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Umfrage zur Homöopathie auf Rezept: Knappes Nein
Globuli und Co haben kurzfristig eine hitzige Sommerloch-Diskussion in Gang gesetzt. Wirkung oder Placebo? Einbildung oder nicht? Kassenleistung ja oder nein? Zumindest beim letzte Punkt konnte nun eine Meinungsumfrage auf Initiative der „Ärzte Zeitung“ eine eindeutige Antwort liefern. Überraschendes Ergebnis: Eine knappe Mehrheit der Befragten lehnt die Erstattung von Homöopathie durch die Krankenkassen ab.
Die Nutzer der „Ärzte Zeitung“ setzen sich im weitesten Sinne aus Bürgern mit medizini- schem Hintergrund zusammen. Dazu gehören neben Ärzten auch Mitarbeiter von Kranken- kassen und im Gesundheitswesen, Patienten und gesundheitspolitisch Interessierte. Von 800 Teilnehmern stimmten 40 Prozent für eine rückhaltlose Kostenübernahme durch die Krankenkasse, acht Prozent waren sogar der Meinung, dass auch reine Placebo Kassen- leistung werden sollten, solange eine Wirkung eintritt. 52 Prozent sprachen sich allerdings gegen eine Kostenübernahme von Arzneimitteln aus, die ihre Zulassung nicht durch evidenzbasierte Prüfverfahren erhält.
Diese Meinung spiegelt auch die Ergebnisse einer Blitzumfrage der „Ärzte Zeitung“ unter Medizinern wider: Ein Drittel der befragten Ärzte befürwortete Homöopathie auf Kassen- kosten, zwei Drittel lehnten sie dagegen ab. Auch die Ärzteplattform “coliquio” sah eine entsprechende Erstattung eher mit verschränkten Armen: 74 Prozent, so das Online-Ärzte-Magazin, unterstützen den Vorschlag von Lauterbach und CDU-Politikern.
Einschränkend müsse jedoch hinzugefügt werden, so die „Ärzte Zeitung“, dass die Homöopathie in einzelnen Anwendungsbereichen durchaus eine Daseinsberechtigung besitzt. Speziell in der Kinderheilkunde sei die Anwendung der nebenwirkungsfreien Globuli besonders beliebt. Auch als ergänzende Arznei zu Pharma-Medikamenten, urteilten viele teilnehmenden Ärzte, oder als genesungsförderndes Mittel bei viralen Infekten kämen alternative Mittel besonders effektiv zum Einsatz.
Raucherentwöhnung als Kassenleistung vorgeschlagen
Kaugummizigarette künftig auf Rezept? Trotz steter Abnahme des GKV-Leistungskatalogs sollen ausgerechnet Raucher künftig Arzneimittel zur Bekämpfung ihrer Tabaksucht ver- schrieben bekommen. Gesundheitsökonom Jürgen Wasem unterstützt einen entsprechen- den Vorschlag des Lungenfacharztes Dr. Stefan Andreas. Auch aus ökonomischer Sicht sei dieser Gedanke interessant.
Vorbeugen günstiger als Heilung
Jede chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), die sich durch medikamentös unterstützte Tabakentwöhnung verhindern lässt, spare dem Gesundheitssystem knappe 1.400 Euro ein, so Universitätsprofessor Wasem. Daher plädiert er in einer Studie für eine entsprechende Änderung des Paragraphen 34 im Sozialgesetzbuch, der eine Kosten- übernahme Arzneimittel zur Raucherentwöhnung durch die Krankenkassen ausschließt.
Ähnlich wie potenzsteigernde und empfängnisverhütende Mittel sind Medikamente gegen Nikotinsucht keine Kassenleistung. Falsch, betonte Andreas, Facharzt für Pneumologie an der Lungenfachklinik Immenhausen/Kassel, denn hier handele es sich nicht um Lifestyle-Verhalten, sondern um eine ernsthafte Suchterkrankung, die nicht nur zu Lasten anderer passiver Mitraucher geht, sondern auch das Gesundheitssystem mit enormen Kosten konfrontiert. Er beklagte zugleich, dass dem Faktor Rauchen im Gesundheitssystem noch immer viel zu wenig Beachtung beigemessen wird.
Wer regelmäßig raucht, soll daher Anspruch auf Kostenerstattung für eine entwöhnende Therapie erhalten, forderte Andreas. Statistiken zeigten, dass nur ein verschwindend geringer Prozentsatz an Rauchern (3 bis 5 %) eine dauerhafte Abstinenz ohne professio- nelle Unterstützung schafft. Dagegen steige die Erfolgsquote bereits auf 30 Prozent, wenn Medikamente mit ärztlicher Hilfe kombiniert werden.
Ausgedünnte Kassenlandschaft – zuviel Macht für Einzelne?
„Eine Zahl von 30 bis 50 Kassen sei völlig ausreichend“, ein Satz der damaligen Gesund- heitsministerin Ulla Schmidt wird zunehmend real. Während Fusionen als effektive Maßnahme zur Einsparung von Bürokratiekosten politisch sehr begrüßt werden, sehen Experten in den sogenannten „Elefantenhochzeiten“ eine ganz andere Gefahr. Denn werden Kassenriesen „too big to die“, besteht im Falle einer Krise Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Gier und Größenwahn
Rolf Stuppardt, Geschäftsführer der Gemeinsamen Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.), beschreibt in der „Frankfurter Rundschau“ ein Szenario, das auf den Strudel des politisch angeheizten Kassenwettbewerbs folgen könnte. In Analogie zur staatlichen Banken-Rettungsaktion im Jahr 2008/2009 könnten auch dort einige wenige Branchen- riesen entstehen, denen im Falle von Insolvenz staatliche Hilfe im großen Umfang nicht mehr verweigert werden könne. Sonst drohe ein Systemkollaps, der das ganze Gesund- heitsversicherungswesen mit in den Abgrund reißt, so Stuppardt sinngemäß.
Je weniger desto wichtiger
Und die Zahlen sprechen für sich: Von den 221 gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2008 sind bis heute noch 163 übrig. Die Fusion von Barmer und Gmünder Ersatzkasse hat beispielsweise 8,6 Millionen Versicherte unter dem Namen Barmer GEK angesammelt. Die AOK Plus (Sachsen und Thüringen) geht 2011 eine Verbindung mit der AOK Hessen ein und nennt dann 4,2 Millionen Mitglieder ihr Eigen. Die neu entstandene Vereinigte IKK zählt seit erstem Juli 2010 1,6 Millionen Versicherte und entstand aus der Fusion von IKK Nordrhein und Signal Iduna IKK.
Eine weitere Durchmischung fand gleichzeitig auch durch die Versicherten selbst statt. Im ersten Halbjahr wechselten mehrere Hundert Tausend GKV-Mitglieder, die von Zusatzbei- trägen betroffen waren, das Krankenversicherungsunternehmen. Im kommenden Jahr sollen dann Zusatzbeiträge ohne prozentuale Deckelung nach Willen des Bundesgesund- heitsministeriums zur Regel statt zur Ausnahme werden. Wettbewerb müsse sich in diesem Fall über einen anderen Faktor entscheiden.
GKV-Versicherte – Vollkasko und Flatrate-Mentalität?
Wo gibt’s die meisten potenziellen privat Krankenversicherten? Bei der Techniker! Und die lässt sich so einiges einfallen, um ihr Angebot so interessant wie möglich zu gestalten! Zu diesem Zweck ist ein ganz neuerWahltarif entstanden, der erstmals Versicherten, ermög- licht gesetzlich zugesicherte Leistungen abzuwählen und dadurch bis zu 120 Euro im Jahr zu sparen. Derzeit hakt es trotz einer weitläufigen GKV-Wahltariflandschaft mit guten Ange- boten noch an der Akzeptanz der Versicherten.
Weniger als ein Prozent der gut 70 Millionen GKV-Mitglieder haben die Zusatz-Angebote der Kassen bisher wahrgenommen. Zahlen aus dem Juni besagen, dass lediglich 550.000 Versicherte einen oder mehrere entsprechende Verträge abgeschlossen haben, berichtet die FAZ in ihrer Online-Ausgabe vom 4. August 2010. Demgegenüber stehen die millionen- fach abgeschlossenen privaten Zusatzversicherungsverträge, die aus der Kooperation von GKV und PKV hervorgehen und hauptsächlich Leistungsbereiche abdecken, die die Kasse bereits längst aus ihrem Portfolio gestrichen hat. So gehören etwa Reise und Zahn zu den Lieblingspolicen der Deutschen.
GKV: „Überzeugte Flatrate-Fans“
Wahltarife bedienen ein anderes Klientel – und genau hier liegt Stefan Etgeton vom Verbraucherzentrale Bundesverband zufolge des Pudels Kern: „Wahltarife“, so Etgeton, „entsprechen nicht der Mentalität der Versicherten“. Ähnlich formuliert es auch Jan Carels, Geschäftsführer beim AOK-Bundesverband, der gesetzlich Versicherten einen Hang zum Flatrate-Arztbesuch nachsagt.
Von Wahltarifen profitiert allerdings am meisten, wer ein Jahr lang auf Arztbesuche verzichtet oder seine Krankenleistungen bis zu einer vereinbarten Summe selbst bezahlt. Anschließend erhalten Versicherte eine Prämie in Höhe eines Monatsbeitrages erstattet. Zuletzt hatte die Daimler Betriebskrankenkasse im Zusammenhang mit Wahltarifen versucht, gestaffelte Prämien für eine gestaffelte Anzahl an Arztbesuchen auszuzahlen, was jedoch durch das Bundessozialgericht Kassel untersagt wurde.
Zahlen: Welche Wahltarife liegen vorn?
Rund 390.000 Versicherte haben sich bisher für eine “Jahresprämie gegen Eigenanteil im ambulanten Bereich” entschieden, während sich im Beitragsrückerstattungstarif 151.000 Versicherte eingeschrieben haben, die eine Prämie erhalten, wenn sie ein Jahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen.
Der Wahltarif mit Kostenerstattung hat bisher rund 280.000 Versicherte überzeugt. Dort müssen Versicherte Rechnungen selbst begleichen und anschließend bei der Kranken- kasse einreichen. Eine Restdifferenz bleibt bei diesem Modell zwar immer, dafür lockt die Aussicht, beim Arzt einen schnelleren Termin zu bekommen, weil dieser seine Leistungen nach Privatpatienten-Status abrechnen darf. Inwiefern hier tatsächlich die häufig erwünsch- te Behandlung als Privatpatient gewährt wird, ist allerdings ungewiss.
Alternativmedizin – Kosten-Nutzen-Verhältnis noch nicht optimiert
Ein anderes Feld decken Wahltarife für „besondere Therapieformen“ mit Homöopathie und Hufeland ab, die bislang nur 1023 gesetzlich versicherte Anhänger gefunden haben. Denn die hohen Prämien wirken abschreckend, sind aber notwendig, weil Mitglieder bewusst alle Leistungen, die sie durch die Extra-Prämie erhalten, bis zum Maximum ausreizen.
Wahltarife sollen Kassenwettbewerb anheizen
Einen weiteren Klotz am Bein der Wahltarife möchte TK-Chef Norbert Klusen möglichst bald gerne loswerden. Er fordert eine Verkürzung der dreijährigen Bindefrist auf zwei Jahre, die die Versicherten zwingt, auch im Fall einer Beitragserhöhung ihrer Kasse die Treue zu halten.
Die Techniker mit 5,2 Millionen Mitgliedern liegt zwar mit einem Schnitt von knapp 1,3 Prozent Wahltarif-Mitgliedern weit vorn, sieht aber dennoch einige Schwachstellen und Optimierungsbedarf im Kassenwettbewerb, der letztendlich auch über das Angebot an Zusatzleistungen entschieden werden soll. Es mangele, so Klusen weiter, an einer einheitlichen Aufsichts- und Genehmigungspraxis und dabei schielt in Richtung AOK, die sich den Tarifentscheidungen des Bundesversicherungsamtes entziehen können, weil sie als regionale Kassen lediglich den regionalen Aufsichten unterliegen.
Pharmaindustrie trickst Sparpaket aus
Am ersten August trat das Arzneimittelsparpaket in Kraft und wurde womöglich nun durch eine Gesetzeslücke bereits von einigen Firmen teilweise wieder entkräftet.
Nach Berichterstattung des „Spiegel“ haben Pharmaunternehmen im Juli eine künstliche, kurzfristige Preissteigerung erzeugt, um die anschließende Senkung im Sinne des Paragraf 130a Sozialgesetzbuch V auf den erhöhten Zwangsrabatt positiv angerechnet zu bekommen. Mithilfe dieser sogenannten „Preisschaukel“ lässt sich der von sechs auf 16 Prozent erhöhte Zwangsrabatt auf legale Weise gut umschiffen.
Auffällige Preissteigerungen in Apotheker-Datenbanken haben daraufhin für Misstrauen gesorgt. Es handele sich dabei hauptsächlich um Produkte von den Herstellerfirmen Merck Serono, Fresenius Kabi, Sandoz Pharmaceuticals sowie Hexal.
„Hilf, dich selbst zu heilen …“
Ein Merck-Sprecher verteidigte das Vorgehen seines Unternehmens: „Wir nutzen für einige wenige Produkte die uns gebotenen rechtlichen Möglichkeiten der Preisgestaltung, um die Ertragseinbußen durch den heraufgesetzten Zwangsrabatt etwas abzumildern“. In Mercks Augen hat die Regierung die Pharmaunternehmen zu fest in die Mangel genommen.
Die wirtschaftliche Belastung müsse immerhin auch im Zusammenhang mit dem langen Zeitraum gesehen werden, auf den das Arzneimittelsparpaket ausgedehnt wurde. Das seit gestern gültige Preismoratorium endet voraussichtlich am 31. Dezember 2013. Bis dahin müssen Hersteller nicht nur einen Abschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag von sechs auf 16 Prozent gewähren. Zusätzlich herrscht ein Preisstopp für alleMedikamente, die von den gesetzlichen Kassen erstattet und bezahlt werden. Diese müssen jetzt prüfen lassen, ob ihnen durch das Vorgehen der Pharmaindustrie ein finanzieller Schaden entstanden ist und wie dieser ausgeglichen werden kann.
Das Bundesgesundheitsministeriums reagierte verärgert und droht den Herstellern mit Konsequenzen. Der Parlamentarische Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) kündigte am Samstag in Berlin an, bereits zum ersten Januar 2011 mögliche Schleichwege oder Allein- gänge der Pharmafirmen durch eine Präzisierung des Gesetzes zu unterbinden.
Mehr Selbstbeteiligung für GKV-Mitglieder
Die GKV soll mehr Elemente vom Modell der privaten Krankenversicherungen übernehmen. Daniel Bahr, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (FDP), plädiert für eine höhere Eigenverantwortung der Versicherten bei den Gesundheitskosten sowie für mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Prämien-Angebote auf Seiten der Kassen. In diesem Zuge rückt auch das Kostenerstattungsprinzip wieder weiter nach oben auf der Themen-Agenda.
Die Kostenerstattung solle für die Versicherten vor allem interessanter und “attraktiver” gemacht werden. Damit erhöhe sich nicht nur die Transparenz des Kostensystems. Die Versicherten erhielten dadurch auch mehr Freiräume. Er erwarte einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Herbst, sagte Bahr im Interview mit der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.
Beitragssatz selbst festlegen
Vor allem solle die Möglichkeit, Angebote und Beiträge kassendividuell zu gestalten, den Wettbewerb untereinander entfachen. Bahr erwähnt in diesem Zusammenhang auch die Einführung von Selbstbeteiligungen und einer Auszahlung von Prämien an die Versicherten, wenn sie ein Jahr lang keine ärztliche Leistungen in Anspruch genommen haben.
Wer nicht zum Arzt geht, wird belohnt
Bereits heute existieren schon GKV-Wahltarife mit Beitrags- oder Erstattungsvarianten (BRE), wie beispielsweise der Selbstbehalttarif, der Kostenerstattungstarif oder der Beitragsrückerstattungstarif. Die kostenlose Teilnahme bei einem Wahltarif ist für den Versicherten ohne Risiko, denn im schlimmsten Falle erhält er am Jahresende keine Prämie ausbezahlt. Beachten sollte man dabei allerdings, dass bei Wahltarifen das Sonderkündigungsrecht wegfällt und ein Wechsel in eine andere Krankenkassen oder private Krankenversicherung drei Jahre lang nicht möglich ist.
Für wen lohnt sich der Wahltarif?
Nicht jeder profitiert allerdings von einem Wahltarif mit Prämienauszahlung oder Beitragsrückerstattung. Denn auch die gesetzlichen Krankenkassen haben eine bestimmte Zielgruppe im Visier und gestalten die Bedingungen diesen entsprechend attraktiv. Der gesunde Gutverdiener ohne Familie oder Kinder kann dabei das Maximum an Prämie herausholen, denn die Rückerstattung gilt nur für seinen Kassenbeitrag. Müssen die mitversicherte erwachsenen Kinder oder Ehepartner zum Arzt, ist die Prämie bei einigen Kassen weg.
Wie hoch sind die Beträge?
In der Regel erhalten Versicherte maximal einen Monatsbeitrag zurück. Kassen mit prozentualer Rückerstattung bieten beispielsweise 50, 75 oder 100 Prozent eines MB an. Je nach Kasse schließt die Prämie nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitge-beranteil mit ein.
BRE-Staffel
Die Höhe der rückerstatteten Beiträge bleibt entweder gleich oder staffelt sich im Drei-Jah-resrhythmus. Unter Umständen erhalten Versicherte allerdings nur dann den stets höheren Betrag, wenn sie im Vorjahr nicht beim Arzt gewesen sind. Einzige Ausnahme stellen minderjährige Kinder dar: Ihre ärztlichen Leistungen gefährden die Beitragsrückerstattung nicht.
Vorsorgeuntersuchungen – negative Auswirkungen auf BRE?
Bei der Vorsorge gelten ähnliche Regeln wie bei der Praxisgebühr. Die Untersuchung selbst beeinflusst die Rückerstattung zwar nicht. Wird der Arzt jedoch fündig, erhält der Versicherte am Jahresende keinen Bonus mehr. Muss beispielsweise Zahnstein entfernt werden oder wird Karies entdeckt, tritt die Leistungspflicht der Krankenkasse ein.
Arme und Kranke bleiben außen vor
Chronisch Kranken, die in einem DMP (Disease-Management-Programm) eingeschrieben sind, sowie Versicherten, deren Kassenbeiträge vollständig von einem Sozialhilfeträger (Empfänger von Arbeitslosengeld I und II ) übernommen werden, bleibt die Tür zu diesen Wahltarifen in der Regel verschlossen abschließen. Auch Wehr- und Zivildienstleistende oder Auszubildende mit monatlichem Arbeitsentgelt bis 325 Euro können im Einzelfall nicht an diesen Programmen teilnehmen.
Unterschiede zur PKV
Bei privaten Krankenversicherungen ist die Beitragsrückerstattung in der Regel fester Vertragsbestandteil – entweder garantiert (knapp sieben Prozent der ambulanten Tarife), erfolgsabhängig (80 Prozent der ambulanten Tarife) oder beides in Kombination. Auch hier erfolgt die Rückerstattung in Pauschalen oder im Vielfachen von Monatsbeiträgen, bezieht sich jedoch nicht immer auf alle drei Bausteine Zahn, Krankenhaus und ambulant, sondern je nach Tarif nur auf den ambulanten Bereich.
Flexibler sind PKV-Kunden vor allem in Hinblick auf die Rückerstattung, denn sie entscheiden selbst, ob sie eine Rechnung, etwa bei kleinen Beträgen, erstatten lassen oder selbst bezahlen. Wer in einem Jahr nur selten beim Arzt war und keine Kosten verursacht hat, erhält die vertraglich festgesetzte Prämie in jedem Fall ausgezahlt.
(Weitere Informationen auf dem Online-Portal der Süddeutschen Zeitung vom 11.07.2010)
In-Vitro-Fertilisation: „Kosten bei Kassen ausgeufert“
Die Bundesregierung machte es deutlich: Eine vollständige Kostenübernahme für künst- liche Befruchtung auf Kassenkosten wird es auch künftig nicht mehr geben. Die Länder- kammer in Berlin hatte kürzlich eine entsprechende Forderung gestellt.
Die Bundesländer Thüringen, Sachsen und das Saarland hatten im Bundesrat für eine Wiedereinführung der 100-prozentigen Kostenerstattung für künstliche Befruchtungen per IvF plädiert.
Die Gesundheitsreform im Jahr 2004 ließ unter dem Namen „Gesundheitsmoder-nisierungsgesetz“ den Anteil der Kassen für reproduktions-medizinische Maßnahmen auf die Hälfte schrumpfen. Derzeit sei „keine Wiedereinführung der vollständigen Finanzierung“ geplant, ließ die schwarz-gelbe Regierung in einer Stellungnahme verlauten, da die IvF außerdem eine versicherungsfremde Leistung sei – also keine Krankheit.
Es bleibe aber den Ländern überlassen, eine Kostenerstattung in Eigenregie vorzuneh- men. Exemplarisch dafür steht Sachsen als einziges Bundesland, da es die In-vitro-Fertilisation finanziell unterstützt.
50 Prozent Erstattung – 50 Prozent Einbruch
Das Resultat der Kosten-Streichungen ist bundesweit spürbar. Seit 2004 sind die Kinder- wunschbehandlungen gesetzlich Versicherter mit dieser Methode um mehr als die Hälfte zurückgegangen, weil sich ihr Eigenanteil auf mehrere Tausend Euro beläuft. So kostet ein Behandlungszyklus durchschnittlich insgesamt 3200 Euro – die Kasse übernimmt rund 1600 Euro.Tritt nach dem dritten Versuch keine Schwangerschaft ein, müssen die Paare für die kompletten Kosten im vierten Behandlungszyklus aufkommen.
Keine Fusion zwischen DAK und BKK
Eine Fusion zwischen DAK und BKK Gesundheit, die für den 1. Oktober geplant war, liegt vorerst auf Eis. Beide Krankenkassen waren kürzlich durch finanzielle Probleme in die Schlagzeilen geraten und müssen seit Februar einen Zusatzbeitrag von acht Euro erheben. Nun hat der BKK-Verwaltungsrat der Kasse am Dienstag empfohlen, zunächt weiterhin an ihrer Eigenständigkeit festzuhalten.
Homöopathie – Kassenschlager fürs Sommerloch
Das Thema der sanften Medizin schlägt hohe Wellen. Großes Sparpotenzial vermuteten Gesundheitsexperten aus den Lagern der SPD und CDU gleichermaßen und zogen ein mögliches Verbot gegen die Kassen in Erwägung, die Leistungen überhaupt noch anzubieten. Jetzt meldete sich der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg Dietrich Hoppe zu Wort und befürwortet den Einsatz von Kügelchen und Co. Indes pfeifen auch Lauterbachs Parteikollegen ihren Genossen zurück.
Homöopathie spiele im Gesamtspektrum der Medizin eine wichtige Rolle und müsse daher ihren festen Platz im deutschen Gesundheitssystem haben. Mit dieser Kernaussage gibt Jörg Dietrich Hoppe der aktuellen Diskussion um mögliche Einsparpotenziale durch einen Wegfall der Kostenerstattung von Homöopathie eine ganz andere Fahrtrichtung. Bei der Homöopathie geht es immerhin nicht stets um schwere chronische Krankheiten. Speziell einfache Befindlichkeitsbeschwerden wie Reiseübelkeit oder Wetterfühligkeit ließen sich mit einfachen und günstigen Mitteln leicht behandeln, sagte Hoppe im Interview mit dem Tagesspiegel vom 14. Juli
Psychologische statt Placebo-Wirkung
Auch das umfassende Patientengespräch sei als Hauptbestandteil der alternativen Medizin ein wichtiger Aspekt für Patienten und seinen Heilungsprozess. „Die Patienten fühlen sich aufgehoben und sicher“, betonte Hoppe und nannte vor allem homöopathische Vorsorgemaßnahmen als einen wichtigen Teil der Gesamtmedizin. Eine ausführliche Krankenanamnese könne sogar kostensparend wirken, weil sich dadurch häufig teure Labordiagnostik erübrige.
Alternativmedizin reißt keine Löcher ins Kassenbudget
Die offiziellen Angaben über die tatsächlichen Kassenausgaben für homöopathische Behandlungen auf Rezept schwanken. Hoppe nannte in diesem Zusammenhang eine Zahl von 32 Millionen Euro pro Jahr und hob damit die Geringfügigkeit Gegensatz zu den Gesamtausgaben in Höhe von 28 Milliarden Euro hervor. Andere Quellen gehen von Kosten in Höhe von 8,4 Millionen Euro aus, während alle restlichen homöopathischen Ausgaben ohnehin durch Wahltarife finanziert werden, die die Kassenmitglieder extra bezahlen müssen.
Im Falle eines tatsächlichen Verbots der Kostenerstattung von homöopathischen Mitteln entstünden den Kassen sogar noch höhere Kosten, argumentiert Hoppe, denn „kostengünstige homöopathische Mittel müssen durch andere, teure Medizin ersetzt werden.“ Wenn künftig Naturheilverfahren aus eigener Tasche bezahlt werden müssten, ginge das vor allem zu Lasten der Menschen mit geringem Einkommen, weil zwar Arzneimittel nicht unbedingt teuer sind, für ärmere Bürger manchmal aber eben doch jenseits des Existenzminimums.
SPD steht nicht hinter Lauterbach
Auch SPD-Fraktionsvize Elke Ferner teilte per Rundbrief an ihre Fraktionskollegen ihren Unmut über den undiplomatischen Alleingang ihres Parteigenossen mit und betonte, dass Lauterbachs Überlegung nicht die Denkrichtung der übrigen Sozialdemokraten darstelle. „Die SPD“, schrieb Ferner“, wolle den Kassen keineswegs, wie von Karl Lauterbach gefordert, die Kostenerstattung für Homöopathie verbieten“. Sie bekenne sich zu einem umfassenden GKV-Leistungskatalog.
Eine Gegenwehr, die absolut notwendig ist, denn mittlerweile rollt eine Welle der Empörung auf die SPD-Abgeordneten im Bundestag zu. Per Anruf und Email machen sich wütende Homöopathieanhänger Luft, teilte der Tagesspielgel vom 16. Juli mit. „Alle diskutieren über Globuli“, sagte Cornelia Reimann, Vorsitzende des SPD-Gesundheitsausschusses. Die eigentliche Diskussion über die GKV-Finanzierung fällt gleichzeitig unter den Tisch.
Ausgang der Diskussion nicht absehbar
Gekonntes politisches Ablenkungsmanöver von der GKV-Finanzkrise, Sommerloch-Thema oder gar eine gut eingefädelte PR-Strategie? In jedem Falle rückt die Homöopathie derzeit in den Fokus der Aufmerksamkeit wie nie zuvor. Sollten sich die wenigen homöopathiekritischen Politiker mit ihrer Forderung durchsetzen können, müssten sich Praxen mit Zusatzangeboten künftig allein durch Selbstzahler und Kunden mit privater Krankenversicherung bestreiten.
Alternativmedizin in der privaten Krankenversicherung
Nicht alle PKV-Verträge listen jedoch in ihren Naturheilverfahren-Klauseln die alternativen Behandlungs- und Diagnostikmethoden im Detail auf. Kunden der HanseMerkur können dagegen im Ergänzungstarif VKE eine große Bandbreite an Alternativmedizin ausprobieren. Für 16,85 Euro (Monatsprämie für eine 33-jährige Frau) werden folgende Leistungen vertraglich zugesichert: Homöopathie, Phytotherapie, anthroposopische Medizin durch Ärzte sowie Akupunktur, antihomotoxische Medizin, Elementartherapie, Enzymtherapie, Hydrotherapie, mikroökologische Therapie, Neuraltherapie, orthomolekulare Medizin, physikalische Medizin und Therapien, Sauerstofftherapien und traditionelle chinesische Medizin.
Allerdings erstattet auch die KV-Tarifserie (KV1, KV2, KV3, KV4) im ambulanten Baustein 100% der Aufwendungen für Behandlungen und Verordnungen nach Methoden besonderer Therapierichtungen. Dazu gehören neben der Homöopathie, Phytotherapie und antroposophischen Medizin auch Akupunktur, Atemtherapie, Baunscheidtieren, Bioresonanz-, Chiro-, hyperbare Sauerstoff-, Magnetfeld-, Neural-, Ozon- und Phytotherapie, Segment- und Augendiagnose, TNS-, Eigenblut und Eigenharnbehandlung, Mikrobiologische Therapie, Moxibustionen, HOT, Enderlein-Test, EAV, Carcinochrom-Reaktion.
Monatsprämien: Was kostet der KV-Tarif für Frauen und Männer?
Die Prämien für die KV-Serie variieren entsprechend des Eigenanteils: 420 Euro (KV1), 800 Euro (KV2), 1920 Euro, (KV3), 500 Euro (KV4). Für eine 33-jährige Frau kostet der Tarif :
- 488,62 Euro (KV1), 400,49 Euro (Mann, 33 Jahre)
- 357,08 Euro (KV2), 265,71 Euro (Mann, 33 Jahre)
- 178,80 Euro (KV3), 152,60 Euro (Mann, 33 Jahre)
- 456,88 Euro (KV4); 341,77 Euro (Mann, 33 Jahre)
TK-Chef will private Aspekte in Krankenversicherung

TK-Chef Norbert Klusen hat sich in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau für eine Privatisierung der gesetz- lichen Kassen ausgesprochen. Zudem kritisierte er die einseitige Belastung der Versicherten im Gesundheitssys- tem und gab Prognosen über die Zukunft der Zusatzbei- träge.
Die Zusatzbeiträge steigen, sagte Klusen und rechnet mit etwa 16 Euro pro Zahlungs-pflichtigem bis zum Jahr 2014. Ein Anstieg dieser Größenordnung würde bedeuten, dass eine immer größere Zahl an Menschen auf den Sozialausgleich angewiesen sein wird. „Eine Milliarde Euro aus Steuergeldern“, so Klusen, „wird da vermutlich nicht reichen, das kostet mehr Geld“.
Klusen beklagte außerdem die wenig innovativen Maßnahmen, die zur Sanierung des Gesundheitssystems ergriffen werden. Es fehle beispielsweise an einer qualitativen Bewertung der Versorgungsorgane. Ärzte, Kliniken und Krankenkassen haben seit Jahren freie Hand, während ein Großteil der Finanzlast auf die Schultern der Versicherten ruht. Eine Versorgungsforschung wäre der Anfang einer differenzierteren Betrachtungsweise der Preis-Leistungs-Qualität. Die Konsequenz wäre, dass dann Arbeit und Leistung auch entsprechend honoriert werden können.
Mehr privat – weniger gesetzlich. Prinzipiell hält der TK-Chef ein privatwirtschaftlich organisiertes Modell der Krankenversicherung für sinnvoller als das derzeitige gesetzliche. Klusen kritisierte in diesem Zusammenhang, dass der Arm des Gesetzes immer wieder in die Gestaltung der Krankenversicherung hineinlangt und forderte daher eine ähnliche Unab- hängigkeit wie bei den privaten Krankenversicherungen, allerdings mit der Rechtsform eines Non-Profit-Modells oder Versicherungsvereins.
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit existieren bereits im Bereich der privaten Krankenversicherungen wie etwa die Alte Oldenburger Krankenversicherung V.V.a.G.. Eine komplette Umwandlung der GKV in eine PKV strebt Klusen allerdings nicht an, da sich die Beiträge und Vertragsannahmen sich nicht nach dem Gesundheitszustand eines Versicherten richten dürften.
(Foto: Techniker Krankenkasse)
















