eine beitragsfreie Pflege-Mitversicherung bei den Eltern angenommen.

Der beitragsorientierte PRIMO-Bonus Tarif der Halleschen Krankenversicherung kostet 109,40 Euro im Monat – der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde hier bereits abgezogen. Senken lässt sich der Betrag in jedem Falle durch einen Selbstbehalt von 300 Euro und schlägt dann nur mit monatlichen 85,28 Euro zu Buche (PRIMO SB1). Etwaige Vorteile des Bonus-Tarifes bestehen aber im Hinblick auf die Beitragsrückerstattung von bis zu drei Monatbeiträgen, falls der Nachwuchs ein Jahr lang keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen muss.

Ein Blick auf die Leistungen zeigt: Neben den üblichen Erstattungen im ambulanten und stationären Bereich – Primärarztprinzip, Mehrbettzimmer – hebt sich der Tarif durch die Kostenerstattung heilpraktischer Behandlungen zu 75 Prozent bis 1000 Euro pro Jahr hervor. Im kieferorthopädischen Bereich kommt der Versicherer sogar zu 75 Prozent der Rechnungskosten auf – im Zahnersatzbereich zu 65 Prozent.

Die Arag-Einstiegsklasse (E 300) bietet Eltern bei einer Selbstbeteiligung von 300 Euro pro Jahr eine Krankenversicherung für 117 Euro im Monat. Wer auf die Selbstbeteiligung verzichtet, zahlt rund 135 Euro. Eine besonders niedrige Monatsprämie von 102 Euro ergibt sich hier durch die Vereinbarung von 600 Euro Selbstbehalt.

Die Tarife beinhalten neben dem Primärarztprinzip auch die 80-prozentige Kostenerstattung von Besuchen bei Heilpraktikern bis zu einer jährlichen Rechnungshöhe von 500 Euro. Zahnersatz und Inlays sowie Kieferorthopädie erstattet die Krankenversicherung bis zu 65 Prozent. Bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Jahres können sich Eltern zudem über eine Beitragsrückerstattung von bis zu 3,5 Monatbeiträgen freuen.

Wer bei der Deutschen Krankenversicherung anheuert, erhält einen Einsteiger-Krankenschutz für den Nachwuchs schon ab monatlichen 60 Euro im BestMed BM1 Tarif. Dazu kommt ein jährlicher Selbstbehalt von 600 Euro, der die Prämie bei voller Ausschöpfung um monatlich 50 Euro erhöhen würde. Außerdem werden 70 Prozent der kieferorthopädischen Maßnahmen werden bis zum vollendeten 19. Lebensjahr und einer jährlichen Rechnungshöhe von 1.000 Euro erstattet. Zahnersatz und Inlays können zu 50 Prozent abgerechnet werden.

Bei manchen Gesellschaften wechselt das Kind im Alter von 16 Jahren in den Jugendtarif, so beispielsweise bei der Arag. Generell gilt jedoch bei jedem Versicherer der Erwachsenentarif, wenn das 21. Lebensjahr vollendet wird. Bei diesen Übergängen sind individuell Risikozuschläge durch Vorerkrankungen möglich. Taucht beispielweise im Laufe der Jahre eine Verletzung der Kniescheibe auf, die aller Wahrscheinlichkeit im Alter häufige ärztliche Behandlungen erforderlich macht, können 10 bis 20 Prozent Aufschlag zur normalen Monatsprämie zusätzlich vereinbart werden.

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Ausgaben für die private Krankenversicherung ab 2010 besser absetzbar

privatekrankenversicherung.gifDie Steuerlast vieler Verbraucher kann mit dem Beginn des nächsten Jahres gesenkt werden. Jeder, der auf eine private Krankenversicherung setzt, kann ab dem 01. Januar 2010 seine Beiträge besser steuerlich geltend machen. Beschränken sich die augenblicklichen Optionen nur auf ein Minimum, so lassen sich in Kürze mindestens 80 % der Beiträge für die private Krankenversicherung von der Steuer absetzen. Schon im Frühjahr 2008 ist es diesbezüglich zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gekommen. Damals haben die zuständigen Richter entschieden, dass die Möglichkeiten zum Steuerabzug bei den Ausgaben zur Krankenversicherung erweitert werden müssen. So sollen sich die Bedingungen sowohl für privat als auch gesetzlich Versicherte verbessern. Der damalige Urteilsspruch wird nun ab dem nächsten Jahr im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes in die Tat umgesetzt. Eine vollständige steuerliche Absetzung wird nicht ermöglicht. Dieses rührt daher, dass einige Leistungen der privaten Krankenversicherung keine Förderung durch das Finanzamt genießen. Dazu gehören etwa die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die dortige Unterbringung in einem Einbettzimmer oder das Krankentagegeld. Diese speziellen Angebote zählen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Des Weiteren wird durch die so genannte Günstigerprüfung sichergestellt, dass niemand aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung benachteiligt werden kann. So kann jeder steuerpflichtige Bürger, der nach den zukünftigen gesetzlichen Vorschriften weniger Beiträge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen könnte als nach der alten Regelung, die höheren Beiträge absetzen. Es kann daher zu keiner Schlechterstellung kommen. Diese Bedingungen sollen bis zum Jahr 2019 gelten. Die Versicherungsgesellschaft muss dem Leistungsempfänger eine Bescheinigung für die in 2010 zu zahlenden Beiträge ausstellen. Diese muss an den Arbeitgeber weitergeleitet werden, so dass dieser schon ab Januar die neue Regelung berücksichtigen kann. Eine solche Bescheinigung sollte den Versicherten im Regelfall automatisch zugesendet werden. Sollten Verbraucher diese zu Beginn des neuen Jahres nicht erhalten haben, wird empfohlen, den Versicherer zu kontaktieren und auf diesen Umstand hinzuweisen. Vergleichen Sie die Tarife und wechseln Sie in die private Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung auch für Hartz IV-Empfänger

privatekrankenversicherung.gifDie Jobcenter müssen für Hartz-IV Empfänger die vollen Beiträger zur privaten Krankenversicherung zahlen. Dies hat das Sozialgericht Gelsenkirchen am 2. Oktober 2009 in einem Eilbeschluss entschieden. Die bisherige Regelung bezüglich Privater Krankenversicherungen sah für Hartz IV Empfänger nur die Möglichkeit vor, einen Teil der Beiträge für die PKV zurückerstattet zu bekommen. Betroffen sind hauptsächlich Arbeitslose, die seit April dieses Jahres im Basistarif der Privaten Krankenversicherungen versichert sind. Denn seit Januar 2009 werden bereits privat krankenversicherte Hartz IV-Empfänger nicht mehr gesetzlich versichert, sondern bleiben in der PKV im Basistarif versichert Die Beiträge sind hier teilweise sehr hoch, sodass die Jobcenter bisher lediglich einen Teil der Kosten übernommen hatten und Versicherte hohe Eigenbeträge leisten mussten. Doch diese Regelung hat mit der Entscheidung des Sozialgerichtes Gelsenkirchen ein Ende gefunden. Das Gericht erkannte in der geringen Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen eine „systemwidrige Belastung“, die den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verletzte. Privatversicherte könnten meist nicht ohne Weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. So erging es auch der dreifachen Mutter in dem verhandelten Fall: Sie war bereits privat versichert, als sie arbeitslos wurde. Das Jobcenter zahlte zunächst nicht den vollen Beitrag zur PKV, sodass sie selbst einen erheblichen Betrag leisten musste. Dies war ihr nicht möglich, zwischenzeitlich verlor sie dadurch sogar den Versicherungsschutz. Das Sozialgericht entschied nun im Sinne der Frau, dass Privatversicherte mit freiwillig gesetzlich Versicherten gleichzustellen seien, und somit das Jobcenter den vollen Beitrag zur PKV zu leisten habe. Vergleichen Sie hier gleich online.