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Krankengeldanspruch für Selbstständige ohne Einkommen
Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern ist die Situation im Krankheitsfall eindeutig geklärt: Sie erhalten zunächst für sechs Wochen weiterhin ihr Gehalt und anschließend Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Anders sieht es bei Selbstständigen aus: Wenn sie kein Geld verdienen können, haben sie schlimmstenfalls kein Einkommen, sofern sie nicht über eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung verfügen. Bei dieser kann der Versicherte entscheiden, ab dem wievielten Krankheitstag und in welcher Höhe er Krankengeld erhalten möchte. Je besser die Absicherung ausfällt, desto höher sind auch die monatlichen Versicherungsbeiträge. Diese können sich im Lauf der Zeit mitunter beträchtlich summieren.
Daher ist es besonders ärgerlich, wenn die Versicherung im Krankheitsfall die Zahlung verweigert. Dies ist einem Rechtsanwalt geschehen, der sich beruflich umorientieren wollte. Er hatte seine eigentliche Tätigkeit aufgegeben und bezog zum Zeitpunkt der Krankheit dementsprechend kein Einkommen. Aufgrund dieses Umstandes war seine Versicherung nicht mehr bereit, ihm weiter Krankengeld zu zahlen. Dies begründete das Unternehmen damit, dass der Zweck der Krankentagegeldversicherung lediglich darin besteht, den Selbstständigen gegen die finanziellen Folgen einer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit abzusichern. Demzufolge müsste der Versicherungsschutz mit Aufgabe der Berufstätigkeit enden.
In der ersten Instanz teilte das zuständige Oberlandesgericht die Auffassung des Versicherungsunternehmens, der Bundesgerichtshof hat aber anders entschieden. Natürlich kann von einem Versicherungsunternehmen nicht erwartet werden, dass es weiterhin Krankentagegeld bezahlt, wenn der Versicherte seine Arbeit dauerhaft niederlegt und kein Einkommen mehr bezieht. Da der Rechtsanwalt aber bereits auf der Suche nach einer neuen beruflichen Aufgabe war, liegt der Fall hier etwas anders. Während zeitweiliger Überbrückungsphasen zwischen zwei beruflichen Tätigkeiten bleibt der Versicherungsschutz also weiterhin bestehen. Dieses Urteil lässt sich auch auf auftragsschwache Zeiten übertragen. Bei Selbstständigen kann es immer wieder vorkommen, dass sie kurzfristig kein Einkommen beziehen. Sollten sie gerade zu diesem Zeitpunkt erkranken, müssen sie sich zumindest keine Sorgen um ihren Versicherungsschutz machen.
















