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PKV profitiert von GKV-Rabatt

Die privaten Krankenversicherer profitieren künftig womöglich ebenfalls vom „Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts“. Nach dem Willen der Koalitionsparteien würden dann die Preisrabatte für neue Medikamente, die der GKV-Spitzenverband mit den Pharmaher- stellern aushandelt, auch für die PKV gelten und damit einen wichtigen Beitrag zur Kosten- senkung leisten.

Nach einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ vom Montag werden im Rahmen der Gesundheitsreform und des „Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts“ auch die Arzneimittelmodalitäten der PKV geändert. Damit geht eines der Anliegen in Erfüllung, die dem PKV-Verbandsvorsitzenden Reinhold Schulte schon lange am Herzen lag. Schulte beklagte in der Vergangenheit häufig die fehlende Kompetenz der privaten Krankenversi- cherer, eigene Verträge mit Dienstleistungsanbietern zu schließen und somit den jährlichen Anstieg der PKV-Beiträge einzudämmen.

Bisher konnten Pharmafirmen über privat Krankenversicherte sehr viel höhere Gewinne einfahren, da hier anders als in der GKV keine staatlichen Preisgrenzen galten. Daher gilt Widerstand aus den Reihen der Arzneimittelbranche als relativ sicher. Im Zuge der Entscheidungen sprachen sich die Vertreter der Union außerdem für eine allgemein stärkere Kooperation der beiden Gesundheitssysteme und speziell für eine gemeinsame Unterhaltung von GKV- und PKV-Geschäftsstellen aus.

PKV-Verband boxt Rabatte durch

Eine Beitragsentlastung winkt den rund acht Millionen privat Krankenversicherten womöglich schon bald durch die Einführung von Rabattverträgen im Pharmabereich. Im Rahmen des Arzneimittelsparpaketes war diese Sparmaßnahme ursprünglich nur den gesetzlichen Krankenkassen vorbehalten.

Der PKV-Verband konnte sich nun durchsetzen. Allen rechtlichen Bedenken im Vorfeld zum Trotz kommt nun auch im privaten Sektor ein Gesetz zur Anwendung, das einen Arzneimittel-Zwangsrabatt von 16 Prozent vorsieht, berichtet die Deutsche Apotheker Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 30.08.2010. In der Vergangenheit haben sich PKV-Verbandsvor- sitzende Reinhold Schulte sowie CDU-Politiker wie Jens Spahn in den letzten Monaten öffentlich stark gemacht, um PKV-Kunden vor der jährlich steigenden Belastung durch immer höhere Monatsprämien zu schützen.

Ob ein staatlicher Eingriff in den privaten Sektor überhaupt zulässig ist, war lange Zeit Kernpunkt der Debatte. Nun konnte sich Leienbach mit den überzeugenden Argumenten einer „Abwehr der Überforderung“ und „Schutz des Gemeinwohls“ durchsetzen. Durch das In-Kraft-Treten des GKV-Spargesetzes drohte der PKV ein noch größeres Ausgabenvo- lumen im Arzneimittelbereich als zuvor, da schon hier nicht einmal der sechsprozentige GKV-Herstellerrabatt zum Tragen kam.

Die Versicherer befürchteten daher, dass Pharmafirmen diesen Verlust automatisch über den PKV-Kunden ausgleichen würden. Der Apothekenabschlag, den die Koalition von derzeit 1,75 Euro auf 2,30 Euro erhöht hat, bleibt von dieser Einigung allerdings unberührt.

Ein-Jahres-Frist reißt Loch in Kassen

Das geplante Gesetzespaket zur Finanzreform der Kassen sorgt für Stimmung. Denn statt der von Rösler geschätzten 200 Mio. Euro Einbußen durch gutverdienende PKV-Abwande- rer geht TK-Chef Norbert Klusen von etwa 500 Mio. Euro aus. Auch die CityBKK muss weiter zittern. Eine Entscheidung über das Fortbestehen der klammen Krankenkasse wurde nun auf Ende des Jahres verschoben.

Die allgemeine Kassenknappheit, die politisch gewollte Ausweitung der Zusatzbeiträge und die Entscheidung, gutverdienende Angestellte künftig nur noch ein Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze verdienen zu lassen, trägt systematisch zu einer Schwächung der Krankenkassen bei. Harsche Kritik übte Klusen daher an Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, der sich derzeit verstärkt für einen sofortigen Wechsel in eine private Krankenkasse einsetzt.

Nach aktuellen Gesetzesplänen soll bereits eine für das gesamte Jahr 2010 erreichte Mindestbruttogrenze (4.162,50 Euro pro Monat) ausreichen, um sich ab Januar 2011 privat krankenversichern zu können. Daran anschließend könnten auch all jene Arbeitnehmer mit bisher zweijährigem Überschreiten für leere Kassen bei den Kassen sorgen, die sonst noch ein Jahr länger in das Solidarsystem eingezahlt hätten.

Klusen rechnet bei In-Kraft-Treten des Gesetzes mit einem erhöhten Übertrittsvolumen von 110.000 Versicherten – ein Plus von einer knappen Hälfte (40 Prozent) des sonst üblichen GKV-Abwanderungsstroms. Zurück blieben die gesetzlich Pflichtversicherten, die dann mit einem GKV-Beitragsloch von rund 4.900 Euro pro Jahr und Wechsler bzw. 500 Mio. Euro weniger insgesamt auskommen müssten.

Damit sind die Kassen deutlich im Nachteil, obwohl das Gesetzespaket zur Stabilisierung ihrer Finanzsituation ins Leben gerufen wurde. Rund 6,3 Milliarden Euro etwa wird die Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes einbringen, während Nullrunden bei Ärzten und Kliniken für ein Plus von 3,5 Milliarden Euro auf der Ausgabenseite sorgen.

Auch die CityBKK blickt einem ungewissen Schicksal entgegen. Ursprünglich sollte im August die Entscheidung gefällt werden, ob die Kasse fusioniert oder geschlossen wird. Das wurde vom Bundesversicherungsamt nun auf Ende des Jahres vertragt, weil ein Fortbestehen außerdem vom finalen Rechnungsergebnis des Risikostrukturausgleichs anhängig ist, sagte die Sprecherin des BKK-Bundesverbandes, Christine Richter, gegenüber der „Ärzte Zeitung“. Entsprechende Zahlen würden aber erst Mitte November vom BVA bekannt gegeben.

Erste verbindliche Aussagen zur Abschaffung der Drei-Jahres-Frist

Gute Nachrichten für Angestellte, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten: Knapp ein Jahr nach Vereinbarung der entsprechenden Koalitionsklausel haben Gesund- heitspolitiker das Thema erneut aufgegriffen und erste konkrete Details und Daten genannt. Bereits im September soll der Gesetzesentwurf ausformuliert und dann in das Bundeska- binett eingebracht werden. Scheitern könnte die neue Regelung dann nur noch an einer fehlenden Zustimmung der Vertreter der Landesregierungen.

Entwurf kommt im September unter die Lupe

Viele Worte, wenig Taten – bisher glänzte die gesundheitspolitische Riege hauptsächlich durch Ideen oder Hahnenkämpfe, während es an konkreten Umsetzungen haperte.  Die vielversprechende Klausel zur Wiedereinführung der alten Wartefrist, bei der ein Angestell- ter das Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze für ein Kalenderjahr nachweisen muss, bevor er sich privat krankenversichern darf, wurde seit Vereinbarung des Koalitions- vertrages nie wieder angefasst. Voraussichtlich im September wird sich das Bundeskabi- nett nun nach Ende der parlamentarischen Sommerpause mit der Ausgestaltung beschäf- tigen.

Zustimmung auch ohne Länderkammer?

„Nach den derzeitigen Einschätzungen kann ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, der nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf“, heißt es aus dem Kommunikationscenter des Bundesgesundheitsministeriums. Wichtig für die Umgehung der Länder bei der Um- setzung dieses Gesetzesentwurfs ist, ob einer der im Grundgesetz aufgeführten Zustim- mungstatbestände erfüllt ist. Ob das allerdings der Fall sein wird, kann erst beurteilt werden, sobald eine konkrete Ausgestaltung des Entwurfes vorliegt.

Für die Verabschiedung eines Gesetzes bedarf es von den 69 Stimmen im Bundesrat entweder 35 Stimmen für die absolute Mehrheit oder 46 Stimmen für die Zwei-Drittel-Mehrheit, wobei die rein CDU (CSU)/FDP-geführten Länder einen Stimmenanteil von 31 Stimmen haben. Wird eine Einigung erzielt, kann Januar 2011 als realitisches Datum für das In-Kraft-Treten des Ein-Jahres-Regelung angesetzt werden.

Unter Vorbehalt: Wahltarife bei den Gesetzlichen

Die TK hat ihren Wahltarif „TK Privat“ aus ihrem Portfolio gestrichen. Der Grund: Er rechnet sich nicht mehr. Warum der GKV-Wahltarif zum Dauerstreitobjekt wird …

Im drei Jahre alten „TK Privat“ genießen bis dato noch 7000 gesetzlich Versicherte bei ambulanten Behandlungen gegen Aufpreis den Status eines Privatpatienten. Ab Januar 2011 allerdings ist es damit vorbei. Damit ist die TK bundesweit aber vorerst die einzige Krankenkasse, die einen Wahltarif wieder einstampfen muss.

Attraktive Angebote – zu häufig in Anspruch genommen

Mit einer Kostenerstattung des 3,5-fachen der Gebührenordnung für Ärzte kam der Patient schon sehr nahe an einen Privatpatienten heran. Denn für Ärzte lohnte sich die Behandlung eines TK-Versicherten mit Wahltarif. Gleichfalls für die Versicherten selbst, denn Vorteile winkten in Form von kurzen Wartezeiten und schnellerer Terminvergabe. Das Nachsehen hatte dagegen die Krankenversicherung selbst. Dort wurde eine exzessive Ausschöpfung der neuen Möglichkeiten merklich (und finanziell) spürbar. Von den beiden Alternativen, enorme Prämienanpassung oder Schließung, entschied sich die Techniker für letzteres, da der Tarif ansonsten einfach zu teuer geworden wäre.

Kosten auf vielen Schultern verteilen

Dieses Ereignis kommt zeitgleich mit dem von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler hervorgebrachten Vorstoß, bestimmte Wahltarife aus dem Kompetenzbereich der gesetzlichen Krankenkassen streichen. Ob dahinter die Absicht steckt, der GKV das Wasser abzugraben, bleibt eine nicht unbegründete Spekulation.

Fakt ist allerdings auch, dass eine risikogerechte Beitragskalkulation bei den gesetzlichen Kassen für die Wahltarife nicht durchgeführt wird. Nach Aussagen des PKV-Verbandes ist die Zahl der versicherten Mitglieder in einem solchen Tarif zu klein, um im Bedarfsfall höhere Ausgaben, etwa für chronisch Kranke, ausgleichen zu können. Zwar bemisst sich die Höhe des Beitrages an Alter und Geschlecht, Vorerkrankungen und Gesundheits-zustand fließen jedoch nicht in die Berechnung mit ein.

Alternative: Kostenerstattungsprinzip

Ein Recht auf Wahltarife und seine Leistungen haben gesetzlich Versicherte indes nicht. Wer nicht auf den Status des Privatpatienten verzichte möchte, hat allerdings die Möglichkeit, das Kostenerstattungsprinzip zu wählen. Dabei rechnet der Arzt genauso hoch wie bei privat Krankenversicherten ab, die Krankenkasse erstattet dem Versicherten vom Rechnungsbetrag jedoch nur rund 40 Prozent – er wird also zur Hälfte Selbstzahler.

Der verbleibende Rechnungsbetrag kann über einen ambulanten Zusatztarif bei einer PKV abgesichert werden. Diese kosten je nach Leistungsumfang (Heilpraktiker, Psychotherapie, Erstattung gesetzlicher Zuzahlungen oder Praxisgebühr, Sehhilfen) zwischen 35 und 115 Euro für einen gesunden 30-jährigen Mann und heißen etwa AG 80 (SDK), med+ (Deutscher Ring) oder AE (HanseMerkur).

Kostenerstattungsprinzip – eine Win-Win-Zone?

Auch hier kann es zu Prämienanpassungen kommen, die Zusatztarife dürfen bei privaten Krankenversicherungen dagegen nicht geschlossen werden, denn Vertrag ist Vertrag. Zwar kündigte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler eine qualitative Aufwertung des Kostenerstattungsprinzip an, gab aber bislang keine Details bekannt. Prinzipiell profitieren davon Ärzte, weil sie höher abrechnen dürfen, gleichermaßen auch Versicherte, weil Ihnen bessere Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen und auch private Krankenver-sicherungen, die durch zusätzliche Kunden zusätzliche Einnahmen erzielen würden.

Vom Verbot profitieren insbesondere die Privaten

Gegen den geplanten Wegfall der Wahltarife wehren sich die Krankenkassen. Dabei stehen nicht alle auf den Prüfstand, sondern nur jene, die den gleichen Inhalt wie die privaten Zusatztarife bieten, so beispielsweise Reisekrankenversicherungen oder Alterna-tivmedizin. Für gesetzlich Versicherte, die sich für Beitragsrückerstattung oder Selbstbehalt entschieden haben, bleibt alles beim alten. Alle anderen Tarife brauchen, wenn die Pläne durchgesetzt werden, einen Kooperationspartner aus der privaten Krankenversicherung.

Zusatzbeitrag: Unwilligen Zahlern geht’s an den Kragen

Säumige GKV-Zahler, GKV-Zusatzversicherungen sowie gutverdienende Angestellte in PKV- Warteposition standen am Dienstag vergangener Woche auf dem Diskussionspapier der Gesundheitsexperten von Union und FDP. Einige Eckpunkte der Gesundheitsreform wurden dabei konkretisiert.

„Mit einem Wechsel strafen“, rief Rösler Versicherte auf, deren Krankenkasse ab dem ersten Quartal 2010 einen monatlichen Zusatzbeitrag abverlangte. Viele Versicherten taten das. Andere rächten sich auf subtilere Weise und ignorierten schlichtweg die Zahlungs-aufforderung. Doch das wird sich nach Willen von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler künftig nicht mehr auszahlen. Wer den Zusatzbeitrag verweigert, muss mit einem Bußgeld in Höhe des dreifachen Zusatzbeitrages rechnen, mindestens aber 30 Euro, berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 18. August.

Der Beschluss soll mit der Gesundheitsreform in Kraft treten und die zahlende Versicher-tengemeinschaft vor einer ungerechten Überbelastung schützen. Ausgenommen von der Regelung seien ALG-II-Empfänger. Bisher zählt beispielsweise die DAK von 4,6 Millionen Beitragspflichtigen knapp eine Million unwillige Zahler. Zwischen acht und 37.50 Euro müssen Versicherte von 15 deutschen Krankenkassen derzeit entrichten.

In vielen Fällen seien sich Versicherte noch gar nicht über die Hintergründe und Zahlungs-modalitäten der Zusatzbeiträge bewusst, heißt es bei der großen Angestelltenkasse, daher gehe man nicht von vorsätzlichem Handeln aus, sondern rechne mit einer Abnahme der Aussenstände mit Voranschreiten der Zeit.

Ist die Schonfrist verstrichen, soll aber auch hier härter durchgegriffen werden. Da eine Kündigung des Versicherungsschutzes rechtlich nicht möglich ist, bleibt den Kassen bisher nur die Reduzierung des Versorgungsumfangs auf das Nötigste sowie die Option, Mahnverfahren einzuleiten.

Gesundheitsminister Rösler ist sehr daran gelegen, das System der Zusatzbeiträge zukunftsfest zu machen, da sie nicht nur eine tragende Säule in der künftigen Finanzierung bilden sollen, sondern auch in unbegrenzter Höhe verlangt werden dürfen. Gleichzeitig wird es für Arbeitnehmer keine Überraschungen im Beitragssatz geben. Ihr Anteil bleibt bei 7,3 Prozent.

Der Sozialausgleich für Geringverdiener soll nach Aussagen der Gesundheitsexperten dann eintreten, wenn der Zusatzbeitrag das Bruttomonatseinkommen um zwei Prozent übersteigt. Zwar muss er den Obolus dennoch an seine Kassen überweisen, wird jedoch durch einen reduzierten Beitragssatz entlastet. Dann zieht der Arbeitgeber automatisch einen geringeren Prozentsatz als die üblichen 15,5 Prozent ab.

Außerdem hielten die Experten weiterhin an ihrem Plan fest, die Drei-Jahres-Regelung für PKV-Wechsler zugunsten einer einjährigen Frist abzuschaffen. Künftig sollen gutver-dienende Angestellte nur noch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden Kalender-jahres überschreiten müssen. Auch die Wahltarife der GKV sollen nach Willen der Experten unter den Hammer kommen, die dann im Alleingang nicht mehr angeboten werden dürften.

Dazu zählen vor allem Zahnzusatz- und Auslandskrankenversicherung sowie stationäre Leistungen wie Privatarzt und Ein- oder Zweibettzimmer, die ursprünglich den privaten Krankenversicherungen vorbehalten waren. Kooperationen mit privaten Krankenversiche-rungsunternehmen seien dagegen weiterhin erlaubt und erwünscht, so der parlamen-tarische Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Daniel Bahr (FDP). Die Techniker Krankenkasse hatte unlängst einen unwirtschaftlich gewordenen Wahltarif wieder abschaffen müssen.

Ausgedünnte Kassenlandschaft – zuviel Macht für Einzelne?

„Eine Zahl von 30 bis 50 Kassen sei völlig ausreichend“, ein Satz der damaligen Gesund- heitsministerin Ulla Schmidt wird zunehmend real. Während Fusionen als effektive Maßnahme zur Einsparung von Bürokratiekosten politisch sehr begrüßt werden, sehen Experten in den sogenannten „Elefantenhochzeiten“ eine ganz andere Gefahr. Denn werden Kassenriesen „too big to die“, besteht im Falle einer Krise Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Gier und Größenwahn

Rolf Stuppardt, Geschäftsführer der Gemeinsamen Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.), beschreibt in der „Frankfurter Rundschau“ ein Szenario, das auf den Strudel des politisch angeheizten Kassenwettbewerbs folgen könnte.  In Analogie zur staatlichen Banken-Rettungsaktion im Jahr 2008/2009 könnten auch dort einige wenige Branchen- riesen entstehen, denen im Falle von Insolvenz staatliche Hilfe im großen Umfang nicht mehr verweigert werden könne. Sonst drohe ein Systemkollaps, der das ganze Gesund- heitsversicherungswesen mit in den Abgrund reißt, so Stuppardt sinngemäß.

Je weniger desto wichtiger

Und die Zahlen sprechen für sich: Von den 221 gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2008 sind bis heute noch 163 übrig. Die Fusion von Barmer und Gmünder Ersatzkasse hat beispielsweise 8,6 Millionen Versicherte unter dem Namen Barmer GEK angesammelt. Die AOK Plus (Sachsen und Thüringen) geht 2011 eine Verbindung mit der AOK Hessen ein und nennt dann 4,2 Millionen Mitglieder ihr Eigen. Die neu entstandene Vereinigte IKK zählt seit erstem Juli 2010 1,6 Millionen Versicherte und entstand aus der Fusion von IKK Nordrhein und Signal Iduna IKK.

Eine weitere Durchmischung fand gleichzeitig auch durch die Versicherten selbst statt. Im ersten Halbjahr wechselten mehrere Hundert Tausend GKV-Mitglieder, die von Zusatzbei- trägen betroffen waren, das Krankenversicherungsunternehmen. Im kommenden Jahr sollen dann Zusatzbeiträge ohne prozentuale Deckelung nach Willen des Bundesgesund- heitsministeriums zur Regel statt zur Ausnahme werden. Wettbewerb müsse sich in diesem Fall über einen anderen Faktor entscheiden.

Zusatzbeitrag hebt GKV-System aus den Angeln

Die Ein-Prozent-Grenze der Zusatzbeiträge wird im kommenden Jahr aufgehoben. Damit Versicherte jedoch nicht mehr als zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen müssen, erhalten sie einen Ausgleich aus Steuermitteln. Alle Augen richten sich daher auf Gesund-heitsminister Philipp Rösler, der Ende des Sommers neue Details zur Finanzreform des deutschen Gesundheitssystems vorstellen will. Auch bei den Krankenkassen hat der Zusatzbeitrag für Wirbel gesorgt. Erste Zahlen der abgewanderten Mitglieder im letzten halben Jahr sind nun bekannt geworden. Auf Basis dessen sehen Experten mehr als ein Drittel der Kassen als bestandsgefährdet.

Abwanderung und Verlust bei GKV

Die DAK musste laut Berichten der Ärzte Zeitung 241.000 ihrer Mitglieder einbüßen. Werden die beitragsfrei Mitversicherten mitgezählt, steigt der Mitgliederschwund sogar auf 307.000 an. Dabei müsse jedoch beachtet werden, so ein DAK-Sprecher, dass die Zahl der abgewanderten Mitglieder auch 60.000 Versicherte einschließt, die durch Tod oder Wechsel in die beitragsfreie Familienversicherung das Unternehmen verlassen haben.

Die KKH-Allianz verzeichnete einen Versichertenverlust von 147.000, davon 116.000 Mitglieder. Ungewöhnlich sei, dass unter den Ausgeschiedenen viele Rentner und Hartz-IV-Empfänger seien, die sonst nicht zur Gruppe der aktiven Wechsler gehören, sagte die KKH-Allianz-Sprecherin. Normalerweise hätten sich hauptsächlich Gutverdiener über die unterschiedlichen Beitragssätze informiert und entsprechend gewechselt. Nach eigenen Angaben könne im nächsten Jahr jedoch vielleicht schon wieder auf den Zusatzbeitrag verzichtet werden

Bei der BKK Gesundheit wurde ein Mitgliederschwund von 20 Prozent registriert, der laut BKK-Unternehmenssprecherin eindeutig auf den Zusatzbeitrag zurück zu führen sei.

Großen Zulauf bekamen stattdessen die Ortskrankenkassen (plus 511.000 Versicherte), die Barmer GEK (plus 69.000 Versicherte) und die Techniker Krankenkasse (plus 238.000). Rosigere Aussichten böte allerdings das kommende Jahr für alle Kassen, da die Anhebung des Beitragssatzes sowie die aktuellen Konjunkturverbesserungen für einen finanzielle Entkrampfung sorgen würden, sagte Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer von der CSU optimistisch.

Wettbewerb als Allheilmittel?

Dass sich Kassen dennoch auf Veränderungen einstellen müssen, ist allerdings nicht zu leugnen. “Die Unterschiede bei der Liquidität der einzelnen Kassen ist groß”, sagte der Essener Gesundheitsökonom Jürgen Wasem. Denn der Zusatzbeitrag entscheidet über die Mitgliederzahlen und dadurch letztendlich auch über das Fortbestehen einer Kasse. Das baue Druck auf. Wasem sieht die Zahl der momentanen 163 Kassen auf 100 schrumpfen. FDP-Chef Guido Westerwelle begrüßt diese Dynamik und sagte gegenüber dem Fernsehsender RTL, dass der vielbeschworene Wettbewerb zwischen den Kassen nun endlich loslegen könne.

Thomas Ballast, Verbandschef der vdek, sieht die Folgen des Zusatzbeitrages allerdings aus einer anderen Perspektive. Die Belastung durch den Extra-Obolus sei ungerecht verteilt, denn Gutverdiener spüren diese zusätzlichen Ausgabe sehr viel weniger als Mittel- und Geringverdiener.

Auch Doris Pfeiffer, Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes beklagt die stetige Verlagerung der Kosten auf die Schultern der Versicherten: “Es ist unverständlich, dass die Koalitionäre selbst in so schwierigen Zeiten diejenigen schonen, die in den letzten Jahren massive Zuwächse verzeichnen konnten.” Nullrunden bei Ärzten und Krankenhäusern als sehr effektive Sparmaßnahme werden bisher allerdings von der Koalition nur oberflächlich in Betracht gezogen.

Pharmaindustrie trickst Sparpaket aus

Am ersten August trat das Arzneimittelsparpaket in Kraft und wurde womöglich nun durch eine Gesetzeslücke bereits von einigen Firmen teilweise wieder entkräftet.

Nach Berichterstattung des „Spiegel“ haben Pharmaunternehmen im Juli eine künstliche, kurzfristige Preissteigerung  erzeugt, um die anschließende Senkung im Sinne des Paragraf 130a Sozialgesetzbuch V auf den erhöhten Zwangsrabatt positiv angerechnet zu bekommen. Mithilfe dieser sogenannten „Preisschaukel“ lässt sich der von sechs auf 16 Prozent erhöhte Zwangsrabatt auf legale Weise gut umschiffen.

Auffällige Preissteigerungen in Apotheker-Datenbanken haben daraufhin für Misstrauen gesorgt. Es handele sich  dabei hauptsächlich um Produkte von den Herstellerfirmen Merck Serono, Fresenius Kabi, Sandoz Pharmaceuticals sowie Hexal.

„Hilf, dich selbst zu heilen …“

Ein Merck-Sprecher verteidigte das Vorgehen seines Unternehmens: „Wir nutzen für einige wenige Produkte die uns gebotenen rechtlichen Möglichkeiten der Preisgestaltung, um die Ertragseinbußen durch den heraufgesetzten Zwangsrabatt etwas abzumildern“. In Mercks Augen hat die Regierung die Pharmaunternehmen zu fest in die Mangel genommen.

Die wirtschaftliche Belastung müsse immerhin auch im Zusammenhang mit dem langen Zeitraum gesehen werden, auf den das Arzneimittelsparpaket ausgedehnt wurde. Das seit gestern gültige Preismoratorium endet voraussichtlich am 31. Dezember 2013. Bis dahin müssen Hersteller nicht nur einen Abschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag von sechs auf 16 Prozent gewähren. Zusätzlich herrscht ein Preisstopp für alleMedikamente, die von den gesetzlichen Kassen erstattet und bezahlt werden. Diese müssen jetzt prüfen lassen, ob ihnen durch das Vorgehen der Pharmaindustrie ein finanzieller Schaden entstanden ist und wie dieser ausgeglichen werden kann.

Das Bundesgesundheitsministeriums reagierte verärgert und droht den Herstellern mit Konsequenzen. Der Parlamentarische Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) kündigte am Samstag in Berlin an, bereits zum ersten Januar 2011 mögliche Schleichwege oder Allein- gänge der Pharmafirmen durch eine Präzisierung des Gesetzes zu unterbinden.

Mehr Selbstbeteiligung für GKV-Mitglieder

Die GKV soll mehr Elemente vom Modell der privaten Krankenversicherungen übernehmen. Daniel Bahr, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (FDP), plädiert für eine höhere Eigenverantwortung der Versicherten bei den Gesundheitskosten sowie für mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Prämien-Angebote auf Seiten der Kassen. In diesem Zuge rückt auch das Kostenerstattungsprinzip wieder weiter nach oben auf der Themen-Agenda.

Die Kostenerstattung solle für die Versicherten vor allem interessanter und “attraktiver” gemacht werden. Damit erhöhe sich nicht nur die Transparenz des Kostensystems. Die Versicherten erhielten dadurch auch mehr Freiräume. Er erwarte einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Herbst,  sagte Bahr im Interview mit der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.

Beitragssatz selbst festlegen

Vor allem solle die Möglichkeit, Angebote und Beiträge kassendividuell zu gestalten, den Wettbewerb untereinander entfachen. Bahr erwähnt in diesem Zusammenhang auch die Einführung von Selbstbeteiligungen und einer Auszahlung von Prämien an die Versicherten, wenn sie ein Jahr lang keine ärztliche Leistungen in Anspruch genommen haben.

Wer nicht zum Arzt geht, wird belohnt

Bereits heute existieren schon GKV-Wahltarife mit Beitrags- oder Erstattungsvarianten (BRE), wie beispielsweise der Selbstbehalttarif, der Kostenerstattungstarif oder der Beitragsrückerstattungstarif. Die kostenlose Teilnahme bei einem Wahltarif ist für den Versicherten ohne Risiko, denn im schlimmsten Falle erhält er am Jahresende keine Prämie ausbezahlt. Beachten sollte man dabei allerdings, dass bei Wahltarifen das Sonderkündigungsrecht wegfällt und ein Wechsel in eine andere Krankenkassen oder private Krankenversicherung drei Jahre lang nicht möglich ist.

Für wen lohnt sich der Wahltarif?

Nicht jeder profitiert allerdings von einem Wahltarif mit Prämienauszahlung oder Beitragsrückerstattung. Denn auch die gesetzlichen Krankenkassen haben eine bestimmte Zielgruppe im Visier und gestalten die Bedingungen diesen entsprechend attraktiv. Der gesunde Gutverdiener ohne Familie oder Kinder kann dabei das Maximum an Prämie herausholen, denn die Rückerstattung gilt nur für seinen Kassenbeitrag. Müssen die mitversicherte erwachsenen Kinder oder Ehepartner zum Arzt, ist die Prämie bei einigen Kassen weg.

Wie hoch sind die Beträge?

In der Regel erhalten Versicherte maximal einen Monatsbeitrag zurück. Kassen mit prozentualer Rückerstattung bieten beispielsweise 50, 75 oder 100 Prozent eines MB an. Je nach Kasse schließt die Prämie nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitge-beranteil mit ein.

BRE-Staffel

Die Höhe der rückerstatteten Beiträge bleibt entweder gleich oder staffelt sich im Drei-Jah-resrhythmus. Unter Umständen erhalten Versicherte allerdings nur dann den stets höheren Betrag, wenn sie im Vorjahr nicht beim Arzt gewesen sind. Einzige Ausnahme stellen minderjährige Kinder dar: Ihre ärztlichen Leistungen gefährden die Beitragsrückerstattung nicht.

Vorsorgeuntersuchungen – negative Auswirkungen auf BRE?

Bei der Vorsorge gelten ähnliche Regeln wie bei der Praxisgebühr. Die Untersuchung selbst beeinflusst die Rückerstattung zwar nicht. Wird der Arzt jedoch fündig, erhält der Versicherte am Jahresende keinen Bonus mehr. Muss beispielsweise Zahnstein entfernt werden oder wird Karies entdeckt, tritt die Leistungspflicht der Krankenkasse ein.

Arme und Kranke bleiben außen vor

Chronisch Kranken, die in einem DMP (Disease-Management-Programm) eingeschrieben sind, sowie Versicherten, deren Kassenbeiträge vollständig von einem Sozialhilfeträger (Empfänger von Arbeitslosengeld I und II ) übernommen werden, bleibt die Tür zu diesen Wahltarifen in der Regel verschlossen abschließen. Auch Wehr- und Zivildienstleistende oder Auszubildende mit monatlichem Arbeitsentgelt bis 325 Euro können im Einzelfall nicht an diesen Programmen teilnehmen.

Unterschiede zur PKV

Bei privaten Krankenversicherungen ist die Beitragsrückerstattung in der Regel fester Vertragsbestandteil – entweder garantiert (knapp sieben Prozent der ambulanten Tarife), erfolgsabhängig (80 Prozent der ambulanten Tarife) oder beides in Kombination. Auch hier erfolgt die Rückerstattung in Pauschalen oder im Vielfachen von Monatsbeiträgen, bezieht sich jedoch nicht immer auf alle drei Bausteine Zahn, Krankenhaus und ambulant, sondern je nach Tarif nur auf den ambulanten Bereich.

Flexibler sind PKV-Kunden vor allem in Hinblick auf die Rückerstattung, denn sie entscheiden selbst, ob sie eine Rechnung, etwa bei kleinen Beträgen, erstatten lassen oder selbst bezahlen. Wer in einem Jahr nur selten beim Arzt war und keine Kosten verursacht hat, erhält die vertraglich festgesetzte Prämie in jedem Fall ausgezahlt.

(Weitere Informationen auf dem Online-Portal der Süddeutschen Zeitung vom 11.07.2010)