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Hanseatisches OLG erklärt bestimmte Versicherungsverträge für ungültig

GerichtsurteilWeil in bestimmten Versicherungsverträgen, die zwischen den Jahren 2001 und 2007 vermittelt worden sind, im Bereich der Sparten Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und fondsgebundenen Rentenversicherungen Klauseln nicht eindeutig genug formuliert worden sind, hat das Hanseatische Oberlandesgericht diese Verträge für unwirksam erklärt.

Die Klauseln, um die es im Einzelnen geht, beziehen sich darauf, dass die Versicherungsgesellschaften nicht eindeutig genug verdeutlicht haben, wie sich der Rückkaufwert dieser Versicherungen im Kündigungsfall zusammensetzt. Außerdem wurde bemängelt, dass die Kunden im Fall einer vorzeitigen Kündigung nicht nachvollziehen können, wie sich der Stornoabzug auf den Vertrag auswirkt und welche Verluste sie im Detail bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung hinzunehmen haben. Auch die Auswirkungen einer vorübergehenden oder dauerhaften Beitragsfreistellung sind in diesen Verträge nicht nachvollziehbar.

Die Verbraucherzentrale in Hamburg hat den Anstoß zu diesem für alle Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmer sehr bedeutsamen Urteil gegeben. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen waren erst mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie und des Versicherungsvermittlergesetzes im Jahr 2008 eindeutig geändert worden. Seit dem 01.01.2008 sind die Versicherungsgesellschaften per Gesetz dazu verpflichtet, alle finanziellen Belange eines Versicherungsvertrages offenzulegen. Dies betrifft auch und im Besonderen die Darstellung der Abschlusskosten und deren Verteilung, die Auswirkungen einer Beitragsfreistellung und die finanziellen Verluste des Versicherungsnehmers bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages.

Alle zwischen dem 01.01.2001 und dem 31.12.2007 abgeschlossenen Verträge enthalten demnach unwirksame Klauseln, die dem Versicherungsnehmer einseitig zum Nachteil gereichen. Welche Auswirkungen dieses Urteil im Einzelnen auf die bestehenden Altverträge haben wird und inwieweit die Versicherungsbedingungen für diese Verträge nun nachzubessern sind, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall ist mit diesem Urteil sichergestellt, dass Versicherungsnehmer von diesen betroffenen Verträgen bei einer vorzeitigen Kündigung entgegen der beim Abschluss des Vertrages wirksamen Vertragsbedingungen eine Offenlegung aller entstehenden Kosten und finanziellen Verluste, die sie hinzunehmen haben, von ihrer Versicherungsgesellschaft verlangen können. Auch über die Folgen einer Beitragsfreistellung müssen die Versicherer eindeutig informieren.

Gefahr fürs Herz: Wann Ausdauersport nicht mehr gesund ist

Ausdauersport ist gut fürs Herz. Nimmt das Training dagegen ein extremes Ausmaß an, kehrt sich die positive Wirkung oft ins Gegenteil um.

Das sind die Ergebnisse einer Studie, die der britische Kardiologe John Somauroo (Liverpool) auf dem Europäischen Kardiologenkongress in Stochkholm vorgestellt hat. Seine Untersuchung umfasste 45 erfahrene Laufteilnehmer des Ultra-Marathons “Lakeland Race” zwischen 24 und 62 Jahren ohne bekannte Herzprobleme, von denen 96 Prozent nach Ablauf einer 80-Kilometer-Strecke einen merklichen Anstieg des Markers Troponin I aufwiesen, der auf eine Schädigung des Herzmuskels hindeuten kann. Gleichzeitig beobachteten die Wissenschaftler eine sechsprozentige Abnahme der Herzfunktion. 50 Prozent der Sportler-EKGs zeigten Veränderungen und bei 12 Prozent aller teilnehmenden Spitzenathleten waren Anzeichen einer signifikanten Schädigung des Herzmuskels sichtbar.

Schon vorher war bekannt, dass Extrem-Marathonsportarten im allgemeinen eine negative Auswirkung auf das Sportlerherz haben. So sind unter anderem Ski-Langläufer einem größeren Risiko für Vorhofflimmern ausgesetzt, berichtet Prof. Eckart Fleck vom deutschen Herzzentrum Berlin. Bei regelmäßig untersuchten Spitzenathleten kam diese Herzrhythmus- störung mit 12,8 Prozent sehr viel häufiger als in der Normalbevölkerung vor (0,5 Prozent). Empfehlungen des Herzspezialisten Prof. Eckart Fleck zufolge ist ein Training von dreimal 45 bis maximal 60 Minuten pro Woche ausreichend.

Berufsunfähigkeitsversicherung – Das müssen Beamte beachten

Berufsunfähigkeit BeamteEin Drittel aller Deutschen haben eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit. Je nach Berufsstand sind es sogar über die Hälfte. Diese Versicherung greift dann, wenn es dem Versicherten nicht mehr möglich ist, seinem erlernten und ausgeübten Beruf nachzugehen. Sie ist dabei abzugrenzen von der Erwerbsunfähigkeit, bei der der Betroffene gar keinen Beruf mehr ausüben kann.

Wer also beispielsweise als Friseur eine Allergie gegen Haarfärbemittel entwickelt, der gilt als berufsunfähig und kann, wenn er versichert ist, einen Teil seines Verdienstausfalls beanspruchen. Diese Versicherungssumme kann, gerade in der Zeit, in der ein neuer Beruf gesucht und erlernt werden muss, eine willkommene Aufstockung der staatlichen Leistungen sein.

Wer im Dienste des Staates tätig ist, hat, sobald er Beamter auf Lebenszeit ist, einen Anspruch auf Versorgung durch seinen Dienstherrn, wenn er nicht mehr arbeiten kann. Die gesetzlich vorgeschriebene Zahlung am Anfang der Berufslaufbahn ist jedoch mit unter 1500 Euro nicht sonderlich hoch bemessen. Daher wollen viele Beamte sich zusätzlich gegen Berufsunfähigkeit absichern. Als Beamter wird man jedoch nicht berufs-, sondern dienstunfähig. Diesen Unterschied gilt es bei Abschluss des Vertrages zu beachten, denn nicht einmal zehn der großen Versicherungsunternehmen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Portfolio haben, bieten auch eine Klausel für Dienstunfähigkeit an.

Die Dienstunfähigkeit wird vom Amtsarzt oder bei Soldaten vom Stabsarzt dann festgestellt, wenn der Betroffene aufgrund seiner körperlichen oder geistigen Kondition nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu verrichten. Grundsätzlich ist es leichter, dienstunfähig zu werden als berufsunfähig. Daher müssen Versicherte, die nicht gesondert gegen Dienstunfähigkeit abgesichert sind, noch den zusätzlichen Nachweis erbringen, auch berufsunfähig zu sein. Andernfalls kann das Unternehmen die Zahlung verweigern. Beamte sollten daher bei Abschluss des Versicherungsvertrages auf der Aufnahme einer Dienstunfähigkeitsklausel bestehen. Das erspart im Ernstfall eine Menge Ärger und kann sogar entscheidend dafür sein, ob man eine Rente erhält oder nicht.

Abgeltungssteuer legt Finanzämter lahm

AbgeltungssteuerWenn die Abgeltungssteuer eines nicht gebracht hat, dann ist es eine Vereinfachung bei der Versteuerung von Einkünften aus Kapitalanlagen. Nicht nur der Steuerzahler muss nun genauer abwägen, ob er auf dem Formblatt „Anlage KAP” Angaben über seine Einkünfte macht. Auch für die Behörden ist die neue Steuerregelung eine nicht zu unterschätzende Herausforderung.

Diejenigen, die immer noch auf ihre Steuerrückzahlungen warten, könnten Opfer des Softwarechaos, das die Abgeltungssteuer den Finanzbehörden beschert hat, geworden sein. Von dem Problem betroffen seien Steuerpflichtige, die in ihrer Erklärung mit Bezugnahme auf altes Recht eine Verrechnung von Gewinnen und Altverlusten ersuchen. Diese Anträge können nicht mit dem automatisierten Verfahren bearbeitete werden, was zu Verzögerungen führt.

Dass es zu Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Abgeltungssteuer kommen würde, war den Finanzämtern bereits im März klar, als sich abzeichnete, dass die IT der Behörden damit überfordert ist. Verursacher des Problems sei das Bundesfinanzministerium, das wichtige Informationen für die Umsetzung der von ihm gesetzten Vorgaben zu spät an das für die Software aller Ämter verantwortliche Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen übermittelt habe.

Steuerzahler, die von ihrer Bank die für die Steuererklärung notwendigen Jahresbescheinigungen brauchten, litten bereits im Mai unter dem Abgeltungssteuerproblem. Denn auch die IT der Kreditinstitute konnte diese Herausforderung nicht ohne Schwierigkeiten bewältigen.

Handelte es sich um größere Erstattungsbeträge, die mit einiger Dringlichkeit erwartet werden, empfiehlt es sich, beim zuständigen Finanzamt um manuelle Bearbeitung der Steuererklärung zu bitten. Mit etwas Glück wird dem nachgekommen. Da nicht ausgezahlte Steuererstattungen aber 15 Monate nach Einreichen der Erklärung verzinst werden müssen, liegt es stark im Interesse der Finanzämter, die Probleme bis April 2011 in den Griff zu bekommen und bis dahin alle Abgeltungssteueropfer behandelt zu haben.

Grüner Tee: So anregend wie Kaffee

Grüner Tee kann die Wirkung von Kaffee sogar noch überbieten. Wer sich morgens mit her- kömmlichem Bohnengetränk nicht mehr ausreichend in Schwung bringen kann, sollte daher zur unfermentierten Variante der Camellia sinensis-Blätter, kurz: Grüntee, greifen.

Je nach Zubereitung und Sorte variiert der Koffeingehalt des grünen Kräutergetränks. Wer etwa den ultimativen Kick sucht, sollte sich im Handel nach der Gyokoro-Sorte erkundigen. «Grüner Tee kann die Wirkung von Kaffee durchaus überschreiten“, sagt Michael Ristow vom Lehrstuhl für Humanernährung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena gegenüber der Online-Plattform gesundheitsportal-privat.de.

Latte und To Go – Wenn „In sein“ wieder „out“ wird

Nicht nur die Stimmung, auch der Organismus profitiert von einem langfristigen Wechsel zum grünen Tee, denn die darin enthaltenen Polyphenole haben eine natürliche entzün-dungshemmende und krebsvorbeugende Schutzfunktion und wirken sich außerdem positiv auf die Funktionsfähigkeit von Gehirn und Diabetes aus.

Auch eine Bemerkung des nordrhein-westfälischen Journalisten und Schriftstellers Jan Weilers gibt Anlass, über die immer absurder werdenden Darreichungsformen des gerös- teten Heißgetränks nachzudenken. Im Sinne seiner Verschnabeltassung-des-Kaffee-konsums-Theorie sagte er einmal: “Es gibt unzählige urbane Menschen, die sich keines- wegs albern fühlen, einen Pappbecher mit Globalisierungs-Saugekaffee herumzuschlep- pen“.

Pille „danach“ – Jetzt fünf Tage Zeit

Ob ungeschützter Geschlechtsverkehr oder Verhütungspanne, wer sich rechtzeitig die Notfallkontrazeption verschreiben lässt, kann den Eisprung in 98 Prozent aller Fälle soweit hinauszögern, dass eine Befruchtung nicht mehr möglich ist. Im Gegensatz zu den meisten europäischen Nachbarländern müssen betroffene Frauen in Deutschland allerdings noch immer einen Arzt aufsuchen, während in Frankreich oder England die „Pille danach“ rezeptfrei in Apotheken ausgeteilt wird. Eine medizinische Neuerung soll jetzt zumindest zeitlich etwas Luft verschaffen.

Prinzipiell sollte mit der Notfallverhütung so schnell wie möglich begonnen werden. Je länger man sich Zeit lässt, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, eine Schwangerschaft zu verhindern. Das neue Präparat mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat kann allerdings auch fünf Tage nach Beischaf vor einer möglichen Schwangerschaft schützen. Vorher sank die Erfolgswahrscheinlichkeit nach Ablauf von drei Tagen (72 Stunden) eine gegen Null.

In wissenschaftlichen Tests wurde die Wirkung des neuen Medikaments ellaOne® mit herkömmlichen Levonorgestrel-haltigen Tabletten anhand knapp 1700 teilnehmenden Frauen verglichen. In beiden Gruppen erfolgte die Verabreichung innerhalb von 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr. Von den 844 Frauen mit innovativem Präparat 15 trotzdem schwanger wurden (1,8 Prozent), funktionierte die Notfallverhütung in der Kontrollgruppe mit 852 Frauen in 2,6 Prozent alle Fälle nicht (22 unerwünschte Schwangerschaften).

In der noch kritischeren Zeit von zwischen drei und fünf Tagen nach dem Geschlechts-verkehr dagegen sank der Erfolg mit Levonorgestrel bei den 203 getesteten Frauen noch weiter: Von den drei eingetretenen Schwangerschaften war jeweils im Voraus Levonor-gestrel (in Levogynon®, unofem® enthalten) verabreicht worden.

Trotz unterschiedlicher Wirksamkeit blieben dagegen die Nebenwirkungen gleich. Starke Kopfschmerzen wurden mit jeweils 19 Prozent von beiden Gruppen gleich häufig beobachtet.

2011: Leichterer Wechsel in private Krankenkasse für Angestellte

Private KrankenkassenAls Folge eines Gerichtsurteils will die Bundesregierung die gesetzlichen Regelungen für den Beitritt von Angestellten in private Krankenkassen (PKV) ändern. Ab kommendem Jahr soll diesen demnach der Übertritt in eine PKV erleichtert werden. Um wechseln zu können, mussten die gesetzlich Versicherten bisher nachweisen, dass ihr Bruttoverdienst in drei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils mindestens 49.500 Euro jährlich betrug. Die neue Regelung sieht dagegen vor, dass diese Einkommensgrenze lediglich in einem Jahr erreicht werden muss, danach wäre ein Wechsel sofort möglich.

Diese Neuregelung ist vor allem für Selbstständige wichtig, die in Angestelltenverhältnis wechseln und nun nicht mehr drei volle Jahre auf eine Rückkehr in die private Kasse warten müssen. Als Nebeneffekt werden Mitgliederzuwächse bei den privaten Krankenkassen erwartet. Diese hatten in den vergangenen Jahren mit einem Rückgang der Aufnahmeanträge zu kämpfen.

Welche Vorteile bieten private Krankenversicherungen den Versicherten?

Zum einen können die Tarife genau an die Bedürfnisse des Versicherten angepasst werden, zum anderen hat dieser durch den Vertrag die Sicherheit, dass die zugesagten Leistungen garantiert sind. Etwaige allgemeine Leistungskürzungen, die bei den gesetzlichen Kassen durch den Gesetzgeber vorgenommen werden können, greifen hier nicht. Darüber hinaus kommen die Versicherten der PKV bei vielen Ärzten in den Genuss kürzerer Wartezeiten bis zu einem Termin und bekommen bessere Leistungen angeboten. Dies gilt auch bei Krankenhaus- oder Zahnbehandlungen. Auch übernehmen manche private Kassen die Kosten von Heilmethoden oder Heilmittel, die von den gesetzlichen Kassen nicht anerkannt werden.

Da die Leistungen der privaten Krankenkassen sehr unterschiedlich sein können, ist es sinnvoll, sich vor dem Abschluss eines Vertrages umfassend zu informieren. Der gewählte Tarif sollte genau auf den Versicherten zugeschnitten sein. Die Kassen bieten dazu unverbindliche Beratungen gratis an.

Hartz-IV-Empfänger erhalten Kostenerstattung für PKV

Kostenerstattung PKVEin Gerichtsurteil des Landessozialgerichts des Saarlandes sowie mehrere weitere Gerichtsurteile haben dafür gesorgt, dass privat versicherte Empfänger von Leistungen nach Hartz IV oder ALG ab sofort mit den gesetzliche Versicherten gleichgestellt sind: auch ihre Krankenkassen-Beiträge werden nun vollständig übernommen.

Bis 2009 wurden die Empfänger von Arbeitslosengeld oder -hilfe automatisch gesetzlich krankenversichert. Seit diesem Zeitpunkt müssen sie den Versicherungsstatus beibehalten, der beim Eintritt der Leistungsberechtigung vorlag und zusätzlich eine Krankenkostenversicherung abschließen. Sie wurden in den Basistarif eingestuft, den halben Beitrag dafür muss die PKV übernehmen, die andere Hälfte der Versicherte selbst bzw. das Sozialamt. Während jedoch für freiwillige Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen die vollen Beitragskosten übernommen wurden, erhielt ein privat Krankenversicherter, der arbeitslos wurde, lediglich einen Zuschuss in der Höhe des Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung. Da ihm ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ebenfalls verwehrt wurde, führte dies dazu, dass der tatsächliche Bedarf der Empfänger von Arbeitslosengeld oder -hilfe nicht in ausreichendem Maße gedeckt wurde, sie machten Schulden und gerieten teilweise in existenzbedrohende Situationen.

Ein privat Krankversicherter hatte nun gegen diese Praxis geklagt und die Übernahme seiner gesamten Krankenversicherungsprämie gefordert. Dem erwerbsunfähigen Mann waren jeden Monat Kosten in Höhe von 80 Euro entstanden, die nicht übernommen worden waren. Anderen Versicherten entstanden sogar noch weitaus höhere Kosten. Dies ist nach Ansicht des Landessozialgerichts des Saarlandes weder zumutbar noch rechtens. Die Arbeitsagentur muss demnach die tatsächlichen Kosten für die Krankenversicherung übernehmen.

Eine Ausnahme hatte bisher lediglich für Geringverdiener gegolten, die an sich finanziell über die Runden kamen und nur wegen der Höhe der Krankenversicherungskosten hilfebedürftig geworden waren. Für sie waren auch bisher schon die Krankenversicherungsprämien übernommen worden, wenn sie einen entsprechenden Antrag gestellt hatten.

Aromastoffe häufig Ursache für allergische Reaktionen

Vielen Menschen machen von Zeit zu Zeit rätselhafte Hautveränderungen, Rötungen oder Pusteln zu schaffen. Forscher haben nun entdeckt, dass eine Allergie gegen Aromastoffe, die in bestimmten Nahrungsmittel enthalten sind, Ursache hierfür sein könnte. Gewissheit bringt aber nur ein Besuch beim Allergologen, der mithilfe spezieller Tests gezielt nach dieser Art der Allergie suchen kann. Herkömmliche Allergietests decken Untersuchungen nach einer Unverträglichkeit gegenüber Aromastoffen normalerweise nämlich nicht ab.

Konnte nun solch eine Überempfindlichkeit festgestellt werden, ist es für den Betroffenen wichtig verschiedene Gewürze und Speisen zu vermeiden um möglichen Hautausschlägen vorzubeugen. Muskat, Zimt oder auch der in Leberwurst enthaltende Aromastoff Perubal- sam können im Falle einer Allergie Auslöser unangenehmer Reaktionen sein.

Viele der in Lebensmitteln enthaltenen Aromastoffe kommen auch in unterschiedlichen ätheri- schen Ölen, Parfums und Tees vor, so dass sdie Produktauswahl nicht nur im Drogeriemarkt, sondern auch im Teeladen sehr stark eingeschränkt sein kann. Im schlimmsten Fall vertragen Betroffene nur noch nicht-fermentierten grünen Tee als Kräuter-Heißgetränk.

Wir sind uns jedoch häufig nicht bewusst, wie viele Nahrungs- und Genussmitteln auch Aromastoffe in sich bergen, daher ist es für Allergiker umso wichtiger, sich genau über die einzelnen Inhaltsstoffe zu informieren. Nur so lassen sich unliebsame Reaktionen vollständig vermeiden.

Krankenversicherungen und die Kosten für Heilpraktiker

HeilpraktikerDa es nach wie vor an Nachweisen für die Wirksamkeit heilpraktischer Behandlungen fehlt, werden diese Kosten nicht von den  Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen. Da ein Behandlungserfolg sehr oft mit einem Glaubenserfolg  gleichgesetzt wird, soll die Masse der Versicherten nicht mit den Kosten dieser Art von Behandlung belastet werden.

Wer trotzdem als gesetzlich Versicherter einen Heilpraktiker aufsucht, muss diese Kosten selber bestreiten. Allerdings gibt es  Möglichkeiten, entsprechende Zusatzversicherungen abzuschließen, um die Kosten bei regelmäßigen Besuchen nicht ausufern  zu lassen. Regelmäßig ist dabei das Stichwort, denn für nur gelegentliche Besuche lohnt sich eine solche Versicherung meistens  eher nicht.  Wie bei allen Zusatzversicherungen sollte man auch in diesem Fall genau die Preise und Leistungen miteinander vergleichen.  Manche Versicherungen übernehmen nur einen Teil der Kosten.

Es sollte nicht nur die Behandlung durch den Heilpraktiker  selber, sondern auch die Kosten für die Naturheilverfahren selbst versichert sein. Bei einem Vergleich sollte man ebenso auf  eventuelle Mindestlaufzeiten der Versicherungsverträge sowie die Kündigungsfristen achten. Die ideale Versicherung trägt dabei  einen großen Anteil der Kosten, ist dabei günstig und hat kurze Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.  Für Versicherte in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker oftmals  mit eingeschlossen oder können später integriert werden. Bei der Wahl der PKV sollte man auf diese Punkte achten, wenn man  auf einen Heilpraktiker Wert legt. Eventuell kann durch den Ausschluss der Leistungen auch der Beitragssatz gesenkt werden.

Bevor man sich aber Gedanken zum Sinn einer Zusatzversicherung oder Integration bzw. Ausschluss einer  Heilpraktikerbehandlung macht, sollte man zunächst einmal eine solche Behandlung ausprobieren und sich von der Wirksamkeit  persönlich überzeugen. Dann kann man den nächsten Schritt gehen und über die Kostenseite nachdenken.