Artikel-Schlagworte: „Autoversicherung“
Kaskoversicherungen zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit
Es ist ein allgemein bekannter Grundsatz, dass Kraftfahrzeug-Kaskoversicherungen Schäden nur bei leichter Fahrlässigkeit übernehmen, und zwar vollständig. Bei grober Fahrlässigkeit dagegen wurden bisher jegliche Ansprüche abgelehnt. Nun wurde diese Regelung geändert und ein neues, gestaffeltes Verfahren eingeführt: Bei geringer Schuld wird ein großer Teil des Schadens ersetzt, je größer die Schuld, desto weniger wird gezahlt.
Wie stark die Schuld bewertet wird, entscheiden die Versicherer nicht von Fall zu Fall, sondern es wurde ein Leistungskatalog zusammengestellt. Demnach übernimmt die Versicherung 75 Prozent des Schadens, wenn ein Stoppschild überfahren wurde. Beim Überfahren einer roten Ampel dagegen sind wird nur die Hälfte ersetzt. Blieb der Schlüssel im Schloss stecken und das Auto wird daraufhin gestohlen, erhält der Versicherte nur 25 Prozent.
Wird auf andere Weise leichtfertig mit dem Schlüssel umgegangen - bleibt er beispielsweise während eines Toilettenbesuchs auf dem Tisch der Gaststätte liegen und wird dort entwendet - werden drei Viertel des entstandenen Schadens übernommen. Bei Unfällen, infolge von Trunkenheitsfahrten kommt es auf die Menge des getrunkenen Alkohols an: Werden mehr als 1,1 Promille festgestellt, muss der Verursacher den Schaden vollständig selber tragen, bei einem Wert zwischen 0,5 und 1,1, Promille wird immerhin die Hälfte des Schadens ersetzt. Ähnlich sieht es bei Drogen aus, auch hier gibt es eine Staffelung.
Übergibt man bei Dienstfahrten das Fahrzeug an einen Fahrer, der keinen Führerschein besitzt, ohne davon zu wissen, werden 75% getragen. Es ist nun sogar möglich, einen Tarif auszuwählen, bei dem die Versicherung darauf verzichtet, im Fall grober Fahrlässigkeit ihr Recht auf Einrede wahrzunehmen. Der Versicherungsbeitrag ist dann entsprechend höher. Allerdings muss man wissen, dass es bei diesem Tarif keinerlei Ersatz bei Schäden infolge von Trunkenheit oder Drogen gibt. Man sollte also sorgfältig abwägen, für welchen Tarif man sich entscheidet.
Kaskoversicherungen zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit
Es ist ein allgemein bekannter Grundsatz, dass Kraftfahrzeug-Kaskoversicherungen Schäden nur bei leichter Fahrlässigkeit übernehmen, und zwar vollständig. Bei grober Fahrlässigkeit dagegen wurden bisher jegliche Ansprüche abgelehnt. Nun wurde diese Regelung geändert und ein neues, gestaffeltes Verfahren eingeführt: Bei geringer Schuld wird ein großer Teil des Schadens ersetzt, je größer die Schuld, desto weniger wird gezahlt.
Wie stark die Schuld bewertet wird, entscheiden die Versicherer nicht von Fall zu Fall, sondern es wurde ein Leistungskatalog zusammengestellt. Demnach übernimmt die Versicherung 75 Prozent des Schadens, wenn ein Stoppschild überfahren wurde. Beim Überfahren einer roten Ampel dagegen sind wird nur die Hälfte ersetzt. Blieb der Schlüssel im Schloss stecken und das Auto wird daraufhin gestohlen, erhält der Versicherte nur 25 Prozent.
Wird auf andere Weise leichtfertig mit dem Schlüssel umgegangen - bleibt er beispielsweise während eines Toilettenbesuchs auf dem Tisch der Gaststätte liegen und wird dort entwendet - werden drei Viertel des entstandenen Schadens übernommen. Bei Unfällen, infolge von Trunkenheitsfahrten kommt es auf die Menge des getrunkenen Alkohols an: Werden mehr als 1,1 Promille festgestellt, muss der Verursacher den Schaden vollständig selber tragen, bei einem Wert zwischen 0,5 und 1,1, Promille wird immerhin die Hälfte des Schadens ersetzt. Ähnlich sieht es bei Drogen aus, auch hier gibt es eine Staffelung.
Übergibt man bei Dienstfahrten das Fahrzeug an einen Fahrer, der keinen Führerschein besitzt, ohne davon zu wissen, werden 75% getragen. Es ist nun sogar möglich, einen Tarif auszuwählen, bei dem die Versicherung darauf verzichtet, im Fall grober Fahrlässigkeit ihr Recht auf Einrede wahrzunehmen. Der Versicherungsbeitrag ist dann entsprechend höher. Allerdings muss man wissen, dass es bei diesem Tarif keinerlei Ersatz bei Schäden infolge von Trunkenheit oder Drogen gibt. Man sollte also sorgfältig abwägen, für welchen Tarif man sich entscheidet.
Autoversicherung
Wenn man schuldlos in einen Autounfall verwickelt wird, läuft die Klärung über eine Autoversicherung, deren Kunde man nicht selbst ist. Einige Versicherungen nutzen diese Situation aus. Die Zahlungsbereitschaft einiger Versicherungen ist oft sehr gering. Im Kontakt mit der gegnerischen Versicherung sollten daher einige Dinge beachtet werden.
Wenn die Autoversicherung den scheinbaren Service bietet, die Regulierung des Schadens zu erledigen, kann dies den Geschädigten viel kosten. Die Versicherung wird versuchen, den zu zahlenden Schaden so gering wie möglich anzugeben. Zwar ist vom Gesetz vorgeschrieben, dass dem Unfallopfer kein finanzieller Schaden bleiben darf, doch die Höhe des Schadens ist schwierig einzuschätzen. Die Kosten für eine Reparatur oder der Wertverlust bei einem Verkauf können weit auseinander liegen. Sobald ein Schaden die Bagatellgrenze von etwa 700 Euro übersteigt, ist es ratsam, einen Anwalt mit dem Fall zu beauftragen.
Für einen Laien ist es oft nicht möglich, die eigenen Rechte gut genug zu kennen, um von der gegnerischen Versicherung nicht übervorteilt zu werden. Das Honorar für den Anwalt muss in jedem Fall von der Versicherung übernommen werden, es sei denn, es wird eine Teilschuld festgestellt.
Auch weitere gerichtlich garantierte Rechte werden von manchen Autoversicherungen gerne ignoriert. So muss das Unfallopfer zum Beispiel nicht das Gutachten akzeptieren, das von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben wurde. Der Geschädigte hat das Recht einen eigenen Gutachter zu wählen, der möglicherweise eine höhere Schadensumme feststellen wird.
Auch die Wahl der Werkstatt bleibt beim Unfallopfer. Wenn die Autoversicherung die Preise einer günstigeren Werkstatt als Zahlungsgrundlage nimmt, dann muss sie zuvor nachweisen, dass die Qualität der Arbeit dort der Qualität der Vertragswerkstatt entspricht.
Autoversicherung – Was passiert bei einem unverschuldeten Unfall?
Wenn man schuldlos in einen Autounfall verwickelt wird, läuft die Klärung über eine Autoversicherung, deren Kunde man nicht selbst ist. Einige Versicherungen nutzen diese Situation aus. Die Zahlungsbereitschaft einiger Versicherungen ist oft sehr gering. Im Kontakt mit der gegnerischen Versicherung sollten daher einige Dinge beachtet werden.
Wenn die Autoversicherung den scheinbaren Service bietet, die Regulierung des Schadens zu erledigen, kann dies den Geschädigten viel kosten. Die Versicherung wird versuchen, den zu zahlenden Schaden so gering wie möglich anzugeben. Zwar ist vom Gesetz vorgeschrieben, dass dem Unfallopfer kein finanzieller Schaden bleiben darf, doch die Höhe des Schadens ist schwierig einzuschätzen. Die Kosten für eine Reparatur oder der Wertverlust bei einem Verkauf können weit auseinander liegen.
Sobald ein Schaden die Bagatellgrenze von etwa 700 Euro übersteigt, ist es ratsam, einen Anwalt mit dem Fall zu beauftragen. Für einen Laien ist es oft nicht möglich, die eigenen Rechte gut genug zu kennen, um von der gegnerischen Versicherung nicht übervorteilt zu werden. Das Honorar für den Anwalt muss in jedem Fall von der Versicherung übernommen werden, es sei denn, es wird eine Teilschuld festgestellt.
Auch weitere gerichtlich garantierte Rechte werden von manchen Autoversicherungen gerne ignoriert. So muss das Unfallopfer zum Beispiel nicht das Gutachten akzeptieren, das von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben wurde. Der Geschädigte hat das Recht einen eigenen Gutachter zu wählen, der möglicherweise eine höhere Schadensumme feststellen wird. Auch die Wahl der Werkstatt bleibt beim Unfallopfer. Wenn die Autoversicherung die Preise einer günstigeren Werkstatt als Zahlungsgrundlage nimmt, dann muss sie zuvor nachweisen, dass die Qualität der Arbeit dort der Qualität der Vertragswerkstatt entspricht.
KFZ Versicherung für Fahranfänger
Die Führerscheinprüfung ist bestanden, ab jetzt wollen Fahranfänger hinters Steuer und Fahrpraxis sammeln. Doch zuvor sind noch Formalitäten zu erledigen: Die Eltern sollten ihrer KFZ Versicherung unbedingt melden, dass nun auch der Nachwuchs den PKW benutzt. Dadurch wird die Police zwar etwas teurer, aber der Versicherungsschutz ist garantiert, wenn der Sprössling einen Schaden verursacht.
Viele Fahranfänger bekommen ein eigenes Auto. Das ist einerseits praktisch, kann andererseits aber auch richtig ins Geld gehen: Normalerweise zahlen Fahranfänger einen Beitragssatz von 230 Prozent. Prüft man die verschiedenen Tarife genau und hakt nach, stößt man auch auf günstigere Angebote. Eine Möglichkeit ist die Anmeldung des Autos als Zweitwagen der Eltern: Übernimmt ein Elternteil die Versicherung, so gilt auch die Schadenfreiheitsklasse der Eltern. Dadurch wird die Versicherung zwar preiswerter, der Fahranfänger sammelt hierbei allerdings auch keine eigenen Rabattpunkte. Einige Versicherer bieten eine Übertragung des Rabattes der Eltern auf das Kind, hier zählen allerdings nur die vom Anfänger selbst gefahrenen Jahre - außerdem müssen die Eltern dann auf den Rabatt verzichten.
Es ist jedoch auch möglich, dass der Fahranfänger gleich zu Anfang seine eigenen schadenfreien Jahre sammelt. Oft bekommt er statt des Beitragssatzes von 230 Prozent den 140-Prozent Beitragssatz, wenn er darauf hinweist, dass seine Eltern schon eine Autoversicherung besitzen. Am ehesten spielt hier selbstverständlich das Versicherungsunternehmen mit, das die Eltern bereits versichert.
Vorteile haben Kinder von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, denn sie profitieren von denselben Sonder-Konditionen wie die Eltern. Manche KFZ Versicherungen erweisen sich als großzügig, wenn der Führerschein-Neuling ein Fahrsicherheits-Training absolviert hat. Sie gewähren den 140-Prozent-Beitragssatz dann auch einem Fahranfänger.
KFZ Versicherung: Worauf Sie beim Wechsel achten sollten
Der Stichtag rückt näher. Bis zum 30. November muss die alte KFZ Versicherung gekündigt werden, will man in den Genuss eines günstigeren Tarifes kommen.
Interessant ist ein Wechsel nicht zuletzt, da die Versicherer Tarife mit neuen Leistungen anbieten, die in älteren Verträgen meist noch nicht enthalten sind. Doch die Vielfalt der Anbieter, Tarife und Rabatte macht den Versicherungswechsel nicht einfach. Häufigster Grund für einen Versicherungswechsel ist einer Umfrage zufolge ein verbesserter Rabattschutz, wodurch sich die meisten Autohalter vor erhöhten Beitragszahlungen nach einem Schadenfall schützen wollen. Hier ist zu beachten, dass bei Billigtarifen die Rückstufung nach einem Schaden drastischer ausfallen kann als bei teureren Tarifen.
Viele Versicherungen werben mit Rabatten, beispielsweise Nachlässen für Garagenparker, oder Sonderkonditionen für bestimmte Personengruppen. Hier ist jedoch Aufmerksamkeit geboten, da diese Rabatte häufig an Bedingungen geknüpft sind, die nicht jeder erfüllen kann. Verbraucherschutzorganisationen raten dazu, gewisse Standards beim Abschluss einer Versicherung nicht zu unterschreiten. Die Deckungssumme sollte demnach bei 100 Millionen Euro liegen. Des Weiteren sollte die Versicherung auch dann zahlen, wenn der Kunde den entstandenen Schaden grob fahrlässig verschuldet hat.
Die Höhe der Versicherungspolice hängt nicht nur vom Fahrzeug selbst ab, sondern auch von den persönlichen Lebensumständen des Autohalters. So können die Beiträge bei gleichen Konditionen für unterschiedliche Personen um mehrere Hundert Euro voneinander abweichen. Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich über KFZ-Versicherungen zu informieren und Tarife zu vergleichen. Auch Abschlüsse sind meist schnell und unkompliziert möglich. Zu beachten ist dabei, ob im Falle eines Falles ein persönlicher Ansprechpartner für den Kunden erreichbar ist, oder ob der gesamte Kontakt über Emails und entsprechende Formulare läuft.
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KFZ Versicherung: Wechsel zum Jahresende lohnt sich
Der Herbst kommt! Und mit ihm die erhöhte Unfallgefahr. Wie Sie und Ihr Auto sicher durch die dunkle Jahreszeit kommen. So schön der Herbst auch sein mag mit seinen bunten Farben und den letzten sonnig-hellen Tagen des Jahres, für Autofahrer birgt er einige Gefahren.
Viele sind noch gar nicht auf die veränderten Bedingungen eingestellt, andere fühlen sich in ihren Autos dank zahlreicher Sicherheits- und Assistenzsysteme fast unverwundbar. Doch es lauern Gefahren: Das Wetter kann sich gerade im Herbst binnen kürzester Zeit verändern. Schien gerade noch die Sonne durch vereinzelte Wolken, regnet es im nächsten Moment schon wie aus Eimern auf die mit Laub bedeckte Straße. Sofort wird die Straße rutschig und unsicher. Die Sonne steht oft tief am Himmel und kann von ein auf die andere Sekunde blenden. Ebenso schnell kann besonders in den Morgen- und Abendstunden Nebel aufziehen und die Sicht verschlechtern. Oft ist es sinnvoll, auch bei Tag mit Abblendlicht zu fahren, um von anderen Verkehrsteilnehmern schneller gesehen zu werden.
In der nasskalten Jahreszeit sollten Sie besonders die Lichtanlage und die Scheibenwischer Ihres Pkws regelmäßig überprüfen. Doch nicht nur das KFZ selbst, auch die dazugehörige Versicherung sollte einer genauen Prüfung unterzogen werden.
Bis zum 30. November haben Sie die Möglichkeit, Ihre bisherige KFZ Versicherung zu kündigen und durch einen rechtzeitigen Anbieterwechsel noch in diesem Jahr Geld zu sparen. Sehr hilfreich ist hier ein zeitsparender Online-Vergleich verschiedener Anbieter. Mit nur wenigen Klicks können Sie sehen, welche Einsparpotentiale bei gleichem Leistungsumfang vorhanden sind.
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