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Autoversicherungen sind in ihren Tarifen sehr unterschiedlich, denn hier spielen viele Faktoren eine Rolle, die alle geprüft und geklärt werden müssen.
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KFZ-Versicherungsvergleich

Autoversicherung

AutoversicherungWenn man schuldlos in einen Autounfall verwickelt wird, läuft die Klärung über eine Autoversicherung, deren Kunde man nicht selbst ist. Einige Versicherungen nutzen diese Situation aus. Die Zahlungsbereitschaft einiger Versicherungen ist oft sehr gering. Im Kontakt mit der gegnerischen Versicherung sollten daher einige Dinge beachtet werden.

Wenn die Autoversicherung den scheinbaren Service bietet, die Regulierung des Schadens zu erledigen, kann dies den Geschädigten viel kosten. Die Versicherung wird versuchen, den zu zahlenden Schaden so gering wie möglich anzugeben. Zwar ist vom Gesetz vorgeschrieben, dass dem Unfallopfer kein finanzieller Schaden bleiben darf, doch die Höhe des Schadens ist schwierig einzuschätzen. Die Kosten für eine Reparatur oder der Wertverlust bei einem Verkauf können weit auseinander liegen. Sobald ein Schaden die Bagatellgrenze von etwa 700 Euro übersteigt, ist es ratsam, einen Anwalt mit dem Fall zu beauftragen.

Für einen Laien ist es oft nicht möglich, die eigenen Rechte gut genug zu kennen, um von der gegnerischen Versicherung nicht übervorteilt zu werden. Das Honorar für den Anwalt muss in jedem Fall von der Versicherung übernommen werden, es sei denn, es wird eine Teilschuld festgestellt.

Auch weitere gerichtlich garantierte Rechte werden von manchen Autoversicherungen gerne ignoriert. So muss das Unfallopfer zum Beispiel nicht das Gutachten akzeptieren, das von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben wurde. Der Geschädigte hat das Recht einen eigenen Gutachter zu wählen, der möglicherweise eine höhere Schadensumme feststellen wird.

Auch die Wahl der Werkstatt bleibt beim Unfallopfer. Wenn die Autoversicherung die Preise einer günstigeren Werkstatt als Zahlungsgrundlage nimmt, dann muss sie zuvor nachweisen, dass die Qualität der Arbeit dort der Qualität der Vertragswerkstatt entspricht.

Autoversicherung – Was passiert bei einem unverschuldeten Unfall?

AutoversicherungWenn man schuldlos in einen Autounfall verwickelt wird, läuft die Klärung über eine Autoversicherung, deren Kunde man nicht selbst ist. Einige Versicherungen nutzen diese Situation aus. Die Zahlungsbereitschaft einiger Versicherungen ist oft sehr gering. Im Kontakt mit der gegnerischen Versicherung sollten daher einige Dinge beachtet werden.

Wenn die Autoversicherung den scheinbaren Service bietet, die Regulierung des Schadens zu erledigen, kann dies den Geschädigten viel kosten. Die Versicherung wird versuchen, den zu zahlenden Schaden so gering wie möglich anzugeben. Zwar ist vom Gesetz vorgeschrieben, dass dem Unfallopfer kein finanzieller Schaden bleiben darf, doch die Höhe des Schadens ist schwierig einzuschätzen. Die Kosten für eine Reparatur oder der Wertverlust bei einem Verkauf können weit auseinander liegen.

Sobald ein Schaden die Bagatellgrenze von etwa 700 Euro übersteigt, ist es ratsam, einen Anwalt mit dem Fall zu beauftragen. Für einen Laien ist es oft nicht möglich, die eigenen Rechte gut genug zu kennen, um von der gegnerischen Versicherung nicht übervorteilt zu werden. Das Honorar für den Anwalt muss in jedem Fall von der Versicherung übernommen werden, es sei denn, es wird eine Teilschuld festgestellt.

Auch weitere gerichtlich garantierte Rechte werden von manchen Autoversicherungen gerne ignoriert. So muss das Unfallopfer zum Beispiel nicht das Gutachten akzeptieren, das von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben wurde. Der Geschädigte hat das Recht einen eigenen Gutachter zu wählen, der möglicherweise eine höhere Schadensumme feststellen wird. Auch die Wahl der Werkstatt bleibt beim Unfallopfer. Wenn die Autoversicherung die Preise einer günstigeren Werkstatt als Zahlungsgrundlage nimmt, dann muss sie zuvor nachweisen, dass die Qualität der Arbeit dort der Qualität der Vertragswerkstatt entspricht.

KFZ Versicherung – Jetzt das Sonderkündigungsrecht nutzen

KFZ Versicherung SonderkuendigungsrechtNach dem Ablauf des gestrigen Stichtags für den Wechsel der KFZ Versicherung können Autofahrer von einer weiteren Möglichkeit Gebrauch machen: die Nutzung des Sonderkündigungsrechts. So können auch jetzt noch Sparvorteile erzielt werden.

Ein neues Fahrzeug, ein eingetretener Schadenfall oder die Erhöhung der Prämie für die KFZ Versicherung sind Gründe für eine außerordentliche Kündigung. Die Prämie für die Haftpflicht- und Kaskoversicherung kann etwa dann ansteigen, wenn eine Änderung der Typ- oder Regionalklasse erfolgt ist.
Über diese Anpassung wird der Versicherungsnehmer von seiner Versicherungsgesellschaft informiert.

Nachdem diesem die Preiserhöhung mitgeteilt worden ist, beginnt ein Zeitfenster von einem Monat. Solange ist nun Zeit, zu einer günstigeren KFZ Versicherung zu wechseln. Dabei ist es sehr wichtig, dass die Kündigung schriftlich beim Versicherer eingeht und sich auf die konkrete Erhöhung des Beitrags bezieht.

Beim Kauf eines neuen Autos ist der Kunde nicht an den üblichen Wechselstichtag 30.11. gebunden. Er ist nun frei in seiner Wahl, sich für eine andere Autoversicherung zu entscheiden. Tritt ein Schadenfall ein, zum Beispiel ein Verkehrsunfall oder ein Diebstahl, haben sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, ihre aktuelle KFZ Versicherung wegen dieses Ereignisses zu kündigen.

KFZ Versicherung für Fahranfänger

FahranfängerDie Führerscheinprüfung ist bestanden, ab jetzt wollen Fahranfänger hinters Steuer und Fahrpraxis sammeln. Doch zuvor sind noch Formalitäten zu erledigen: Die Eltern sollten ihrer KFZ Versicherung unbedingt melden, dass nun auch der Nachwuchs den PKW benutzt. Dadurch wird die Police zwar etwas teurer, aber der Versicherungsschutz ist garantiert, wenn der Sprössling einen Schaden verursacht.

Viele Fahranfänger bekommen ein eigenes Auto. Das ist einerseits praktisch, kann andererseits aber auch richtig ins Geld gehen: Normalerweise zahlen Fahranfänger einen Beitragssatz von 230 Prozent. Prüft man die verschiedenen Tarife genau und hakt nach, stößt man auch auf günstigere Angebote. Eine Möglichkeit ist die Anmeldung des Autos als Zweitwagen der Eltern: Übernimmt ein Elternteil die Versicherung, so gilt auch die Schadenfreiheitsklasse der Eltern. Dadurch wird die Versicherung zwar preiswerter, der Fahranfänger sammelt hierbei allerdings auch keine eigenen Rabattpunkte. Einige Versicherer bieten eine Übertragung des Rabattes der Eltern auf das Kind, hier zählen allerdings nur die vom Anfänger selbst gefahrenen Jahre - außerdem müssen die Eltern dann auf den Rabatt verzichten.

Es ist jedoch auch möglich, dass der Fahranfänger gleich zu Anfang seine eigenen schadenfreien Jahre sammelt. Oft bekommt er statt des Beitragssatzes von 230 Prozent den 140-Prozent Beitragssatz, wenn er darauf hinweist, dass seine Eltern schon eine Autoversicherung besitzen. Am ehesten spielt hier selbstverständlich das Versicherungsunternehmen mit, das die Eltern bereits versichert.

Vorteile haben Kinder von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, denn sie profitieren von denselben Sonder-Konditionen wie die Eltern. Manche KFZ Versicherungen erweisen sich als großzügig, wenn der Führerschein-Neuling ein Fahrsicherheits-Training absolviert hat. Sie gewähren den 140-Prozent-Beitragssatz dann auch einem Fahranfänger.

KFZ Versicherung: Worauf Sie beim Wechsel achten sollten

KFZ VersicherungsvergleichDer Stichtag rückt näher. Bis zum 30. November muss die alte KFZ Versicherung gekündigt werden, will man in den Genuss eines günstigeren Tarifes kommen.

Interessant ist ein Wechsel nicht zuletzt, da die Versicherer Tarife mit neuen Leistungen anbieten, die in älteren Verträgen meist noch nicht enthalten sind. Doch die Vielfalt der Anbieter, Tarife und Rabatte macht den Versicherungswechsel nicht einfach. Häufigster Grund für einen Versicherungswechsel ist einer Umfrage zufolge ein verbesserter Rabattschutz, wodurch sich die meisten Autohalter vor erhöhten Beitragszahlungen nach einem Schadenfall schützen wollen. Hier ist zu beachten, dass bei Billigtarifen die Rückstufung nach einem Schaden drastischer ausfallen kann als bei teureren Tarifen.

Viele Versicherungen werben mit Rabatten, beispielsweise Nachlässen für Garagenparker, oder Sonderkonditionen für bestimmte Personengruppen. Hier ist jedoch Aufmerksamkeit geboten, da diese Rabatte häufig an Bedingungen geknüpft sind, die nicht jeder erfüllen kann. Verbraucherschutzorganisationen raten dazu, gewisse Standards beim Abschluss einer Versicherung nicht zu unterschreiten. Die Deckungssumme sollte demnach bei 100 Millionen Euro liegen. Des Weiteren sollte die Versicherung auch dann zahlen, wenn der Kunde den entstandenen Schaden grob fahrlässig verschuldet hat.

Die Höhe der Versicherungspolice hängt nicht nur vom Fahrzeug selbst ab, sondern auch von den persönlichen Lebensumständen des Autohalters. So können die Beiträge bei gleichen Konditionen für unterschiedliche Personen um mehrere Hundert Euro voneinander abweichen. Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich über KFZ-Versicherungen zu informieren und Tarife zu vergleichen. Auch Abschlüsse sind meist schnell und unkompliziert möglich. Zu beachten ist dabei, ob im Falle eines Falles ein persönlicher Ansprechpartner für den Kunden erreichbar ist, oder ob der gesamte Kontakt über Emails und entsprechende Formulare läuft.

Vergleichen Sie hier die aktuellen Tarife der KFZ Versicherung.

Abgefahrene Reifen – Nicht immer ein Grund zur Zahlungsverweigerung

Profiltiefe ReifenKann im Falle eines Autounfalls nachgewiesen werden, dass Mängel am Fahrzeug zum Unfall beigetragen haben, kann dies eine Vollkaskoversicherung von ihren Zahlungsverpflichtungen entbinden. Die Versicherung muss nicht für Schäden aufkommen, die der Fahrzeughalter durch eine bessere Wartung des Fahrzeuges hätte verhindern können. Diese Regelung galt bisher in jedem Fall bei Unfällen mit abgefahrenen Reifen. Eine zu geringe Profiltiefe verlängert den Bremsweg. Zudem kann der Fahrer schon bei kleineren Bremsmanövern die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren. Schäden, die bei solchen Bremsmanövern entstehen, wären also durch eine korrekte Bereifung zu verhindern gewesen. Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichtes Koblenz besagt aber, dass abgefahrene Reifen nicht in jedem Fall zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen müssen. Nur wenn der Unfall durch ein korrektes Profil ohne Schaden am Fahrzeug abgelaufen wäre, entbindet dies die Versicherung von ihrer Zahlungspflicht. Zu diesem Schluss gelangte das Gericht aufgrund einer Klage eines Autobesitzers gegen seine Versicherung. Der Fahrer verlor aufgrund einer 25 Zentimeter tiefen Pfütze die Kontrolle über sein Fahrzeug. Laut dem Gutachten eines Sachverständigen wäre aufgrund der Wassertiefe auch mit neuen Reifen an dieser Stelle ein Unfall nicht zu vermeiden gewesen. Daher entschied das Gericht, dass eine Zahlungsverweigerung nicht rechtmäßig ist, wenn vorhandene Mängel in keinem erheblichen Maße zum Ablauf des Unfalls beigetragen haben. Die nachträgliche Entdeckung kleiner Mängel am Unfallfahrzeug konnte für Versicherungen in der Vergangenheit sehr lukrativ sein. Jeder potentiell die Sicherheit gefährdende Mangel konnte zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Nach diesem Urteil allerdings sind nur noch die Mängel relevant, die für den konkreten Unfall entscheidend waren. Ein fehlendes Reifenprofil kann demnach nur als erheblicher Mangel geltend gemacht werden, wenn ein Bremsvorgang mit Profil erfolgreich möglich gewesen wäre. Vergleichen Sie hier die Tarife der KFZ Versicherung.

KFZ Versicherung: Wechsel zum Jahresende lohnt sich

KFZ Versicherungsvergleich.gifDer Herbst kommt! Und mit ihm die erhöhte Unfallgefahr. Wie Sie und Ihr Auto sicher durch die dunkle Jahreszeit kommen. So schön der Herbst auch sein mag mit seinen bunten Farben und den letzten sonnig-hellen Tagen des Jahres, für Autofahrer birgt er einige Gefahren. Viele sind noch gar nicht auf die veränderten Bedingungen eingestellt, andere fühlen sich in ihren Autos dank zahlreicher Sicherheits- und Assistenzsysteme fast unverwundbar. Doch es lauern Gefahren: Das Wetter kann sich gerade im Herbst binnen kürzester Zeit verändern. Schien gerade noch die Sonne durch vereinzelte Wolken, regnet es im nächsten Moment schon wie aus Eimern auf die mit Laub bedeckte Straße. Sofort wird die Straße rutschig und unsicher. Die Sonne steht oft tief am Himmel und kann von ein auf die andere Sekunde blenden. Ebenso schnell kann besonders in den Morgen- und Abendstunden Nebel aufziehen und die Sicht verschlechtern. Oft ist es sinnvoll, auch bei Tag mit Abblendlicht zu fahren, um von anderen Verkehrsteilnehmern schneller gesehen zu werden. In der nasskalten Jahreszeit sollten Sie besonders die Lichtanlage und die Scheibenwischer Ihres Pkws regelmäßig überprüfen. Doch nicht nur das KFZ selbst, auch die dazugehörige Versicherung sollte einer genauen Prüfung unterzogen werden. Bis zum 30. November haben Sie die Möglichkeit, Ihre bisherige  KFZ Versicherung zu kündigen und durch einen rechtzeitigen Anbieterwechsel noch in diesem Jahr Geld zu sparen. Sehr hilfreich ist hier ein zeitsparender Online-Vergleich verschiedener Anbieter. Mit nur wenigen Klicks können Sie sehen, welche Einsparpotentiale bei gleichem Leistungsumfang vorhanden sind. Vergleichen Sie hier die Tarife der KFZ Versicherung und sparen Sie bares Geld.

Wo kracht es am häufigsten? Und wen trifft es? – KFZ-Versicherung

kfz_versicherungsvergleich.gifRegelmäßig im September ermitteln die Kfz-Versicherer die Regionalklassen neu: im Herbst können die meisten Versicherten ihre Policen kündigen und den Versicherungsanbieter wechseln. Da gilt es, sich mit möglichst günstigen Angeboten zu positionieren, um neue Kunden zu gewinnen und die alten Kunden zu halten. Neben den Regionalklassen – in Berlin kracht es besonders oft – spielt auch die Schadenshäufigkeit der Autotypen eine Rolle: Modelle, die häufig in Unfälle verwickelt sind, landen in einer höheren Typklasse als jene, die seltener zu Schaden kommen. In der Haftpflichtversicherung wird sich für rund 70 % der Versicherten nichts ändern, hier bleibt die Typklasse unverändert. Der Rest darf sich über niedrigere Beiträge freuen oder muss bald mehr bezahlen. In den Einstufungen der Regionalklassen gibt es einige Unterschiede und aktuell auch Veränderungen: Fahrer, deren Fahrzeug in den Kreisen Elbe-Elster, Mecklenburg-Strelitz oder Oberspreewald-Lausitz angemeldet sind, freuen sich über die niedrigste Einstufung. Auch Rügener und Dresdner dürfen sich freuen: ihre Landkreise verbessern sich um satte 3 Klassen. Münchner und Stuttgarter hingegen zahlen aufgrund höherer Unfallzahlen mehr. Doch die Typ- und Regionalklassensind nicht die einzigen Faktoren, die die Höhe der Versicherungsbeiträge beeinflussen: gefahrene Kilometer, Stellplatz oder Garage, Alter des jüngsten Fahrers oder Berufsgruppe des Halters, all dies fließt in die Berechnung mit ein. In der Versicherungsbranche sieht man die Kfz-Versicherung als eine Art Lockvogel, der Kunden zum Abschluss weiterer (oft teurerer) Versicherungen bringen soll. Da verwundert es nicht, dass die Anbieter in wahren Tarifschlachten um die Gunst der Kunden werben. Hier KFZ Versicherungstarife vergleichen und bares Geld sparen! »Hier klicken ACHTUNG: 30.11.2009 ist Stichtag für Ihren KFZ Versicherungswechsel

KFZ-Versicherung: Mehrheit der Typklassen ändert sich nicht

kfzversicherung.gifEine Kraftfahrzeug-Versicherung ist eine der wenigen Versicherungen, die in Deutschland verpflichtend ist. Ein Auto kann nicht zugelassen werden, wenn es die Versicherung nicht vorweisen kann. Die KFZ-Versicherungsgesellschaften weisen jedem Fahrzeugtyp eine bestimmte Typklasse zu.

Pauschal kann man sagen, dass ein PKW-Typ, der nur selten in Unfälle verwickelt war, eine günstigere Typklasse hat als ein PKW mit häufigen und schweren Schäden. Die Typklasse bleibt allerdings nicht konstant. Jedes Jahr verändert sie sich aufgrund der aktuellen Unfallstatistiken, die für über 20.000 Automodelle jährlich angepasst werden. Die neuen Typklassen werden bei laufenden Verträgen ab dem 01. Januar 2010 wirksam, bei neuen Verträgen können sie auch ab sofort angewendet werden. Die Kfz-Versicherung teilt sich in Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung.

Letztere ist wiederum aufgeteilt in Teilkasko und Vollkasko-Versicherung. Eine Kasko-Versicherung ist allerdings kein Muss. Für 72,8 Prozent der deutschen Autofahrer ändert sich die Typklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht und bleibt konstant. 25,2 Prozent müssen eine Änderung der Einstufung um eine Klasse in Kauf nehmen. Nur zwei Prozent betrifft die Änderung um mehr als eine Stufe. In der Vollkaskoversicherung erhalten 68,5 Prozent der Autofahrer einen günstigeren Tarif.

Insgesamt werden in der Vollkaskoversicherung 37 Prozent der Typklassen umgestuft. Bei der Teilkaskoversicherung erhalten rund 76,5 Prozent aller Autofahrer einen günstigeren Tarif, kommen also in eine niedrige Typklasse. Insgesamt sind 38,8 Prozent von einer Umstufung betroffen. Generell sind Umstufungen von mehr als drei Klassen selten. Sprünge von vier Klassen gibt es in der Teilkaskoversicherung überhaupt nicht.

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ACHTUNG 30.11.2009 ist Stichtag für Ihren KFZ Versicherungswechsel