kostenloses Girokonto
Bei welchem Girokonto schneiden Sie persönlich am besten ab?
Das Girokonto ist aus unserer heutigen schnelllebigen Zeit gar nicht mehr wegzudenken. Fast jeder hat ein Girokonto und jedem ist es somit möglich Einkäufe, Rechnungen und Überweisungen bargeldlos und bequem zu erledigen.
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Wüstenrot Girokonto mit 33 Euro Startguthaben
Die Wüstenrot Bank – einst der Name fürs Bausparen, nun aber mit erweitertem Portfolio erfolgreich am Markt aktiv – bietet zu seinem gänzlich kostenfreien Girokonto die Möglichkeit für Neukunden, 33 Euro Startguthaben abzusahnen. Das kostenlose Girokonto erfordert keinen Mindestgeldeingang, um auch kostenfrei zu bleiben, allerdings ist die Voraussetzung für den Willkommensbonus von 33 Euro, dass in den ersten zwei Monaten nach Kontoeröffnung pro Monat mindestens 1.000 Euro eingehen.
Wüstenrot Girokonto mit 33 Euro Startguthaben: Die Konditionen
Wie eingangs erwähnt, erfordert das Wüstenrot Girokonto keinen Mindestgeldeingang, um kostenlos zu sein. Im Leistungsumfang enthalten ist eine ec-/Maestro-Card, mit der bundesweit an mehr als 2.500 Geldautomaten kostenlos Bargeld abgehoben werden kann. Weiter kann die VISA Card dazu genutzt werden, weltweit 24 x pro Jahr kostenlos Bargeld abzuheben. Ein kostenloses Tagesgeldkonto ist außerdem im Leistungsumfang enthalten; aktuell wird es mit 1,3 Prozent p. a. verzinst (variabel). Wer vom Startguthaben profitieren will, sollte noch bis zum 30. September 2010 sein kostenloses Girokonto bei der Wüstenrot Bank eröffnen, denn bis dahin ist die Aktion zeitlich limitiert.
Wüstenrot Girokonto mit 33 Euro Startguthaben: Fazit
Nicht umsonst wird das Wüstenrot Girokonto von der Stiftung Warentest als positiv eingestuft: Es bietet alles, was ein Girokonto enthalten soll, und das kostenfrei. Hinzu kommt der attraktive Startbonus, sodass es nur ein Fazit geben kann: Sehr empfehlenswert.
Volkswagen Girokonto inkl. kostenloser Kreditkarte
Das kostenlose Girokonto der Volkswagen Bank kann sich durchaus sehen lassen: Inklusive einer kostenlosen Kreditkarte aus dem renommierten Hause VISA kann der Nutzer überall im €uro-Land kostenlos Bargeld abheben – ein Vorteil, den nicht viele Bankkunden genießen. Um den Umstieg zur Volkswagen Bank noch attraktiver zu machen, verschenkt das Geldinstitut einen Willkommensbonus in Höhe von 50 Euro.
Volkswagen Girokonto inkl. kostenloser Kreditkarte
Das kostenlose Girokonto der Volkswagen Bank geht mit diversen Vorteilen einher:
- kostenlose Kontoführung bei monatlichem Mindestgeldeingang von 1.000 Euro
- kostenlos Bargeld abheben in der kompletten €uro-Zone mit der Volkswagen VISA
- inklusive aller Überweisungen und Daueraufträge
- kostenlose Volkswagen Bank Card mit GeldKarte-Chip (ec-/Maestro-Card) sowie kostenfrei Partnerkarte
- Online-Banking mit elektronischem TAN-Generator
- Guthabenverzinsung von 1,35 Prozent aufs Kreditkartenkonto
- Attraktive Rabatte bei Nutzung der VISA, beispielsweise 1 Prozent Tankrabatt
- 50 € Startguthaben
- zinsfreier Kredit: Kreditkartenabrechnung erfolgt alle 30 Tage
- Kontowechsel-Service für leichtes Wechseln zur Volkswagen Bank
Volkswagen Girokonto inkl. kostenloser Kreditkarte: Fazit
Die Volkswagen Bank offeriert mit ihrem kostenlosen Girokonto ein wahrhaft attraktives Angebot, welches sich an all jene richtet, die monatlich einen Mindestgeldeingang von 1.000 Euro verbuchen. Die Leistungen sind dann als sehr gut einzustufen – besonders die kostenlose Kreditkarte mit Guthabenverzinsung bleibt positiv zu erwähnen. Deshalb das Fazit: Sehr empfehlenswert.
(Alle Zinssätze variabel; Stand: 09/2010)
Versicherungspflichtig – ja oder nein? Was zur Jahresarbeitsentgeltgrenze zählt
Das Ende der Drei-Jahres-Regelung rückt näher. Arbeitnehmer, so ist es geplant, dürfen ab Januar 2011 wieder sehr viel schneller wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Sobald die Jahresarbeitsentgeltgrenze einmalig überschritten wurde, tritt der freiwillige Versichertenstatus ein. Nicht in jedem Fall sind die Einkommens- verhältnisse allerdings eindeutig genug. Wer im vergangenen Jahr nicht durchgehend mit regelmäßigem Monatsgehalt von 4162,50 Euro fest angestellt war, muss den Taschen- rechner zücken. Denn bei Überstunden, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit gelten besondere Regeln.
- Wird der Angestellte kurzzeitig arbeitslos, dürfen Einnahmen (Arbeitslosengeld I) während dieser Zeit nicht auf die JAEG angerechnet werden, auch wenn sich damit die Versicherungspflichtgrenze erreichen lässt. Es zählen nur die erwerbstätigen Monate des Kalenderjahres.
- Der Bezug von Krankengeld oder die Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub hat keinen negativen Einfluss auf die JAEG. Der Gesetzgeber geht in diesem Fall fiktiv vom unter normalen Umständen erworbenen Monatsgehalt aus.
- Eine Unterbrechung des Arbeisverhältnisses durch Elternzeit fällt bei der einjährigen Regelung weniger ins Gewicht als bei der Drei-Jahres-Frist. Entscheidend ist dabei die Zeit zwischen Ende der Elternzeit und der Wiederaufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses:
1) Liegen null bis maximal zwölf Monate dazwischen, wird die Elternzeit so gewertet, als hätte der Vater oder die Mutter auch in dieser Zeit die Mindestbruttogrenze überschritten ( = Wiederaufnahme der Beschäftigung binnen Jahresfrist). Dabei ist es unerheblich, wie hoch der Elternteil vor Antritt des Babyjahres tatsächlich verdient hat.
2) Lässt sich der Vater oder die Mutter nach Ablauf der Elternzeit mehr als ein Jahr Zeit, um einen neuen Job anzutreten, verfällt der Anspruch. Die Elternzeit zählt in diesem Fall nicht als überschrittene JAEG – ungeachtet der Verdiensthöhe vor Beginn der Elternzeit.
Weiterhin erhöhen folgende Bezüge das erforderliche Jahresgehalt:
- Bestimmte Arbeitgeberzulagen, die in einem Sparvertrag gewinnbringend für den Arbeitnehmer angelegt und die zum steuerpflichtigen Gehalt dazu zählen, erhöhen das Jahresarbeitsentgelt. Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen erhalten möchten, müssen vorher einen Sparvertrag über eine begünstigte Anlageform abschließen. Das Gehalt kann sich dadurch um sechs bis 40 Euro monatlich erhöhen.
- Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal, also regelmäßiger Wochenend- dienst auf Standby
- Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13. und 14. Gehalt etc.)
- Entlohnung von Überstunden, wenn sie als feste Pauschalbeträge vergütet werden und regelmäßig zum laufenden Monatsgehalt dazugezahlt werden
- Weitere Einnahmen aus einer Nebenbeschäftigung – Ausnahme: ein Minijob gehört nicht dazu
Keinen Einfluss haben dagegen:
- Vergütungen für Überstunden, wenn sie unregelmäßig erfolgen
- Fahrtkostenersatz
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- u. Feiertagsarbeit
- Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden (Kinderzuschlag)
Die Versicherungspflichtgrenze für 2011 wird vom Gesetzgeber erst zum Jahresende bekannt gegeben.
22-stellige Kontonummer fürs Girokonto?
Alle Zahlen, die im Zusammenhang mit Banking stehen, sind für recht lang: Neben Kontonummer und Bankleitzahl seien noch IBAN und BIC für Auslandsüberweisungen genannt. Klar: Es mussten zwei Systeme geschaffen werden – eines für das Inland, eines, um die Überweisungslegitimation auch im Ausland erkennbar zu machen. Die Europäische Union will das vereinfachen und schlägt die Streichung von Kontonummern und Bankleitzahlen vor; es solle nur noch mit IBAN und BIC gearbeitet werden – was zur Folge hätte, dass Bankkunden sich 22-stellige Nummern merken müssten.
22-stellige Kontonummer fürs Girokonto?
Diese mögliche Kontonummer für das Girokonto setzt sich so zusammen: “DE” für Deutschland, anschließend eine Prüfziffer, weiter mit der Bankleitzahl, dann eine Null als Trennung und anschließend die eigentliche Kontonummer. Für Kunden, die ohnehin keine Auslandsüberweisungen tätigen, könnte das wirklich schwer werden – eine 22-stellige Nummer merkt man sich nicht mal eben so. Andererseits könnte es – global gesehen – für jene, die viele Auslandsüberweisungen tätigen, durchaus sinnvoll sein; die IBAN und BIC haben einige ohnehin schon im Kopf, der Rest ergibt sich wie oben beschrieben.
Banken, Sparkassen und das Finanzministerium stellen sich auf die Seite der Verbraucher und monieren den Vorschlag der EU, der im Übrigen ab Ende 2011 Anwendung finden soll. Das Ministerium nimmt Stellung: “Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zur Abwicklung rein nationaler Zahlungsvorgänge neben IBAN und BIC auch die Verwendung von Kontonummern und Bankleitzahl weiterhin möglich sein muss.” Die Kunden sollen laut Argumentation der Geldinstitute so einfach wie möglich auch bargeldlos zahlen können, außerdem sei eine Umstellung bis Ende 2011 nicht sonderlich großzügig, so erklären Bankenmanager: “Für die vollständige Umstellung auf einheitliche europäische Zahlungsformulare sind längere Übergangsfristen nötig.”
22-stellige Kontonummer fürs Girokonto?
Alle Zahlen, die im Zusammenhang mit Banking stehen, sind für recht lang: Neben Kontonummer und Bankleitzahl seien noch IBAN und BIC für Auslandsüberweisungen genannt. Klar: Es mussten zwei Systeme geschaffen werden – eines für das Inland, eines, um die Überweisungslegitimation auch im Ausland erkennbar zu machen. Die Europäische Union will das vereinfachen und schlägt die Streichung von Kontonummern und Bankleitzahlen vor; es solle nur noch mit IBAN und BIC gearbeitet werden – was zur Folge hätte, dass Bankkunden sich 22-stellige Nummern merken müssten.
22-stellige Kontonummer fürs Girokonto?
Diese mögliche Kontonummer für das Girokonto setzt sich so zusammen: “DE” für Deutschland, anschließend eine Prüfziffer, weiter mit der Bankleitzahl, dann eine Null als Trennung und anschließend die eigentliche Kontonummer. Für Kunden, die ohnehin keine Auslandsüberweisungen tätigen, könnte das wirklich schwer werden – eine 22-stellige Nummer merkt man sich nicht mal eben so. Andererseits könnte es – global gesehen – für jene, die viele Auslandsüberweisungen tätigen, durchaus sinnvoll sein; die IBAN und BIC haben einige ohnehin schon im Kopf, der Rest ergibt sich wie oben beschrieben.
Banken, Sparkassen und das Finanzministerium stellen sich auf die Seite der Verbraucher und monieren den Vorschlag der EU, der im Übrigen ab Ende 2011 Anwendung finden soll. Das Ministerium nimmt Stellung: “Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zur Abwicklung rein nationaler Zahlungsvorgänge neben IBAN und BIC auch die Verwendung von Kontonummern und Bankleitzahl weiterhin möglich sein muss.” Die Kunden sollen laut Argumentation der Geldinstitute so einfach wie möglich auch bargeldlos zahlen können, außerdem sei eine Umstellung bis Ende 2011 nicht sonderlich großzügig, so erklären Bankenmanager: “Für die vollständige Umstellung auf einheitliche europäische Zahlungsformulare sind längere Übergangsfristen nötig.”
Hohe Wechselbereitschaft beim Girokonto
Eine Umfrage, durchgeführt von TNS Infratest, in Auftrag gegeben von der Allianz Bank, zeigt, dass immer mehr Bankkunden willig zum Girokontenwechsel werden: 6,6 Millionen Kunden wären in den nächsten 12 Monaten bereit, ihr Girokonto zu wechseln. Weitere 4 Millionen Bankkunden sind “wahrscheinlich” bereit, ihr Konto zu wechseln, und doch zeigen sich 88 Prozent recht zufrieden mit ihrem Girokonto.
Hohe Wechselbereitschaft beim Girokonto
Nachdem in früheren Jahren die Wechselbereitschaft bei weitem nicht so hoch war wie heute, stellt sich die Frage, warum das so ist. Ganz einfach: Durch die Möglichkeiten des World Wide Web, etwa dem Girokonten-Vergleich, können Kunden sich einen besseren Überblick über Alternativangebote machen. Außerdem war es nie so einfach, das Girokonto umzuziehen als heute – zahlreiche Geldinstitute bieten einen kostenlosen Wechselservice.
1.000 Menschen wurden befragt – das wichtigste ist zahlreichen Kunden ein kostenloses Girokonto. 84 Prozent der Befragten halten das für wichtig, während 82 Prozent die flächendeckende Bargeldversorgung als sehr wichtig erachten. Immerhin: 72 Prozent der Befragten halten kostenloses Bargeld abheben für unabdingbar, während 52 Prozent – darunter insbesondere junge Menschen – wert auf Online-Funktionen legen. Für überraschende 85 Prozent ist ein persönlicher Ansprechpartner sehr wichtig – überraschend angesichts der mittlerweile sehr hohen Akzeptanz von Direktbanken, aber Filialbanken sind offenbar nicht wegzudenken.
Comdirect Girokonto mit Zufriedenheitsgarantie
Man muss schon von seinen eigenen Produkten überzeugt sein, wenn man als Bank eine Zufriedenheitsgarantie ausgibt – denn diese beinhaltet die Tatsache: Wenn dem Kunden etwas nicht am Produkt passt, gibt es eine Art Schadenersatz. Die Comdirect bietet für ihr Girokonto eben solch eine Zufriedenheitsgarantie – sollte ein Kunde tatsächlich nicht zufrieden sein mit dem kostenlosen Girokonto der Comdirect, gibt es eine Entschädigung von dem Geldinstitut.
Comdirect Girokonto mit Zufriedenheitsgarantie
Das kostenlose Girokonto der Comdirect glänzt durch verschiedene Faktoren: Zum einen zahlt der Kunde keinen Cent, zum anderen sind die Leistungen erstaunlich und die Transparenz sorgt dafür, dass der Kunde gut durch die Strukturen des Geldinstituts durchblickt – keine Selbstverständlichkeit! Um ihre Kunden willkommen zu heißen, vergibt die Comdirect einen Willkommensbonus in Höhe von 50 Euro – noch ein Grund mehr, zu dieser Bank zu wechseln.
Sollte das kostenlose Girokonto nicht den Vorstellungen des Kunden entsprechen, gibt es eine Entschädigung von weiteren 50 Euro – der Kunde bekommt also insgesamt 100 Euro gut geschrieben, sollte ihm das Girokonto nicht zusagen. Mit diesem Angebot ist die Comdirect einzigartig am deutschen Markt. Im Leistungsumfang des kostenlosen Girokontos enthalten ist eine kostenfreie ec-/Maestro-Karte, außerdem eine VISA Card, um flexibler zu bleiben. Deutschlandweit stehen mehr als 9.000 Geldautomaten der Cash-Group zur Verfügung, an denen der Kunde kostenlos Bargeld beziehen kann. Bei der Kontoeröffnung wird gleichzeitig ein kostenfreies Tagesgeldkonto eröffnet, welches derzeit mit 2,1 Prozent p. a. recht hoch verzinst wird. Insgesamt also ein äußerst attraktives Angebot, bei dem die Frage berechtigt erscheint, wer ein solches Girokonto gegen 50 Euro “Schadenersatz” eintauschen will, gibt es doch gar keinen Grund zur Unzufriedenheit.
Streit um Geldautomatengebühren geht weiter
Der Streit um die Gebühren für das Abheben von Bargeld bei Fremdbanken geht in eine neue Runde – so sind die Bankengruppen überzeugt, keine gemeinsame Lösung zu finden, die sie bis zum 31. August dem Bundeskartellamt überbringen können. Das hätten Vertreter der drei Bankensäulen gegenüber dem Handelsblatt bestätigt. Dass das Abheben von Bargeld in den vergangenen Jahren überdimensional teuer geworden ist, rief vor einigen Monaten das Bundeskartellamt auf den Plan. Dieses schlug eine gemeinsame Lösung vor, andernfalls wolle man die Existenzberechtigung von Automatenverbünden prüfen.
Streit um Geldautomatengebühren geht weiter
Das Handelsblatt berichtet weiter, dass der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) am 25. August ein weiteres Treffen mit allen Banken organisiert hat. Ein ZKA-Mitglied: “Aber niemand glaubt wirklich daran, dass es da zu einer gemeinsamen Position kommen wird.” Dem Handelsblatt gegenüber nicht gesprächsbereit zeigten sich der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, der Bundesverband deutscher Volks- und Raiffeisenbanken sowie der Bundesverband deutscher Banken, also eben diejenigen, die die immens hohen Gebühren verlangen. Sowohl die Privatbanken als auch die Sparkassen und Volksbanken wollen jeweils eine eigene Lösung präsentieren, heißt es weiter.
Privatbanken planen eine Deckelung von zwei Euro pro Abhebung, Sparkassen und Volksbanken werden auf einen Höchstsatz verzichten wollen. Wenig kompromissbereit schlagen sie nur vor, dem Kunden die Gebühren vorher am Automaten anzuzeigen. Es bleibt also spannend in dieser Angelegenheit; unbestreitbarer Fakt ist, dass dem Kunden aktuell zu viel Geld aus seinen Taschen gezogen wird, wenn er an Fremdbanken Bargeld abhebt.



















