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Riester Rente

Riester Rente


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Kranken- und Pflegeversicherung bei Bezug der Riester-Rente

altersvorsorge1Der Abschluss von Verträgen zur privaten Altersvorsorge für Arbeitnehmer, sogenannte Riester-Verträge, unterliegen unter  Umständen bei der Auszahlung einer Sozialversicherungspflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können für die  ausgezahlten Renten sowohl Kranken- als auch Pflegeversicherungsbeiträge fällig werden.

Dies kann für einen großen Teil der Riester-Verträge zutreffen, nämlich dann, wenn die Verträge über den Arbeitgeber im  Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurden. In einem solchen Fall erhalten die Arbeitgeber ein günstiges  Angebot für den Abschluss der Verträge durch Pensionsfonds, Rentenkassen oder Direktversicherer. Der sich daraus ergebende  Kostenvorteil wird an die Arbeitnehmer weitergegeben. Durch die gezahlten gesetzlichen Zulagen sowie einen eventuellen  Steuernachlass durch die Einkommenssteuererklärung scheint dieses Modell auf den ersten Blick eine lohnende Sache zu sein.

Das dicke Ende kommt dann aber bei der Auszahlung der Beiträge, denn für über den Arbeitgeber abgeschlossene Riester-  Verträge sind bei der Auszahlung die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Dies hebt den Kostenvorteil  während der Einzahlungsphase wieder auf, sodass unterm Strich kein Vorteil mehr verbleibt.  Eine Alternative ist der Abschluss eines privaten Riester-Vertrages, da hier keine Sozialabgaben auf die ausgezahlten Renten zu  leisten sind. Dies gilt für die Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), also die meisten Bezieher von  Renten. Ausgenommen von dieser Befreiung sind allerdings freiwillig versicherte Rentner, die trotzdem der Sozialabgabenpflicht  unterliegen.

Für alle Pflichtversicherten ist der Weg über den privaten Riester-Vertrag aber die Möglichkeit, die Abgaben zur  Kranken- und Pflegeversicherung für die Riester-Rente zu vermeiden.

Mit Riester sicher in die Zukunft

Riester-RenteMit einer Riester-Rente schafft man sich zusätzliche Sicherheit für die Altersvorsorge. Unter einer Riester-Rente versteht man eine vom Staat durch Zulagen und Sonderabgabenabzugsmöglichkeiten, geförderte, privat finanzierte Rente.

Die Bezeichnung Riester Rente kommt von Herrn Walter Riester, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Eine freiwillige Altersvorsorge durch Altersvorsorgezulage war sein Vorschlag um die geringen staatlichen Renten zu ergänzen. Diese Idee kam nach der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, wo die Rente von
den eingezahlten Sozialversicherungsbeiträgen von 70% auf 67% reduziert wurde. Zudem gibt es jetzt noch weitere Angebote wie zum Beispiel die zusätzliche Förderung für jedes Kind von 185 € bis zu 300 € jährlich.

Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr bekommen ebenfalls eine Sonderzulage von 200 €. Daher bleibt die Riester-Rente weiterhin sehr beliebt und zeigt dies auch wieder im dritten Quartal des Jahres 2009. Allein nur in dem Zeitraum von Juli bis September haben rund 250.000 Menschen einen Riester Vertrag abgeschlossen, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit. Insgesamt haben sich somit die Neuverträge für das Jahr 2009 auf 750.000 erhöht.

123.000 Rentenversicherungen befanden sich unter den rund 250.000 Neuverträgen des dritten Quartals. Hierzu kamen dann noch 59.000 Riester-Fondssparpläne und 53.000 Wohn-Riester-Verträge, die anderen Neuabschlüsse waren Banksparpläne. Das Besondere an dem Zuwachs der im letzten Jahr neu eingeführten Wohn-Riester-Rente ist, dass trotz kontroverser Diskussionen zu diesem Thema viele Menschen bereit sind, eine extra Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente abzuschließen.

Nach aktuellem Stand vom 30. September 2009 sind bereits 12,891 Millionen Menschen mit einem Riester-Vertrag ausgestattet.

Sparen mit Ausdauer: Die Riester-Rentenversicherung

RiesterrentevergleichBei einer klassischen Riester-Rentenversicherung erhält der Sparer eine Garantie über die während der gesamten Laufzeit gezahlten Zinsen. Zusätzlich wird bereits bei Vertragsabschluss eine feste Zusage zur später ausgezahlten Mindestrente gemacht.

Allerdings ist diese Anlageform auch mit Kosten verbunden, die beim Vergleich der Anbieter beachtet werden müssen. Vermittlungsprovisionen und andere Abschlusskosten werden bereits vor der Verzinsung abgezogen. Wie hoch diese Kosten sind, kann der Sparer anhand der garantierten Rentenzusage erkennen. Je höher diese Summe ausfällt, desto geringer sind die Anlagekosten. Die Qualität einer Police ergibt sich aber nicht allein aus dieser Garantie.

Die tatsächliche Rentenauszahlung hängt entscheidend vom Anlageerfolg ab. Gelingt dem Versicherer beispielsweise eine Verzinsung über 4,9%, liegt nach 27 Jahren und 1000 Euro Sparanteil die Rentenauszahlung bei 3600 Euro. Dies sind über 40% mehr als die Zahlungen von 2100 Euro, die mit einer Verzinsung von 2,8% erreicht würden. Die verglichenen Zahlen waren zur gleichen Zeit tatsächliche Angebote.

Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt also immer. Im vorliegenden Fall war allerdings das niedrigere Angebot mit geringeren Kosten verbunden. Je nachdem, wie viele Jahre einem bis zur Rente bleiben, kann es daher auch von Vorteil sein, die niedrigeren Zinsen in Kauf zu nehmen und dafür mehr Geld tatsächlich in der Anlage zu haben. Ein nachträglicher Wechsel des Riester-Vertrages ist immer möglich. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Verträge gewechselt werden dürfen, oder bei Abschluss eines neuen Vertrages, der erste beitragsfrei gestellt werden kann.

Das heißt, man kann den ersten Vertrag behalten, zahlt aber keine neuen Sparbeiträge mehr ein. Einige Institute verlangen Gebühren für die Auflösung oder sogar für die Beitragsfreistellung. So können zusätzlich zu den erneuten Kosten zum Vertragsabschluss 100-150 Euro Kündigungskosten anfallen. In vielen Fällen kann es daher lohnen, den ungünstigeren Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zu behalten.

Vergleichen Sie hier die Tarife der Riester Rente.