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Private Krankenversicherung

Private KV

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Eine private Krankenversicherung kann in Deutschland nicht jeder abschließen. Denn als Arbeitnehmer mit einem üblichen Einkommen muss man in der gesetzlichen Krankenkasse Mitglied werden. Wird aber die Versicherungspflichtgrenze überschritten, dann kann man auch in eine private Krankenkasse wechseln. Hier lohnt sich insbesondere für gute verdienende Singles und für sehr gut verdienende Freiberufler der Wechsel. Denn die Kosten sind deutlich geringer als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wichtig ist dann die Auswahl der richtigen privaten Krankenversicherung. Hier kommt es beim Vergleich auf Leistung und Kosten an. Nicht die billigste private Krankenversicherung ist die Beste, sondern diejenige, bei der das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Die Tarife sind auch sehr unterschiedlich, wenn man eine mögliche Selbstbeteiligung wählt.

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Gefahr fürs Herz: Wann Ausdauersport nicht mehr gesund ist

Ausdauersport ist gut fürs Herz. Nimmt das Training dagegen ein extremes Ausmaß an, kehrt sich die positive Wirkung oft ins Gegenteil um.

Das sind die Ergebnisse einer Studie, die der britische Kardiologe John Somauroo (Liverpool) auf dem Europäischen Kardiologenkongress in Stochkholm vorgestellt hat. Seine Untersuchung umfasste 45 erfahrene Laufteilnehmer des Ultra-Marathons “Lakeland Race” zwischen 24 und 62 Jahren ohne bekannte Herzprobleme, von denen 96 Prozent nach Ablauf einer 80-Kilometer-Strecke einen merklichen Anstieg des Markers Troponin I aufwiesen, der auf eine Schädigung des Herzmuskels hindeuten kann. Gleichzeitig beobachteten die Wissenschaftler eine sechsprozentige Abnahme der Herzfunktion. 50 Prozent der Sportler-EKGs zeigten Veränderungen und bei 12 Prozent aller teilnehmenden Spitzenathleten waren Anzeichen einer signifikanten Schädigung des Herzmuskels sichtbar.

Schon vorher war bekannt, dass Extrem-Marathonsportarten im allgemeinen eine negative Auswirkung auf das Sportlerherz haben. So sind unter anderem Ski-Langläufer einem größeren Risiko für Vorhofflimmern ausgesetzt, berichtet Prof. Eckart Fleck vom deutschen Herzzentrum Berlin. Bei regelmäßig untersuchten Spitzenathleten kam diese Herzrhythmus- störung mit 12,8 Prozent sehr viel häufiger als in der Normalbevölkerung vor (0,5 Prozent). Empfehlungen des Herzspezialisten Prof. Eckart Fleck zufolge ist ein Training von dreimal 45 bis maximal 60 Minuten pro Woche ausreichend.

Neuer Continentale-Tarif: 20 Euro Selbstbehalt pro Fall

Zehn Euro Eigenanteil müssen Kunden des Economy-Tarif zuzahlen, wenn sie zum Arzt gehen – eine Tarifregelung, die bislang einmalig in Vertragswerken der privaten Kranken- versicherung ist. Pünktlich zum geplanten Ende der Drei-Jahres-Regelung bringt die Conti- nentale am ersten September einen Tarif auf den Markt, der eine fallbezogene Eigenbetei- ligung von 20 Euro vorsieht und trotzdem geringfügig teurer ist als der Economy. Wo liegen seine Vorteile?

Die 20-Euro-Pauschale wird fällig:

  • pro Arzt-, Zahnarzt-, Heilpraktikerbesuch/ Behandlungstag oder Psychotherapiesitzung
  • pro Arzneimittel (außer Generika)
  • pro Heilmittelanwendung
  • pro Tag einer stationären Behandlung (maximal 14 Tage je Aufenthalt)
  • pro Hilfsmittel beträgt die SB 50 Euro (offener Hilfsmittelkatalog)
  • bei Transportkosten: Pro Fahrt müssen 20 Euro dazu gezahlt werden
  • pro Vorsorgeuntersuchung
  • pro Impfungen nach STIKO

Alternative Medizin

Auch heilpraktische und Naturheilverfahren sind im Comfort-Tarif mitversichert und werden zwar zu 100 Prozent erstattet, allerdings nur bis zu den Mindestsätzen der Gebühren- ordnung für Heilpraktiker und der im Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenziffern. Rechnet der Heilpraktiker beispielsweise bis zum Höchstsatz innerhalb der zulässigen Gebührenspanne ab, muss der Patient den Rest der Rechnung selbst begleichen. Dem tariflichen Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren entsprechend können Continentale-Kunden zusätzlich zu den Leistungen aus dem GebüH 85 folgende Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen:

Akupressur, Akupunkturmassage, Bach-Blüten-Therapie, Bioresonanztherapie, Blutsedi- mentationstest, Clusterdiagnostik, Colon-Hydro-Therapie, CO2-Quellgastherapie, Eigen- blutbehandlung nachGarthe/mit UVB, Elektrohauttest (EHT), Farblichttherapie/Farbpunktur , Fußreflexzonentherapie,  Haarmineralanalyse, Harnschau traditionell, HLB-Bradford-Bluttest, Kaelin-Test, Kinesiologie und TFH Laser-Akupunktur, Laser-Therapie (Soft-Laser und Mid-Power-Laser), Matrixregenerationstherapie, Mora-Therapie, Ohrkerzenbehandlung, Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie, Stoffwechselregulation mit STT, Spenglersan-Test, Terminalpunktdiagnostik und Thermoregulationsdiagnostik

Was kostet der Comfort für Mann und Frau mit stationärer Ergänzung?

Da der Klinik-Tarifbaustein im Comfort nur Regelleistungen vorsieht, fällt im Krankenhaus der Privatpatienten-Status weg. Kunden haben allerdings die Option, den SGII2/100 für Wahlleistungen wie Zwei-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung abzuschließen.

Der Monatsbeitrag für das Tarifwerk liegt mit dieser Zusatzkomponente bei 243,58 Euro für einen Mann, der sich im Alter von 33 Jahren im Comfort versichert und bei 311,74 Euro für eine gleichaltrige Frau. Wer bereits im Alter von 28 Jahren in die PKV eintritt, zahlt als Frau 283,43 Euro und als Mann 219,07 Euro (jeweils ohne einen möglichen individuellen Risikozuschlag!).

Vergleich Comfort und Economy – was ist günstiger?

Wer im Krankenhaus auf die klassischen Mehrleistungen des Privatpatienten verzichtet, zahlt im reinen Comfort-Kompakttarif ohne stationäre Ergänzung:

  • Frau 28 Jahre: 250,08 Euro
  • Mann 28 Jahre: 190,14 Euro
  • Frau 33 Jahre: 273,77 Euro
  • Mann 33 Jahre: 208,97 Euro

Der Economy mit 10 Euro fallbezogenem Eigenanteil kostet monatlich:

  • Frau 28 Jahre: 245,40 Euro
  • Mann 28 Jahre: 174,98 Euro
  • Frau 33 Jahre: 268,30 Euro
  • Mann 33 Jahre: 195,90 Euro

Fazit: Preislich liegt der alte Economy-Tarif (zehn Euro) insgesamt günstiger als der neue Comfort (20 Euro). Dieser bietet dafür auch einen größeren Leistungsumfang.

  • Im Zahnbereich erstattet der Economy nur 60 Prozent der Aufwendungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie, der Comfort dagegen 80 Prozent. Unterschiede auch bei der Zahnstaffel: Der Economy erlaubt pro Jahr nur eine Kostenerstattung von 3.000 Euro je Kalenderjahr. Im Comfort bekommt der Kunde im ersten Kalenderjahr insgesamt 1.000 Euro für Krone, Implantat, Zahnspange und Co. Im 5. Kalenderjahr insgesamt 5.000 Euro und erst ab dem 6. Kalenderjahr kann er Rechnungen von insgesamt 10.000 Euro einreichen.
  • Im Psychotherapiebereich bekommt der Comfort-Kunde maximal 30 sitzungen, im Economy-Tarif höchstens 20 Sitzungen pro Kalenderjahr zu 100 Prozent erstattet.
  • Im Sehhilfenbereich kann der Economy-Kunde alle zwei Jahre maximal 200 Euro für Brillengläser, -gestelle oder Kontaktlinsen abrechnen. Der Comfort-Tarif erstattet die Gesellschaft einen Betrag von 300 Euro für den gleichen Zeitraum.
  • Auch die Kostenerstattung fällt unterschiedlich hoch aus: Im Economy werden Arzt- und Krankenhausrechnungen nur bis zum Regelhöchstsatz (2,3-fach) der GOÄ/GOZ erstattet. Rechnet der Arzt allerdings bis zum Höchstsatz (bis zum 3,5-fachen des jeweiligen Basis-Wertes berechnet ) ab, bleibt ein Eigenanteil übrig. Kunden des Comfort-Tarifs bekommen alle Aufwendungen bis zum 3,5-fachen Satz erstattet.

Pollenallergie: Ambrosia schlägt vermehrt um sich

Traubenkraut klingt harmloser als es tatsächlich ist. Ursprünglich aus dem Norden Amerikas eingewandert, fühlt sich die beifußblättrige Pflanze mit dem hochallergenen Potenzial hierzulande derart heimisch, dass Mediziner in Bayern in kurzer Zeit eine rasant wachsende Zahl an sensibilisierten Menschen festgestellt haben. Das Ungewöhnliche daran: Noch vor wenigen Jahren spielte dieses Allergen im Prick-Test kaum eine Rolle.

Knapp die Hälfte (über 40 Prozent) aller Pollengeplagten im Freistaat wurde positiv auf den Abkömmling der Korbblütler getestet, ein Viertel davon klagt schon über allergische Symptome. An der TU München haben Wissenschaftler von 749 Testpersonen, deren chronisch gereizte Schleimhäute auf Heuschnupfen hindeuteten, bei insgesamt 453 Patienten eine vorhandene saisonale allergische Rhinokonjuntivitis bestätigt. In 208 Fällen war auch die hochallergene Ambrosia mit im Spiel.

Da die Blütezeit dieses mitunter weltweit stärksten Allergieauslösers noch bis Ende Okto- ber dauert, ist für Betroffene so schnell mit keiner Erleichterung zu rechnen. Meiden sollte man in dieser Zeit folgende, in Kreuzreaktion auftretende Lebensmittel: Bananen und Melonen (Ambrosia) sowie rohem Sellerie (Beifuß). Zur Behandlung empfehlen Allergolo- gen neben nicht sedierenden Antihistaminika und/oder Kortikoid-Nasensprays in bestimm- ten Fällen auch spezifische Immuntherapien.

Hartnäckige Allergiesymptome von „hinten“ anpacken

Wenn gerötete Augen, Juckreiz und Entzündungen jedoch auch nach Ende der Pollensaison nicht Verschwinden, steckt womöglich eine andere Allergie oder eine Unverträglichkeitsreaktion dahinter. In diesen Fällen leiden Patienten häufig jahrelang umsonst, denn Kortisonpräparate, zu denen schulmedizinische Dermatologen gerne schnell greifen, lindern die Beschwerden nur vorübergehend und nicht selten sitzen die Patienten nach kurzer Zeit erneut im Wartezimmer.

Mehr Zeit, Beratung und Aufklärung über Ursachen sowie Therapiemethoden bekommen Betroffene bei Allgemeinmedizinern mit naturheilkundlichem Hintergrund. Denn Ist der Organismus durch Schadstoffe so überlastet, dass Leber, Niere und Darm mit ihrer Aufgabe überfordert sind, erfolgt die Ausscheidung von Toxinen oder Stoffwechselrück- ständen über Haut und Atemwege. Die Folge sind Juckreiz, Asthma und Ekzeme.

Zu den nebenwirkungsfreie Therapien der Alternativmedizin gehören im Falle von Allergikern die Eigenblutbehandlung als Umstimmungstherapie, die Magen-Darm-Sanie- rung (Symbioselenkung), Entgiftung und Entschlackung sowie immunstärkende Maßnah- men (http://www.heilpraktik.de/allergie/). Einige Naturheilkundler schwören außerdem bei Juckreiz auf die Behandlung mit Arganöl (“Berber Art”).

Da die Behandlung chronischer Krankheiten sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und eine individuelle Betreuung erfordert, arbeiten Alternativmediziner hauptsächlich auf privatärzt- licher Basis. Gesetzlich Versicherte müssen die Behandlung selbst zahlen. Patienten mit privater Krankenversicherung bekommen die Kosten im Rahmen ihrer Heilpraktiker- oder Naturheilverfahren-Tarifklausel von ihrer Gesellschaft erstattet. In manchen Fällen ist bei Verträgen ohne Heilpraktiker-Vereinbarung allerdings eine vorherige schriftliche Zusage seitens der Versicherung notwendig. Ja nach Vertrag kann die Kostenerstattung auf das Ärztehonorar herabgestuft werden, das bei einer schulmedizinischen Behandlung angefallen wäre.

Versicherungspflichtig – ja oder nein? Was zur Jahresarbeitsentgeltgrenze zählt

Das Ende der Drei-Jahres-Regelung rückt näher. Arbeitnehmer, so ist es geplant, dürfen ab Januar 2011 wieder sehr viel schneller wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Sobald die Jahresarbeitsentgeltgrenze einmalig überschritten wurde, tritt der freiwillige Versichertenstatus ein. Nicht in jedem Fall sind die Einkommens- verhältnisse allerdings eindeutig genug. Wer im vergangenen Jahr nicht durchgehend mit regelmäßigem Monatsgehalt von 4162,50 Euro fest angestellt war, muss den Taschen- rechner zücken. Denn bei Überstunden, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit gelten besondere Regeln.

  • Wird der Angestellte kurzzeitig arbeitslos, dürfen Einnahmen (Arbeitslosengeld I) während dieser Zeit nicht auf die JAEG angerechnet werden, auch wenn sich damit die Versicherungspflichtgrenze erreichen lässt. Es zählen nur die erwerbstätigen Monate des Kalenderjahres.
  • Der Bezug von Krankengeld oder die Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub hat keinen negativen Einfluss auf die JAEG. Der Gesetzgeber geht in diesem Fall fiktiv vom unter normalen Umständen erworbenen Monatsgehalt aus.
  • Eine Unterbrechung des Arbeisverhältnisses durch Elternzeit fällt bei der einjährigen Regelung weniger ins Gewicht als bei der Drei-Jahres-Frist. Entscheidend ist dabei die Zeit zwischen Ende der Elternzeit und der Wiederaufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses:

1) Liegen null bis maximal zwölf Monate dazwischen, wird die Elternzeit so gewertet, als hätte der Vater oder die Mutter auch in dieser Zeit die Mindestbruttogrenze überschritten ( = Wiederaufnahme der Beschäftigung binnen Jahresfrist). Dabei ist es unerheblich, wie hoch der Elternteil vor Antritt des Babyjahres tatsächlich verdient hat.

2) Lässt sich der Vater oder die Mutter nach Ablauf der Elternzeit mehr als ein Jahr Zeit, um einen neuen Job anzutreten, verfällt der Anspruch. Die Elternzeit zählt in diesem Fall nicht als überschrittene JAEG – ungeachtet der Verdiensthöhe vor Beginn der Elternzeit.

Weiterhin erhöhen folgende Bezüge das erforderliche Jahresgehalt:

  • Bestimmte Arbeitgeberzulagen, die in einem Sparvertrag gewinnbringend für den Arbeitnehmer angelegt und die zum steuerpflichtigen Gehalt dazu zählen, erhöhen das Jahresarbeitsentgelt. Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen erhalten möchten, müssen vorher einen Sparvertrag über eine begünstigte Anlageform abschließen. Das Gehalt kann sich dadurch um sechs bis 40 Euro monatlich erhöhen.
  • Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal, also regelmäßiger Wochenend- dienst auf Standby
  • Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13. und 14. Gehalt etc.)
  • Entlohnung von Überstunden, wenn sie als feste Pauschalbeträge vergütet werden und regelmäßig zum laufenden Monatsgehalt dazugezahlt werden
  • Weitere Einnahmen aus einer Nebenbeschäftigung – Ausnahme: ein Minijob gehört nicht dazu

Keinen Einfluss haben dagegen:

  • Vergütungen für Überstunden, wenn sie unregelmäßig erfolgen
  • Fahrtkostenersatz
  • Zuschläge für Nacht-, Sonn- u. Feiertagsarbeit
  • Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden (Kinderzuschlag)

Die Versicherungspflichtgrenze für 2011 wird vom Gesetzgeber erst zum Jahresende bekannt gegeben.

DAK-Modell soll Risiko von Frühgeburten mindern

„Muss ich wegen einem Schnupfen schon zum Arzt?“ Viele Frauen reagieren während der Schwangerschaft sehr viel empfindlicher auf harmlose Krankheiten oder Krankheitssymp- tome ihres Körpers. Die Unsicherheit, durch falsche oder späte Reaktion eine Fehlgeburt zu riskieren, schwingt häufig während der ganzen neun Monate mit. Die DAK will sich nun verstärkt der Betreuung schwangerer Frauen annehmen und hat in diesem Zusammen- hang in Nordrhein-Westfalen ein Vorsorgemodell eingeführt, das sich intensiv mit den Problemen von Risikoschwangerschaften und Frühgeburten auseinandersetzt.

Leistungen über die Mutterschaftsrichtlinien hinaus

Nach unternehmenseigenen Einschätzungen soll dadurch die Fehlgeburtenrate um bis zu zehn Prozent minimiert werden. Schwangere Frauen erhalten neben einer Beratung auch die Gelegenheit, sich hier eingehend über die Risiken von Frühgeburten zu informieren und haben gleichzeitig Anspruch auf diagnostische Zusatzleistungen, die normalerweise nur Selbstzahlern oder in bestimmten Tarifen von privaten Krankenversicherungen zur Verfü- gung stehen.

Neben einer zusätzlichen Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft erhalten Frauen außerdem spezielle Testhandschuhe zur Messung des vaginalen ph-Wertes, wodurch eventuelle Infektionskrankheiten schneller aufgedeckt werden können. Außerdem soll ein oraler Glukosetoleranztest zur Früherkennung einer möglichen Diabetes-Erkran- kung durchgeführt werden.

Bislang konnte die DAK Versorgungsverträge mit dem Berufsverband der Frauenärzte, dem Perinatalzentrum der Universitätsklinik Düsseldorf und dem Verein Integrierte Versorgung NRW schließen. Weitere Vertragspartner stehen noch auf dem Plan.

Nicht selten führen Risikoschwangerschaften auf eine Frühgeburt hinaus. Das Bundesland NRW besitzt diesbezüglich eine besondern hohe Rate: Von insgesamt 150.000 Neugebo- renen erblickten im Jahr 2008 rund 12.000 Babys verfrüht das Licht der Welt – mit steigen- der Tendenz. Außerdem liegt das Risiko lebenslanger gesundheitlicher Spätfolgen bei etwa 60 Prozent aller Frühgeburten. Bremen und Nordrhein-Westfalen weisen mit 0,5 Prozent und 0,43Prozent die bundesweit höchste Säuglingssterblichkeitsrate auf.

Vorsorgemaßnahmen in GKV und PKV

Programme zur Früherkennung von Krankheiten sind kostenfrei für alle gesetzlich Versicherten zugänglich und an bestimmte Altersgrenzen gebunden. In privaten Kranken- versicherungen gelten tarifspezifische Regeln, die sich entweder an den gesetzlich eingeführten Programmen orientieren. Hochwertigere Tarife erstatten außerdem alle Kosten für gezielte Vorsorgeuntersuchungen unabhängig vom erreichten Alter sowie  gesetzlich festgelegten Altersintervallen.

Andere PKV-Tarife bieten einen noch größeren Vorsorgeumfang. Der ambulante Tarifbaustein NK 2 von der Halleschen leistet beispielsweise jenseits der gesetzlich eingeführten Programme und verzichtet auf die gesetzlich festgesetzten Altersgrenzen. Der CP-Optimal 600A+PLUS von der Bayrischen Beamtenkrankenkasse wiederum erstattet die Kosten für sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten außerhalb von gesetzlich eingeführten Programmen bis zu einem Rechnungsbetrag von 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren. Und die Universa erstattet ihren Versicherten im VE 900 K über das gesetzliche Maß hinausgehende Vorsorgemaßnahmen bis zu einem Betrag von 500 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren.

Was kostet eine PKV?

Sie sind: Mann oder Frau? Alt oder jung? Beamter oder Angestellter/selbständig? Sie wünschen viel oder wenig Leistung? Sie zahlen zwischen 130 und 650 Euro pro Monat.

Beiträge sind anders als in der GKV unabhängig vom Einkommen und staffeln sich grund- sätzlich nach persönlichen Parametern. Mit den oben genannten Grunddaten lässt sich die Höhe der PKV-Beiträge schon im Vorfeld auf ein realistisches Maß eingrenzen, denn die Kriterien „männlich“, Beamter oder Arzt, niedriges Eintrittsalter und ein einfaches Tarifvolu- men wirken sich allgemein günstig auf die Monatsprämie aus.

Beispiel für viel Leistung:

Ein Rundum-Sorglos-Paket gibt es auch in der privaten Krankenversicherung nicht. Aber einige Hochleistungstarife gehen weit über das Standardmaß hinaus, wie etwa der BestMed5/2, der außer der beitragsfreien Elternzeit, Ergotherapie, Verzicht auf die Zahnstaffel fast alles bietet, was im Krankheitsfall benötigt wird. Dazu gehören neben Kurabsicherung (im Ergänzungstarif G 25), Ein-/Zweibettzimmer und 80-prozentiger Erstattung für Zahnersatz auch Heilpraktiker, Psychotherapie (30 Sitzungen werden erstattet, aber der 31. wird eine prozentuale Abstufung gemacht).

Ambulante Besonderheiten:

  • Arzneimittel und Leistungen der besonderen Therapieeinrichtungen werden nach dem Hufelandverzeichnis zu 100 Prozent bis zu einem jährlichen Rechnungsbetrag von 5.000 Euro erstattet
  • Ambulante Operation werden mit einer zusätzlichen Pauschale in Höhe von 200 Euro vergütet (ambulante Entbindungen mit 1.500 Euro)
  • Brille und Kontaktlinsen erhalten Versicherte „gratis“ bis zu einem Rechnungsbetrag von 600 Euro innerhalb von 24 Monaten

Besonderheiten im Zahnbereich:

Erstattung Zahnbehandlung: 100 Prozent, Zahnersatz 80 Prozent, Kieferorthopädie 100 Prozent. Einschränkung: In den ersten vier Versicherungsjahren werden aber nur Rechnungen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro erstattet. Außerdem kann der Versicherte nur maximal acht Implantate pro Kiefer einsetzen lassen.

Weitere Besonderheiten:

  • Ab dem 92. Tag eines Krankenhausaufenthaltes müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden
  • Durch den Verzicht auf Einhaltung der Gebührenordnung können Patienten auch sehr teure Spezialistenhonorare, die in der Regel über den 3,5-fachen Satz der GOÄ hinausgehen, geltend machen, solange sie formrechtlich begründet werden

Was kostet der BestMed 5 für Frauen und Männer?

  • kostet für eine Frau mit 32 Jahren bei Vertragsabschluss: 393,03 Euro Euro plus 800 Euro SB – (Mann 356,22 Euro)
  • kostet für eine Frau mit 42 Jahren bei Vertragsabschluss: 496,57 Euro Euro plus 800 Euro SB – (Mann 479,67 Euro)
  • kostet für eine Frau mit 22 Jahren bei Vertragsabschluss: 302,00 Euro Euro plus 800 Euro SB – (Mann 271,37 Euro)
  • jeweils ohne Krankentagegeld
  • Hinweis: Dieser Kompakttarif existiert erst seit August 2008 und ist daher relativ jung und besonders günstig im Verhältnis zu seinen Top-Leistungen. Aussagen über die Beitragsentwicklung können daher kaum gemacht werden, außer, dass er wahrschein- lich nicht immer so günstig bleibt. Bisher hat sich der Tarif um jährlich 1,6 Prozent verteuert.
  • Hinweis: Weitere Hochleistungstarife bietet unter anderem die Barmenia mit dem easyflexcomfort-Kompakttarif und monatlichen Prämien in Höhe von:
  • 648,91 Euro plus 750 Euro SB (42 Jahre Frau) – 513,82 Euro plus 750 Euro (Mann 42 Jahre )
  • 523,95 Euro (Frau 32 Jahre) – 368,69 Euro (Mann 32 Jahre)
  • 444,95 Euro (Frau 22 Jahre) – 263,89 Euro (Mann 22 Jahre)

Beispiel für überschaubare Leistung mit angemessener Prämie:

Der KVE 3 (plus PS 2 für die Aufwertung im stationären Bereich) von der HanseMerkur gilt als solides Tarifwerk mit günstigen Prämien

  • Unterschiede zur GKV: -/+

- keine psychotherapeutischen Leistungen, Schutzimpfungen und Kurleistungen

+ Kostenerstattung für Sehhilfen 100 Euro alle drei Jahre), für Zahnersatz wird 80 Prozent der Kosten erstattet, Naturheilverfahren sind im Tarif inbegriffen und im Krankenhaus hat der Patient Anspruch auf ein 2-Bett-Zimmer

  • Unterschiede zu PKV-Standardleistungstarifen: -/+

- kein Heilpraktiker, keine freie Arztwahl (denn es gilt das Primärarztmodell)

+ unbegrenzter Auslandsschutz, 80-prozentige Kostenerstattung für Zahnersatz, keine Einschränkung beim Einsatz von Implantaten

Was kostet eine günstige PKV für Männer und Frauen?

  • kostet bei einem Mann mit Eintrittsalter von 32 Jahren 185,40 Euro plus 600 Euro SB – (Frau: 278,88 Euro)
  • kostet bei einem Mann mit Eintrittsalter von 22 Jahren 136,94 Euro plus 600 Euro SB – (Frau: 225,18 Euro)
  • kostet bei einem Mann mit Eintrittsalter von 42 Jahren 254,38 Euro plus 600 Euro SB – (Frau: 348,14 Euro)

PKV-Verband boxt Rabatte durch

Eine Beitragsentlastung winkt den rund acht Millionen privat Krankenversicherten womöglich schon bald durch die Einführung von Rabattverträgen im Pharmabereich. Im Rahmen des Arzneimittelsparpaketes war diese Sparmaßnahme ursprünglich nur den gesetzlichen Krankenkassen vorbehalten.

Der PKV-Verband konnte sich nun durchsetzen. Allen rechtlichen Bedenken im Vorfeld zum Trotz kommt nun auch im privaten Sektor ein Gesetz zur Anwendung, das einen Arzneimittel-Zwangsrabatt von 16 Prozent vorsieht, berichtet die Deutsche Apotheker Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 30.08.2010. In der Vergangenheit haben sich PKV-Verbandsvor- sitzende Reinhold Schulte sowie CDU-Politiker wie Jens Spahn in den letzten Monaten öffentlich stark gemacht, um PKV-Kunden vor der jährlich steigenden Belastung durch immer höhere Monatsprämien zu schützen.

Ob ein staatlicher Eingriff in den privaten Sektor überhaupt zulässig ist, war lange Zeit Kernpunkt der Debatte. Nun konnte sich Leienbach mit den überzeugenden Argumenten einer „Abwehr der Überforderung“ und „Schutz des Gemeinwohls“ durchsetzen. Durch das In-Kraft-Treten des GKV-Spargesetzes drohte der PKV ein noch größeres Ausgabenvo- lumen im Arzneimittelbereich als zuvor, da schon hier nicht einmal der sechsprozentige GKV-Herstellerrabatt zum Tragen kam.

Die Versicherer befürchteten daher, dass Pharmafirmen diesen Verlust automatisch über den PKV-Kunden ausgleichen würden. Der Apothekenabschlag, den die Koalition von derzeit 1,75 Euro auf 2,30 Euro erhöht hat, bleibt von dieser Einigung allerdings unberührt.

Kinderzahncremes – nicht alle für Kinder geeignet?

Kinder schauen auf die Bilder, Eltern auf die Inhaltsstoffe. Im Gegensatz zu früher gibt es heute nicht nur mehr als zwei Dutzend verschiedene Zahnreinigungsprodukte für die Jüngsten. Auch die ersten Putzversuche starten heute bereits ab dem ersten Milchzahn. So groß jedoch die Auswahl in den Drogerieregalen, so unübersichtlich auch die Zusammen- setzung, die manchmal so gar nicht kinderfreundlich ist.

Einst folgten Eltern der Maxime: Putzen erst, wenn die zweiten da sind. Fatal, denn heute weiß man, dass ein früher Verlust der Milchzähne zu qualitativ schlechteren Bedingungen für die Folgezähne führt. Diese brechen entsprechend früher durch und bilden Zahnfehl- stellungen, weil der Kiefer noch im Wachstum ist. Daher gilt: Je mehr Pflege, desto weniger Karies und desto länger auch die Haltbarkeit der Milchzähne.

Je mehr Fluorid, desto besser?

Prinzipiell gilt: Fluor stärkt den Zahnschmelz und macht Zähne widerstandsfähig gegen Zucker, Säuren und Co. Doch sollte man es mit der Zufuhr generell nicht übertreiben, denn ein häufiges Verschlucken von größeren Mengen kann später zu brüchigen Knochen führen. Zahnärzte empfehlen daher, Kinderzahncremes mit einem optimalen Mittelmaß von 500 Milligramm pro Kilogramm an Fluoridkonzenration zu verwenden, eine Dosis, die dann noch durch fluorhaltiges Speisesalz ergänzt werden sollte. Die Kombipräparate Vitamin-D plus Fluorid gegen vorbeugend gegen Rachitis könnten ab dem erste Zahn gegen reines Vitamin D eingetauscht werden, so die Zeitschrift „Ökotest“.

Auch die Wahl der Kinderzahncreme sollte nicht ohne Bedacht erfolgen, denn weil Kinder gern den Schaum hinunterschlucken, ist eine kindgerechte Zusammensetzung umso wichtiger. Die Zeitschrift „Ökotest“ hat 21 Produkte geprüft und große Unterschiede hinsichtlich der Unbedenklichkeit festgestellt. Zehn Marken schnitten dabei sehr gut ab, während Colgate, Odol und Signal signifikante Schwachstellen aufwiesen.

Ganz besonders kritikwürdig und daher auf den hintersten Plätzen waren Zahnpasten mit PEG oder PEG-Derivaten, die unter anderem auch in vielen handelsüblichen Shampoos verwendet werden. Sie dienen der Konsistenz, können aber die Schleimhäute durchlässiger für Fremdstoffe machen (ÖKO-TEST September 2010). Unter anderem enthielt das Kinderprodukt der Traditionsmarke Elmex entsprechend kinderungeeignete Polymere.

Ebenso häufig kam das Tensid mit der Bezeichnung Natriumlaurylsulfat wegen seiner schaumgebenden und antibakteriellen Eigenschaft zur Verwendung, das gleichzeitig aber ein hohes allergieauslösendes und hautreizendes Potenzial besitzt (Oral-B Stages Berry Bubble Zahncreme, der Colgate Smiles 0-6 Jahre und dem Signal-Milchzahn-Gel mit Fluorid).

Rot-weiß, grün oder blau – bunte Farben lieber meiden

Auch Farbstoffe werten Kinderzahncremes ab, weil einige von ihnen in Verdacht stehen, bei häufiger oraler Aufnahme hyperaktives Verhalten und Konzentrationsschwäche zu fördern. Daher erhielten Produkte, insgesamt knapp jedes dritte im Test, mit den Azofarbstoffen Cochenillerot, Azorubin und Gelborange S ein dickes Minus. Insbesondere den roten Azofarbstoff Cl 73360 werteten die Wissenschaftler als äußerst ungünstig, weil er „zur Gruppe der umstrittenen halogenorganischen Verbindungen gehört“, schreibt das Magazin in seiner Ausgabe vom 27. August 2010.

Nicht täuschen lassen sollte man sich beim Einkauf, wenn die Zahncreme lediglich kindgerechte Bildmotive aufweist, ansonsten aber außer einem weniger scharfen Geschmack keinerlei veränderte Zusammensetzungen im Vergleich zur Erwachsenenzahn- creme enthält. Entscheidend sei alleine der Hinweis „Für Milchzähne“ bzw. „500 ppm Fluorid“, denn ein Fluoridwert von 1000 ppm (= mg/kg) dürfe erst ab dem sechsten Lebensjahr verabreicht werden. Wer seinem Nachwuchs dagegen nach nach dem Durchbruch der ersten Beißer noch Fluoridtabletten verabreicht, kann durchaus auf fluoridfreie Zahncremes zurückgreifen.

Ein-Jahres-Frist reißt Loch in Kassen

Das geplante Gesetzespaket zur Finanzreform der Kassen sorgt für Stimmung. Denn statt der von Rösler geschätzten 200 Mio. Euro Einbußen durch gutverdienende PKV-Abwande- rer geht TK-Chef Norbert Klusen von etwa 500 Mio. Euro aus. Auch die CityBKK muss weiter zittern. Eine Entscheidung über das Fortbestehen der klammen Krankenkasse wurde nun auf Ende des Jahres verschoben.

Die allgemeine Kassenknappheit, die politisch gewollte Ausweitung der Zusatzbeiträge und die Entscheidung, gutverdienende Angestellte künftig nur noch ein Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze verdienen zu lassen, trägt systematisch zu einer Schwächung der Krankenkassen bei. Harsche Kritik übte Klusen daher an Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, der sich derzeit verstärkt für einen sofortigen Wechsel in eine private Krankenkasse einsetzt.

Nach aktuellen Gesetzesplänen soll bereits eine für das gesamte Jahr 2010 erreichte Mindestbruttogrenze (4.162,50 Euro pro Monat) ausreichen, um sich ab Januar 2011 privat krankenversichern zu können. Daran anschließend könnten auch all jene Arbeitnehmer mit bisher zweijährigem Überschreiten für leere Kassen bei den Kassen sorgen, die sonst noch ein Jahr länger in das Solidarsystem eingezahlt hätten.

Klusen rechnet bei In-Kraft-Treten des Gesetzes mit einem erhöhten Übertrittsvolumen von 110.000 Versicherten – ein Plus von einer knappen Hälfte (40 Prozent) des sonst üblichen GKV-Abwanderungsstroms. Zurück blieben die gesetzlich Pflichtversicherten, die dann mit einem GKV-Beitragsloch von rund 4.900 Euro pro Jahr und Wechsler bzw. 500 Mio. Euro weniger insgesamt auskommen müssten.

Damit sind die Kassen deutlich im Nachteil, obwohl das Gesetzespaket zur Stabilisierung ihrer Finanzsituation ins Leben gerufen wurde. Rund 6,3 Milliarden Euro etwa wird die Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes einbringen, während Nullrunden bei Ärzten und Kliniken für ein Plus von 3,5 Milliarden Euro auf der Ausgabenseite sorgen.

Auch die CityBKK blickt einem ungewissen Schicksal entgegen. Ursprünglich sollte im August die Entscheidung gefällt werden, ob die Kasse fusioniert oder geschlossen wird. Das wurde vom Bundesversicherungsamt nun auf Ende des Jahres vertragt, weil ein Fortbestehen außerdem vom finalen Rechnungsergebnis des Risikostrukturausgleichs anhängig ist, sagte die Sprecherin des BKK-Bundesverbandes, Christine Richter, gegenüber der „Ärzte Zeitung“. Entsprechende Zahlen würden aber erst Mitte November vom BVA bekannt gegeben.