Berufsunfähigkeitsversicherung – Das müssen Beamte beachten
Ein Drittel aller Deutschen haben eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit. Je nach Berufsstand sind es sogar über die Hälfte. Diese Versicherung greift dann, wenn es dem Versicherten nicht mehr möglich ist, seinem erlernten und ausgeübten Beruf nachzugehen. Sie ist dabei abzugrenzen von der Erwerbsunfähigkeit, bei der der Betroffene gar keinen Beruf mehr ausüben kann.
Wer also beispielsweise als Friseur eine Allergie gegen Haarfärbemittel entwickelt, der gilt als berufsunfähig und kann, wenn er versichert ist, einen Teil seines Verdienstausfalls beanspruchen. Diese Versicherungssumme kann, gerade in der Zeit, in der ein neuer Beruf gesucht und erlernt werden muss, eine willkommene Aufstockung der staatlichen Leistungen sein.
Wer im Dienste des Staates tätig ist, hat, sobald er Beamter auf Lebenszeit ist, einen Anspruch auf Versorgung durch seinen Dienstherrn, wenn er nicht mehr arbeiten kann. Die gesetzlich vorgeschriebene Zahlung am Anfang der Berufslaufbahn ist jedoch mit unter 1500 Euro nicht sonderlich hoch bemessen. Daher wollen viele Beamte sich zusätzlich gegen Berufsunfähigkeit absichern. Als Beamter wird man jedoch nicht berufs-, sondern dienstunfähig. Diesen Unterschied gilt es bei Abschluss des Vertrages zu beachten, denn nicht einmal zehn der großen Versicherungsunternehmen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Portfolio haben, bieten auch eine Klausel für Dienstunfähigkeit an.
Die Dienstunfähigkeit wird vom Amtsarzt oder bei Soldaten vom Stabsarzt dann festgestellt, wenn der Betroffene aufgrund seiner körperlichen oder geistigen Kondition nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu verrichten. Grundsätzlich ist es leichter, dienstunfähig zu werden als berufsunfähig. Daher müssen Versicherte, die nicht gesondert gegen Dienstunfähigkeit abgesichert sind, noch den zusätzlichen Nachweis erbringen, auch berufsunfähig zu sein. Andernfalls kann das Unternehmen die Zahlung verweigern. Beamte sollten daher bei Abschluss des Versicherungsvertrages auf der Aufnahme einer Dienstunfähigkeitsklausel bestehen. Das erspart im Ernstfall eine Menge Ärger und kann sogar entscheidend dafür sein, ob man eine Rente erhält oder nicht.
Was es bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten gibt.
Gut vorgesorgt mit dem richtigen Vertrag
Egal, ob man bei einem Direktversicherer oder einem herkömmlichen Versicherer vorsorgen will, eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man so früh wie möglich abschließen. Je jünger man ist, desto günstiger sind die Beiträge. Auch ist es sinnvoll, den Vertrag bis zum Rentenalter abzuschließen. Das sichert Arbeitsausfälle optimal ab, ohne dass man auf Geldleistungen des Amtes und Ersparnisse angewiesen ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auch zwei Verträge, z. B. bis zum 60. und 67. Lebensjahr abschließen, die in der Summe günstiger sein können.
Ehrlichkeit in allen Gesundheitsfragen
Ob Tinnitus, Allergie oder Rheuma - bei den meisten Policen müssen Gesundheitsfragen immer vollständig und wahrheitsgetreu beantwortet werden. Dabei sind Krankheiten über einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren anzugeben. Ein Gespräch mit Fachleuten hilft, Fragen fehlerfrei zu beantworten. Auch sollten erhebliche Krankheiten, die man bei Vertragsabschluss verschwiegen hat, unbedingt nachgereicht werden. Wer Informationen unterschlägt, riskiert im Ernstfall, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt und man keine Leistungen erhält. Für viele Versicherer ist eine Psychotherapie ein Ausschlussgrund. Ratsamer Tipp: Fünf Jahre nach Abschluss der Therapie abwarten und dann einen Vertrag abschließen.
Ihr Verhalten als Versicherter
Wer seinen Beruf wechselt, muss das dem Versicherer nicht mitteilen. Hiervon bleiben auch die Betragsprämien unberührt. Wechselt man in einen weniger risikoreichen Beruf, kann man versuchen, die Umgruppierung in eine günstigere Berufsklasse zu beantragen. Junge Leute profitieren von einer Nachversicherungsgarantie oder eine Dynamisierung im Vertrag. Verdient man später mehr, kann man auch mehr in den Schutz investieren. Auch sollte man Risikoschutz und Geldanlage voneinander zu trennen. Die Gefahr ist groß, dass der Risikoschutz nicht genügend gedeckt ist, weil man zu viel Betragsgebühren für die Altersvorsorge zahlt. Bei der Vorsorge lohnt sich ein Mix an Finanzprodukten, z.B. durch einen zusätzlichen Riestervertrag.
Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente gleichzeitig nicht möglich
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist insbesondere für Arbeitnehmer, welche nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden, von großer Wichtigkeit, da sie im Falle des Verlusts ihrer Arbeitskraft maximal noch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen können. Hierbei besteht die Problematik allerdings darin, dass diese im Normalfall nicht ausreichend ist, um den bisher gewohnten Lebensstandard zu gewährleisten.
Für diese Altersgruppe ist daher eine private Berufsunfähigkeitsversicherung beinahe unerlässlich, um vorgesorgt zu haben und im Falle eines Falles abgesichert zu sein. Ein Anspruch auf den Erhalt von Zahlungen aufgrund eines krankheitsbedingten Erwerbsausfalls entsteht aber erst, wenn man auch tatsächlich im juristischen Sinne berufsunfähig ist. Als berufsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung gilt jemand dann, wenn aus gesundheitlichen Gründen dessen Erwerbsfähigkeit im Vergleich mit einer Person, welche ähnliche Kenntnisse und eine verwandte Ausbildung aufweist, auf unter sechs Stunden pro Tag gefallen ist. Wer mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit konfrontiert ist, sollte auch einen Überblick über den Bezug von anderen Gesundheitsleistungen haben, denn das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil festgelegt, dass beim Bezug von Krankentagegeld kein gleichzeitiges Beziehen von Berufsunfähigkeitsrenten durch die Empfänger möglich ist.
Sollte dieser Fall doch einmal eintreten, sind bereits erhaltene Leistungen vom Versicherten zurückzuzahlen. Der Gerichtsentscheid resultierte aus einem Fall, in dem ein Mann zusätzlich zu seiner Berufsunfähigkeitsrente auch Krankentagegeld bezogen hatte. Obwohl die Krankenversicherung von dieser Tatsache Kenntnis hatte und somit wusste, dass der Mann bereits aufgrund seiner Berufsunfähigkeit eine solche Rente erhielt, zahlte sie ihm das Krankentagegeld aus Unachtsamkeit weiter. Die Rechtsprechung war hier aber der Ansicht, dass das zu viel gezahlte Geld vom Versicherten zurückzuzahlen sei. In der Begründung hieß es, der Mann müsse die ca. 17.000 Euro zurückzahlen, da er seinem Versicherer gegenüber verpflichtet gewesen sei, diesen auf von ihm unrechtmäßig erhalten Zahlungen hinzuweisen.
Bei dem Eintritt der Berufsunfähigkeit auf der sicheren Seite sein
Eine wichtige Regel im Leben lautet: Vor dem Abschluss eines Vertrages immer das Kleingedruckte lesen, sorgfältig prüfen und nachteilige Klauseln streichen. Das gilt besonders für die Policen, die wie die Berufsunfähigkeitsversicherung die eigene Existenz und damit den Lebensstandard absichern. Denn sonst kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn der Ernstfall eintritt.
In einem guten Vertrag sollte daher klar geregelt sein, wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben, aber noch einer anderen Tätigkeit nachgehen kann, verweigern Versicherungen in manchen Fällen die Leistungen vollständig, auch wenn Ersatzjobs in der Realität nicht zur Verfügung stehen. Damit der Rentenanspruch in jedem Fall bestehen bleibt, ist diese Verweisung vom Versicherten auszuschließen.
Eine weitere Vereinbarung, die in die Vertragsgestaltung hineingehört, betrifft den Zeitraum ab einer etwaigen Berufsunfähigkeit bis zur Zahlung der Rente. Diese erfolgt in der Regel wegen der Klärung rechtlicher Fragen erst im siebten Monat der Berufsunfähigkeit. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, ist insbesondere von Selbstständigen zu regeln, dass die Entrichtung der Beiträge ausgesetzt wird und der Versicherer die Rente rückwirkend gewährt.
Hauptstreitpunkt bei den Auseinandersetzungen mit den Versicherungen bilden die Angaben des Kunden beim Gesundheitscheck. Vorerkrankungen müssen präzise angegeben werden, sonst gehen Versicherte im Fall der Fälle leer aus. Selbst wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss unwissentlich an einer Krankheit leidet, hat das Unternehmen nach Paragraf 41 das Recht zur Kündigung. Daher sollte der Kunde diesen Passus streichen. Wegen der Inflation ist es ratsam, dynamisierte Beiträge zu vereinbaren. Eine Nachversicherungsgarantie bietet die Möglichkeit, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung seinen Vertrag an neue Lebensumstände anzupassen.
Berufsunfähigkeitsschutz plus Fondssparen
Viele Versicherer bieten Ihren Kunden an, den Schutz für die Berufsunfähigkeit mit einem Fondssparplan zu kombinieren. Dabei fließen die Überschüsse der Versicherer in Investmentfonds.
Das angesparte Kapital wird dann am Ende den Versicherten ausbezahlt, sofern keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Dabei kann meist zwischen einer Kapitalauszahlung und einer Rentenauszahlung gewählt werden. Ist dagegen der Fall eingetreten, dass der Versicherte tatsächlich berufsunfähig ist, wird die vereinbarte Rente ausgezahlt und die Police wird beitragsfrei gesetzt. Das investierte Guthaben wird am Ende der Laufzeit ausgezahlt.
Die sogenannten Investment-BUs versprechen einerseits steuerliche Gewinne, bergen aber auch Risiken. Da die Absicherung des Risikos im Vordergrund steht, nicht aber die Kapitalbildung, sind die Zinsen kein steuerpflichtiges Einkommen: Es fallen weder in der Sparphase noch in der Auszahlungsphase Steuern an. Demgegenüber stehen allerdings höhere Beiträge, da die Überschüsse nicht, wie sonst üblich, mit den Prämien verrechnet werden. Monatlich können so etwa 50 Euro mehr anfallen. Der Versicherte sollte also genau prüfen, ob er einen solchen Fondstarif dauerhaft bedienen kann. Kann er sich die Sparrate nicht mehr leisten, so muss er unter Umständen die gesamte Police kündigen und verliert dadurch auch den Berufsunfähigkeitsschutz.
Riskant ist dies, weil bei höherem Eintrittsalter höhere Grundbeträge fällig werden. Im Falle einer zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankung muss befürchtet werden, Risikozuschläge zahlen zu müssen oder vom Versicherer ganz abgelehnt zu werden.
Einige Anbieter haben flexible Policen, um dieses Risiko zu minimieren.Hier werden Beiträge notfalls aus dem angesparten Kapital bedient oder der Versicherte zahlt vorübergehend nur die reine Versicherungsprämie.
Berufsunfähigkeitsversicherung und Rürup-Rente – Steuerliche Absetzbarkeit
Es besteht die Möglichkeit, die private Altersvorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren. Hierzu wird der Vertrag der Rürup-Rente um eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt. Dies hat für den Versicherungsnehmer steuerliche Vorteile, da so die Aufwendungen für den Schutz der Berufsunfähigkeit ebenso wie die Kosten für die Altersvorsorge als „Altersvorsorgeaufwendung” abgesetzt werden können.
Dies betrifft Beträge bis zu 20.000 Euro für Alleinstehende und bis zu 40.000 Euro für Verheiratete. Zum Vergleich: Die Aufwendungen für eine gesonderte Berufsunfähigkeitsversicherung können lediglich bis zu einer Obergrenze von 1.500 Euro beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Wird beim kombinierten Rürup-Modell der absetzbare Betrag inklusive der Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung überschritten, so kann der zusätzliche Betrag lediglich als „Andere Vorsorgeaufwendung” steuerlich abgesetzt werden. Damit dies jedoch möglich ist, muss für die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit eine Rentenzahlung vorgesehen sein, deren Laufzeit bei der Rürup-Rente allerdings eine zeitliche Befristung haben kann. Möglich ist hier auch eine Beitragsfreistellung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Das Erreichen oder Überschreiten der 50-Prozent-Marke richtet sich nach dem tatsächlich gezahlten Beitrag. Dabei kann die Überschussverrechnung auch dazu führen, dass der Tarifbeitrag zwar oberhalb dieser Marke liegt, der tatsächliche Anteil jedoch darunter. Somit können die Kosten für den Berufsunfähigkeitsschutz im Rahmen der Rürup-Rente als „Altersvorsorgeaufwendungen” komplett von der Steuer abgesetzt werden.
Zahlt ein Versicherter beispielsweise für die Altersvorsorge einen Tarifbeitrag von 600 Euro und für den Berufsunfähigkeitsschutz über den Rürup-Vertrag 650 Euro, so liegt er deutlich über der Marke von 50 Prozent. Allerdings kann die Überschussbeteiligung die Kosten für den Berufsunfähigkeitsschutz um 100 Euro auf 550 Euro vermindern. Dann kann der Versicherte die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung komplett von der Steuer absetzen.
Berufsunfähigkeitsversicherung – Was muss beim Antrag beachtet werden?
Für die individuelle Vorsorge ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung von zentraler Bedeutung. Sehr viele Arbeitnehmer können aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten oder können gar keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen.
Neben Herz- und Kreislauferkrankungen und - besonders in handwerklichen Berufen – körperlichen Beschwerden wie Rückenschmerzen, sind immer häufiger psychische Probleme der Grund für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben. Jeden kann es treffen. Daher ist Vorsorge besonders wichtig. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Falle eines Falles eine wesentliche finanzielle Stütze sein. Schon beim Antrag können schwerwiegende Fehler passieren: So können nachlässige oder falsche Angaben im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Versicherer die Zahlung von Leistungen verweigert.
Vorerkrankungen sollten genau angegeben werden, im Zweifelsfall sollte der Hausarzt zurate gezogen werden. Denn wenn die Ursache einer Berufsunfähigkeit in einer verschwiegenen Vorerkrankung liegt, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Liegen bereits Vorerkrankungen vor, wird die Versicherung meist weitere ärztliche Atteste anfordern. Neben der präzisen Auskunft über Vorerkrankungen spielt die Berufstätigkeit eine wichtige Rolle. Auch an ihr wird das Risiko der Berufsunfähigkeit bemessen.
Deshalb sollte auch nach dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Versicherer immer über eine Veränderung der Tätigkeit informiert werden. Mit einer veränderten Tätigkeit ändert sich auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit, sodass unter Umständen auch die Höhe der Beiträge angepasst wird. Auch hier droht die Verweigerung von Leistungen durch den Versicherer, wenn dieser sich durch falsche oder nachlässige Angaben zur ausgeübten Tätigkeit des Versicherten getäuscht sieht.
Vergleichen Sie hier die Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung Achtung: Extrem wichtige Versicherung!
Berufsunfähigkeitsversicherung
Achtung: Extrem wichtige Versicherung!
Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie, für den Fall ab, dass Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können.
Da heutzutage jeden 4. Arbeitnehmer die Berufsunfähigkeit trifft, ist es umso wichtiger sich frühzeitig mit einer günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern.
















